Arbeitnehmerkündigung – Kündigungsschreiben-Vorlage für Arbeitnehmer

Sie möchten gerne Ihren Job kündigen? Alle Regelungen und Bestimmungen zur Arbeitnehmerkündigung, sowie eine kostenlose Kündigungsschreiben-Vorlage finden Sie hier online!

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So kündigen Sie bei Ihrem Arbeitgeber richtig:

Wer sein Arbeitsverhältnis vorzeitig selbst auflösen möchte, kann das tun, indem er gegenüber seinem Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht (Arbeitnehmerkündigung). Hierbei ist jedoch einiges zu beachten. Zunächst einmal muss sie rechtskräftig gegenüber dem Arbeitgeber erklärt und die Kündigungsfrist eingehalten werden. Daneben müssen wichtige Dinge, wie Urlaub, Lohn- und eventuelle Sonderzahlungen, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, geklärt werden. Ebenso hat der Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass ihm ein Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird.

Vorlage für das Kündigungsschreiben herunterladen

Hier finden Sie eine kostenlose Kündigungsschreiben-Vorlage für Arbeitnehmer zum Download!

Generell gilt eine Arbeitnehmerkündigung auch dann, wenn sie mündlich gegenüber dem Dienstgeber ausgesprochen wird. Zur eigenen Sicherheit sollte die Kündigung aber auch schriftlich übersandt werden, um eventuelle Unklarheiten, etwa zu wann sie gelten soll, von vornherein auszuräumen.

In vielen Arbeits- oder Kollektivverträgen ist zudem geregelt, dass sie nur schriftlich erfolgen können. Bei der schriftlichen Kündigung ist zu beachten, dass diese dem Arbeitgeber rechtzeitig und unter Einhaltung der Kündigungsfrist, zugeht. Wer das Schreiben persönlich abgibt, sollte sich den Empfang vom Sekretariat, der Personalabteilung oder dem Chef selbst quittieren lassen. Wer das Kündigungsschreiben dagegen mit der Post versendet, muss einerseits die genaue Firmierung und Adresse des Arbeitgebers sowie die übliche Dauer des Postweges berücksichtigen, da die Kündigungsfrist erst mit dem Tag des Zugangs der Kündigung beim Arbeitgeber zu laufen beginnt.

Das sollten Sie bei Ihrer Kündigung als Arbeitnehmer unbedingt beachten!

Wichtig: Achten Sie als Arbeitnehmer vor Ihrer Kündigung auf diverse gesetzliche und zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber geschlossene Regelungen und Bedingungen!

Kündigungsfrist beachten

Dabei ist die Kündigungsfrist zu beachten. Die Kündigung muss also so rechtzeitig eingehen, dass die Kündigung unter Einhaltung der Frist zum gewünschten Termin wirksam wird. Hierbei ist zwischen einem befristeten und einem unbefristetem Arbeitsverhältnis zu unterscheiden.

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich durch Zeitablauf. Eine vorzeitige Kündigung ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Wenn dies der Fall ist, muss auch die Kündigungsfrist im Dienstvertrag geregelt sein.

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gilt grundsätzlich, soweit nicht längere Fristen im Arbeits- oder Kollektivvertrag geregelt wurden, eine Frist von einem Monat jeweils zum Monatsletzten. Möchte der Arbeitnehmer also zum 30.09. eines Jahres kündigen, muss die Kündigung bis zum bis zum 31.08. oder vorher beim Arbeitgeber eingegangen sein. In vielen Dienst- oder Kollektivverträgen, insbesondere bei Arbeitern, ist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, eine längere Kündigungsfrist geregelt, die dann zu beachten ist.

Wer sich unsicher ist, welche Frist im Einzelfall gilt, sollte sich, wenn vorhanden, beim Betriebsrat oder bei der Fachgewerkschaft bzw. bei der Arbeiterkammer erkundigen.

Ist eine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist möglich?

Wer den Arbeitgeber wechseln möchte und eine längere Kündigungsfrist hat, steht oft vor der Frage, ob das Arbeitsverhältnis nicht auch schon vorher aufgelöst werden kann.

Eine Kündigung vor Ablauf der Kündigungsfrist (auch frist- bzw. terminwidrige genannt) ist zulässig. Jedoch ist diese oft mit Nachteilen, wie dem Verlust der Urlaubsersatzleistung und der Sonderzahlungen verbunden. Auch Schadenersatzpflichten können im Einzelfall auf den Arbeitnehmer zukommen. Daher sollte eine vorzeitige Kündigung gut überlegt sein. Wenn möglich, sollte daher der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses so gewählt werden, dass die Kündigungsfrist eingehalten werden kann oder eine Auflösungsvereinbarung mit dem bestehenden Arbeitgeber angestrebt werden.

Was tun bei einer Dienstfreistellung?

Manche Arbeitgeber stellen den Arbeitnehmer nach einer Kündigung vom Dienst frei. Allerdings ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, den vereinbarten Lohn bis zum Ablauf der Frist weiter zu bezahlen. Während der Freistellung darf jedoch keine andere Arbeit aufgenommen werden, da das Arbeitsverhältnis durch die Freistellung noch nicht beendet ist.

Neuen Job suchen (Postensuchtage)

Wer als Arbeitnehmer kündigt, ohne bereits einen neuen Dienstvertrag abgeschlossen zu haben, hat keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freie Zeit in Form von Postensuchtagen oder für den Besuch eines Vorstellungsgespräches ermöglicht.

Resturlaub nach Kündigung

Der Dienstnehmer ist nach der Kündigung verpflichtet, seinen noch nicht genommenen Resturlaub in einem zumutbaren Ausmaß während der Kündigungsfrist zu verbrauchen. Hierbei kommt es auch auf die Zeitspanne, das Ausmaß der offenen Urlaubsansprüche und die Möglichkeit, den Urlaub in dieser Zeit vernünftigerweise zum Erholungszweck zu nutzen an. Der Dienstgeber darf dem Dienstnehmer also keinen Urlaub regelrecht aufzwingen. Kann der Urlaubsanspruch nicht mehr vollständig innerhalb Kündigungsfrist genommen werden, muss der Resturlaub ausbezahlt werden.

Urlaubsersatzleistung

Wenn der Urlaub nicht vollständig innerhalb der Kündigungsfrist genommen werden kann, steht dem Arbeitnehmer für die restlichen Urlaubstage eine finanzielle Abgeltung, die Urlaubsersatzleistung, zu. Jedoch ist zu beachten, dass die Urlaubsersatzleistung im Verhältnis zum anteiligen Urlaub im Jahr der Kündigung aliquotiert wird. Für noch offenen Urlaub aus dem Vorjahr steht der Arbeitnehmer dagegen die gesamte Urlaubsersatzleistung zu.

Besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Wenn nach der Kündigung des Arbeitnehmers kein neues Dienstverhältnis zustande kommt oder dieses erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn die Voraussetzungen hierfür grundsätzlich erfüllt sind. Allerdings besteht bei der durch den selbst verursachten Auflösung eines Dienstverhältnisses eine Sperrfrist. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt daher erst vier Wochen nach dem Ende des gekündigten Arbeitsverhältnisses.

Was ist mit der Krankenversicherung?

Nach Beendigung des Dienstverhältnisses besteht, wenn noch kein neues Dienstverhältnis begonnen wurde, sechs Wochen lang ein Anspruch auf Sachleistungen, also Krankenbehandlungen,aus der Krankenversicherung. Auch der Anspruch auf Krankengeld bleibt nach der Beendigung des Dienstverhältnisses noch drei Wochen erhalten.

Anspruch auf ein Dienstzeugnis

Auch bei Beendigung des Dienstverhältnisses durch den Arbeitnehmer muss der Dienstgeber ein Dienstzeugnis ausstellen. Dieses muss allgemeine Angaben zur Person des Arbeitnehmers, die genaue Bezeichnung des Arbeitgebers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie Art der Tätigkeit erhalten. Ein Anspruch auf ein Zeugnis, das Angaben über die Qualität der Leistungen enthält, also ein qualifiziertes Dienstzeugnis, besteht allerdings nicht, wenn im Dienstvertrag nichts anderes geregelt ist. Wenn hierzu dennoch Angaben gemacht werden, darf dieses hinsichtlich Inhalt und Form nichts enthalten, was den Arbeitnehmer die Suche nach einer neuen Stelle erschweren könnte.

Weitere Informationen dazu kann Ihnen auch die Webseite der Arbeiterkammer Österreichs bieten unter www.arbeiterkammer.at/beratung/.

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Stand: 07/2024