Finanzamt Österreich – Alle Finanzämter in der Übersicht

Das Finanzamt in Österreich gehört zu den Behörden, die sich mit Finanzverwaltungsangelegenheiten beschäftigen. Ein Finanzamt ist eine örtliche Behörde und untersteht damit dem Finanzministerium in Österreich. Die Aufgaben dieser Behörde sind klar definiert und gesetzlich geregelt – im Finanzverwaltungsgesetz (FVG). Die Finanzverwaltung bezeichnet man auch als Steuerverwaltung und gehört zu den öffentlichen Verwaltungsabteilungen.

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Telefonnummer – Privatpersonen: 050 233 233
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Finanzamt Wien

Finanzamt Wien: Marxergasse 4, 1030 Wien | Dr. Adolf Schärf-Platz 2, 1220 Wien, Österreich (auf Karte anzeigen)

(FA06, FA07, FA09, FA10, FA12)

Finanzamt Salzburg

Finanzamt Salzburg: Aignerstaße 10, 5026 Salzburg, Österreich (auf Karte anzeigen)

(FA91, FA93)

Finanzamt Graz

Finanzamt Graz: Conrad von Hötzendorf-Straße 14 – 18, 8010 Graz, Österreich (auf Karte anzeigen)

(FA68)

Finanzamt Innsbruck

Finanzamt Innsbruck: Innrain 32, 6020 Innsbruck, Österreich (auf Karte anzeigen)

(FA81)

Finanzamt Linz

Finanzamt Linz: Bahnhofplatz 7, 4020 Linz, Österreich (auf Karte anzeigen)

(FA46)


Das Finanzamt setzt die Steuergesetze durch

Das Finanzamt ist für die Erhebung und Festsetzung der Steuern zuständig. Die allgemeinen Finanzverwaltungen sind inzwischen dem Bund und den Länder aufgeteilt. Die Finanzämter haben im Wesentlichen die Aufgabe den Vollzug der geltenden Steuergesetze durchzusetzen.

Beim Finanzamt können unter anderem folgende Erklärungen und Anträge in Zusammenhang mit der Lohnsteuer oder Einkommensteuer eingebracht werden:

Welche weiteren Aufgaben hat das Finanzamt in Österreich?

Zu den Aufgaben des Finanzamtes gehören in der Hauptsache:

  • die Besteuerung von natürlichen Personen, je nach Einkommen und Vermögen
  • die Besteuerung von Personen, die beschränkt steuerpflichtig sind
  • die Besteuerung von Vermögensmassen, Personenvereinigungen und Körperschaften
  • die Festsetzung von Umsatzsteuern – eine Ausnahme bildet die Einfuhrumsatzsteuer
  • die Festsetzung der Gewerbe- und Grundsteuermessbeträge
  • die Festsetzung der Steuer für Kraftfahrzeuge.

Die übergeordnete Behörde gehört der Vergangenheit an

Diese übergeordnete Behörde, also das örtliche Finanzamt, gehörte ursprünglich zu den Oberfinanzdirektionen = OFD. Mittlerweile ist eine Änderung des sogenannten Finanzverwaltungsgesetzes eingetreten, die besagt, dass diese Bezeichnung nicht mehr zwingend eingehalten werden muss. Einige Oberfinanzdirektionen sind in diesem Zuge dann aufgelöst worden und neue Ämter wurden geschaffen. Intern werden die Finanzämter durch ihre jeweiligen Geschäftsordnungen geführt.

Wie sieht die Zukunft der Finanzämter aus?

Die verschiedenen Verwaltungsbereiche der Behörden haben sich im Verlauf der Zeit zunehmend automatisiert. Dies ist auch bei dem Finanzamt der Fall. Immer mehr Aufgaben und Tätigkeiten werden an die internen Rechenzentren der Ämter abgegeben. So ist beispielsweise die elektronische Steuererklärung, ein Projekt der Abwicklung der Steueranmeldung und Steuererklärung, das sich automatisiert hat.

Welche Auskünfte erteilt das Finanzamt

Steuerpflichtige haben einen Anspruch auf eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes. Hier besteht für die verbindliche Auskunft, gemäß der Rechtsprechung, allerdings kein Anspruch darauf, einen Inhalt, der rechtmäßig ist, vermittelt zu bekommen.

Auskünfte sind auch kostenpflichtig

Auskünfte sind nicht immer kostenfrei. Ein Finanzamt darf für erteilte Auskünfte Gebühren erheben. Durch die Gebührenerhebung soll verhindert werden, dass die Ressourcen von den Finanzämtern durch zu viele Kundenanfragen zu stark in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Kosten setzt sich dabei immer so zusammen, dass der jeweilige Gegenstandswert in Betracht gezogen wird.

Alle Ämter und Behörden des Finanzministeriums finden Sie online unter service.bmf.gv.at.

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Stand: 07/2024