Erste-Hilfe-Kurs - Grundkurs in Österreich

Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Führerscheines ist die erfolgreiche Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs. Hier gibt es jedoch zwei verschieden Arten von Grundkursen. Welcher von den beiden Varianten zu absolvieren ist, hängt von der Art der Führerscheinklasse ab. Geregelt ist dies in §19 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

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Für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T ist der Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort" oder auch als LSMU bezeichnet, erforderlich. Wer also den Führerschein für Motorrad, PKW oder landwirtschaftliche Fahrzeuge anstrebt, hat diesen Kurs zu absolvieren. Für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E ist der Erste-Hilfe-Kurs erforderlich. Wer als die Fahrerlaubnis für Busse oder LKWs anstrebt, benötigt diesen Kurs.

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

Der Kurs LSMU dauert in der Regel vier Einheiten zu je 90 Minuten, wobei das Gesetz keine genaue Mindestdauer vorschreibt, sondern lediglich die Inhalte definiert. Während der Lehreinheiten werden die wesentlichen Kenntnisse über die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt und nähergebracht, welche sowohl theoretisch als auch praktisch bearbeitet werden. Der Fokus dieses Kurses liegt auf der Erstversorgung der im Verkehr verletzten Personen. Die Teilnehmer lernen, die richtige Rettung und Lagerung der Verletzten Personen und was hierbei besonders zu beachten ist. Eine Prüfung ist bei diesem Kurs nicht erforderlich, die Teilnehmer erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an diesem Kurs.

Erste-Hilfe-Kurs

Der Erste-Hilfe-Kurs nimmt hingegen mehr Zeit in Anspruch, dieser dauert acht Einheiten zu je 90 Minuten. Der Lehrinhalt umfasst grundsätzlich die gleichen Themengebiete wie beim LSMU, die einzelnen Teilbereiche werden aber dementsprechend genauer behandelt und beschränken sich nicht nur auf Verletzte im Straßenverkehr, sondern auch im Privatbereich. Den Teilnehmern wird weiters die richtige Versorgung von Verbrennungen, Verletzungen und das Erkennen von Schockzuständen und Vergiftungen nähergebracht. Auch bei diesem Kurs erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, eine Prüfung ist ebenfalls nicht vorgesehen.

Alternativen

Der Gesetzgeber schreibt grundsätzlich nicht das Belegen der Kurse vor, sondern den Nachweis, dass die erforderlichen Kenntnisse erworben wurden. Dieser Nachweis muss nicht durch die Teilnahme an einem der beiden oben genannten Kurse erworben worden sein, sondern kann auch durch eine Berufsausbildung erbracht werden. Absolventen einer ärztlichen oder auch zahnärztlichen Ausbildung, oder Menschen mit erlerntem Gesundheits-Fachberuf sind nicht verpflichtet an einem der beiden Kurse teilzunehmen.

Gültigkeit

Wer einen Kurs absolviert, stellt sich in der Regel früher oder später die Frage, ob und wann er diesen erneuern bzw. auffrischen muss. Im §19 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist keine Wiederholung der Kurse vorgeschrieben, somit ist die Teilnahme am Kurs ein Leben lang gültig und nicht zu wiederholen. Weiters schreibt das Gesetz keinen maximalen zeitlichen Abstand zwischen der Teilnahme am Kurs und dem Antrag auf einen Führerschein vor, der Nachweis ist somit auch gültig, wenn die Fahrlizenz erst Jahre später erworben wird oder erneut gemacht werden muss. Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, die Kurse in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, um die richtige Vorgangsweise in einer Ausnahmesituation wie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall zu trainieren und verinnerlichen.

Kosten

Die Bescheinigung über die Teilnahme an einem LMSU- oder Erste-Hilfe-Kurs wird von verschiedenen Institutionen erteilt. In der Regel veranstalten die örtlichen Rettungsdienste wie das DRK, die Malteser- oder Johanniterunfallhilfe oder ähnliche Institutionen diese Kurse in regelmäßigen Abständen. Die Preise der Kurse werden von den jeweiligen Veranstaltern individuell festgelegt. Die Kurskosten für lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort-Kurs liegen in der Regel zwischen 15 und 30 Euro, die Kosten für den Ersten Hilfe Kurs liegen in der Regel kaum oder nur geringfügig höher.

Fazit

Wer eine Fahrerlaubnis erwerben will ist grundsätzlich verpflichtet einen Kurs zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren. Dieser ist in der Regel einmal zu besuchen und behält seine Gültigkeit unbeschränkt, jedoch kann aus §2 der Straßenverkehrsordnung eine Wiederholungspflicht abgeleitet werden. Hier ist definiert, dass jeder Teilnehmer am Straßenverkehr in der Lage sein muss, Erste Hilfe zu leisten. Diese Vorschrift hat zwar keine direkte Auswirkung auf den Führerschein, sollte aber Grund genug sein den Kurs regelmäßig zu wiederholen.

Grundsätzlich wird empfohlen einen Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, egal ob man im Straßenverkehr unterwegs ist oder auch nicht und diesen auch in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, denn der Erste-Hilfe-Kurs vermittelt nicht nur den richtigen Umgang bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Verletzungen aller Art im Privatbereich. Nur wenige Menschen werden ohne Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, den korrekten Umgang bei Verbrennungen aller Art, Vergiftungen durch Tiere und Chemikalien, Knochen und Gelenksverletzungen, Schlaganfällen und Herzinfarkte, oder anderen akuten Notfällen beherrschen. Ein äußerst wichtiger Punkt hierbei ist das Erlernen der Herz-Rhythmus-Massage und der Mund-zu-Mund Beatmung bei Kindern und Erwachsenen, welche im Ernstfall innerhalb von Sekunden oder Minuten über Leben und Tod entscheiden können.

Jeder Mensch sollte zumindest einmal im Leben einen Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, um in einer Notfall-Situation die richtigen Entscheidungen treffen zu können, denn die schlechteste Hilfe ist überhaupt keine Hilfe.

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Stand: 04/2024