Falls Sie sich dazu entscheiden sollten, Ihren A1 Handyvertrag zu kündigen, ist dies weniger kompliziert, als Sie zunächst wahrscheinlich vermuten. Ob Sie einen besseren Tarif möchten oder unzufrieden mit Ihrem jetzigen sind: Wir zeigen Ihnen hier alle nötigen Tipps und Informationen zur A1 Kündigung.
Was sind A1 Handyverträge?
A1 steht für die an der Wiener Börse notierte A1 Telekom Austria Group. A1 ist Österreichs
größtes Telekommunikationsunternehmen und einer der führenden Provider für digitale Services sowie Kommunikationslösungen im CEE-Raum. Etwa 26 Millionen Kunden in sieben verschiedenen Ländern vertrauen auf die Lösungen von A1, sowohl im Privat- als auch im Businesskundenbereich. Dabei bietet A1 das volle Spektrum der Telekommunikation: Sprachtelefonie, Internetzugang, digitales Kabelfernsehen, Daten- und IT-Lösungen, Wholesale-Services sowie mobile Business- und Payment-Lösungen. Im Bereich der Sprachtelefonie führen Sie Handys mit und ohne Vertrag sowie reine Handytarife.
Wie lang ist die Kündigungsfrist bei A1?
Mittlerweile beträgt die Kündigungsfrist für Mobilfunkverträge nur noch einen Monat – vorausgesetzt, die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit ist abgelaufen. Meistens gilt die Kündigung dabei zum Ende eines jeden Monats. Wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart, können Sie Ihren Vertrag zum Ende dieser Laufzeit beenden.
Ist es möglich, den Handyvertrag vorzeitig zu kündigen?
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Mobilfunkvertrag auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu kündigen. Solche außerordentlichen Kündigungen innerhalb Ihrer regulären Vertragslaufzeit sind jedoch nur fristlos möglich, falls Gründe für ein Sonderkündigungsrecht vorliegen. Darunter fallen zum einen Preiserhöhungen und zum anderen Serviceeinschränkungen seitens A1, d.h. Störungen oder Probleme treten auf. Sie können allerdings auch zu jeder Zeit ohne Sonderkündigungsgründe vorzeitig eine Kündigung einreichen. In diesem Fall werden allerdings sämtliche Gebühren gänzlich mit der Abschlussrechnung berechnet.
Was passiert, wenn noch bei bestehender Vertragsbindung gekündigt wird?
Nehmen Sie eine außerordentliche Kündigung vor, werden von A1 zusätzliche Beträge verrechnet, wobei Rabatte auf das Grundentgelt Ihres Tarifes bzw. Paketes keine Berücksichtigung finden. Zu den Zusatzzahlungen zählen ein Entgelt für die vorzeitige Kündigung Ihres Vertrages in Höhe der monatlichen Grundentgelte bis zum eigentlichen Ende des Vertrags sowie eine Restzahlung für Pakete, welche ebenfalls den restlichen monatlichen Grundentgelten bis zum eigentlichen Vertragsende enstpricht. Ebenfalls ist eine Hardware-Aufzahlung für Ihr mobiles Endgerät möglich.
Wie wird eine Kündigung für einen A1 Handyvertrag geschrieben?
Ein Handyvertrag ist immer schriftlich zu kündigen. Dies kann via E-Mail, Fax oder Scan über das Kontaktformular von A1 und zusätzlich per Post erfolgen. Es reicht nicht aus, A1 anzurufen, da Ihre Kündigung ansonsten nicht rechtlich geltend ist. Sie können Ihre Kündigung auch nicht in einem A1 Shop vornehmen.
Am einfachsten ist es, eine Kündigung Ihres Handyvertrags mit Hilfe einer Vorlage zu schreiben, die Sie bequem übernehmen können. Hierin sollte stets Folgendes enthalten sein:
- Namen und Adresse
- Betreffende Rufnummer(n)
- Kundennummer
- Zu kündigende Produkte (Alle Dienstleistungen und Produkte, die auf Ihren Namen gemeldet sind oder ein oder mehrere Produkte, die entsprechend anzukreuzen sind)
- Anmerkung zur Kündigung (optional)
- Zeitpunkt der Kündigung
- Ort, Datum und Unterschrift
Wohin wird die A1 Kündigung geschickt?
Ihre schriftliche Kündigung per Vorlage senden Sie an A1 an die folgende Adresse:
- A1 Telekom Austria AG
- Postfach 1001
- 1011 Wien
Es ist ebenfalls möglich, das Kündigungsschreiben per Fax oder als Scan via A1 Kontaktformular zu verschicken.
Warum wird noch nach der Kündigung eine Rechnung zugestellt?
Es kann vorkommen, dass Sie auch nach der Kündigung Ihres A1 Handyvertrags weiterhin Rechnungen vom Anbieter erhalten. Dies kann daran liegen, dass Ihre Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist oder eine Abrechnung nach dem letzten Abrechnungszeitraum zugestellt wird. Dies bedeutet demnach nicht, dass Ihre Kündigung nicht wirksam war.
Fazit
Sie können jederzeit unter Einhaltung der Frist Ihren bestehenden Handyvertrag bei A1 kündigen. Dies muss allerdings stets auf schriftlichem Wege passieren. Damit Ihre Kündigung rechtlich geltend wird, helfen Ihnen Kündigungsvorlagen, die Sie nur noch entsprechend Ihres Vertrags ausfüllen und wegschicken müssen.
Stand: 11/2024