Der sicherste Weg zur Entschädigung bei Flugausfall

Fällt Ihr Flieger beim Weg in den Urlaub oder einem Besuch ausfällt, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine Fluggastentschädigung nach der EU-Verordnung 261.

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Die Fluggastentschädigung nach EU-Verordnung 261 besagt, dass Reisende, die mit Flügen in der EU starten oder landen, Anspruch auf eine pauschale Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro haben. Eine Sofortentschädigung ist vielleicht der schnellste Weg zur Entschädigung bei Flugausfall. Der Weg über einen Inkassodienstleister ist jedoch in aller Regel günstiger.

EU-Fluggastrechteverordnung

Dank der EU-Verordnung über Fluggastrechte stehen Kunden nach Verspätungen oder Ausfällen viele verschiedene Ansprüche zu. Insbesondere die pauschale Entschädigung nach der Entfernung ist bei Fluggästen besonders beliebt. Hier kann man sich mit relativ kleinem Aufwand eine lohnenswerte Entschädigung sichern. Leider kommt es aber regelmäßig zu Fällen, in denen die Fluglinien ihren Kunden die Erstattung und Entschädigung besonders schwer machen oder die Anerkennung des Anspruchs und die Auszahlung gleich komplett zu verweigern.

Flugentschädigung geltend machen

Dabei gibt es verschiedene Weg, seine Entschädigung geltend zu machen. Zum einen gibt es die österreichische Schlichtungsstelle für Flugreisende (apf), außerdem können geschädigte Kunden ihre Entschädigung auch selbst bei der Airline einfordern. Bedauerlicherweise ist dieses Vorgehen nicht immer mit den besten Aussichten verbunden. Wessen Entschädigung hingegen abgelehnt wird, muss dann mit einem eigenen Anwalt vorgehen, was in der Regel sehr kostspielig ist. Ein weiteres Modell stellen Online-Dienstleister wie Flightright dar, die das Inkasso für die Forderung ihrer Kunden übernehmen. Dabei wird zwar eine Provision für den Anbieter fällig, dafür sind der Aufwand und das Risiko besonders gering.

Legal-Tech für Flugreisen

Diese Anbieter sind darauf spezialisiert, die Ansprüche von Flugreisenden gegen die großen Flugreiseveranstalter durchzusetzen. Bezeichnet als Legal-Tech arbeitet die Branche mit allen Mitteln und Tricks der Digitalisierung. Das Ergebnis ist eine günstige und rechtssichere Strategie beim Vorgehen gegen zahlungsunwillige Fluggesellschaften. Über eine Eingabemaske fügen die Klienten selbst ihre Daten ein. Dafür benötigt man für gewöhnlich nur seine Buchungsnummer und die Ausweisdaten, die man auch für die Buchung verwendet hat. Ein ausgeklügeltes Programm überprüft den Anspruch sofort online und gibt eine qualifizierte Einschätzung über die Chancen ab.

Je nach Anbieter gibt es jedoch einige kleine aber entscheidende Unterschiede. Während manche Plattformen Ihren Kunden die Forderung direkt abkaufen und dann selbst Geltendmachung, fungieren andere Anbieter als Inkassofirma. Beiden Modellen ist gemein, dass sie zusätzlichen Druck auf die Fluggesellschaft ausüben können, was ihre enorm hohe Erfolgsquote von über 95% erklärt. Gleichzeitig ist die Inkasso-Lösung etwas langsamer, kostet die betroffenen Kunden aber eine geringere Provision. In der Regel werden 20 bis 30 % Prozent der Entschädigungssumme vom Dienstleister einbehalten.

Überblick zu Flugausfällen

Portale für die Durchsetzung von Fluggastrechten sind eine gute Möglichkeit, um eine Entschädigung zu erhalten, ohne lange zu warten. Zudem ist der Aufwand für das Ausfüllen der Online-Formulare sehr einfach und schnell durchzuführen. Dabei gibt es die Entschädigung nach EU-Verordnung auch für viele ungewöhnliche Gründe. Streik und Ausfälle wegen Corona oder verpassten Anschlussflügen sind ebenso abgedeckt. Einzige Ausnahme sind Probleme wegen außergewöhnlichen Umständen. Das können etwa unerwartete drastische Änderungen der Wetterlage oder Flughafenschließungen sein. Kann die Fluggesellschaft aber keine solchen außergewöhnlichen Gründe geltend machen, ist sie normalerweise in der Verantwortung und schuldet ihren Fluggästen eine Entschädigung.

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Stand: 04/2024