Privatinsolvenz – Schuldenregulierungsverfahren bei privater Insolvenz

Privatinsolvenz: Alle Informationen und Tipps zum Antrag und dem Schuldenregulierungsverfahren im Rahmen der Privatinsolvenz in Österreich finden Sie hier!

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Private Insolvenz / Konkurs in Österreich

Geld ist heutzutage schnell geliehen. Viele Menschen kaufen Dinge bereits auf Pump, ohne dass sie tatsächlich über die finanziellen Mittel dafür verfügen. Oftmals wachsen einem dann die Schulden über den Kopf.

Ist man erst einmal verschuldet, so ist es schwer den Überblick zu behalten. Erst wenn eine Pfändung im Hause steht, werden sich Privatpersonen über den Ernst der Lage bewusst. An dieser Stelle kann oftmals nur noch die Privatinsolvenz helfen. Doch was verbirgt sich hinter diesem Begriff und was ist dabei zutun?

Was bedeutet Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz wird häufig auch als privater Konkurs bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein klassisches Insolvenzverfahren, welches speziell auf Privatpersonen ausgerichtet ist. Dabei sind jedoch nicht nur private Haushalte gemeint. Im Grunde betrifft die Privatinsolvenz alle natürlichen Personen, welche keine Gesellschaft darstellen. Somit kann auch ein ehemaliger Unternehmer oder eine Einzelunternehmung einem privaten Konkurs unterliegen.

Bei der Privatinsolvenz kann man den Schulden, mittels Abschöpfung, auch gegen den Willen der Gläubiger entgehen. Dies stellt einen klaren Vorteil gegenüber dem herkömmlichen Insolvenzverfahren dar. Des Weiteren gestaltet sich ein solches Verfahren weitaus günstiger. Dies liegt daran, da hier das Bezirksamt und nicht das Landesamt zuständig ist. Dadurch fallen die Verfahrenskosten wesentlich geringer aus. Ebenso ist kein Insolvenzverwalter notwendig, wodurch man zusätzliche Kosten einsparen kann. Der Zahlungsplan ist des Weiteren flexibler und auch die Raten und Quoten fallen niedriger aus.

Der Antrag auf Privatinsolvenz

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Privatinsolvenz zu beantragen. Der Gläubiger hat dabei kein großes Mitspracherecht. Der Antrag muss immer direkt vom Schuldner gestellt werden. Bei einem normalen Insolvenzverfahren ist dies nicht der Fall. Die Antragstellung auf privaten Konkurs ist auch möglich, wenn der Gläubiger bereits ein Insolvenzverfahren eingeleitet hat. Einen Antrag auf privaten Konkurs kann jedoch nur von einer natürlichen Person gestellt werden. Das bedeutet, dass dieser nicht von Gesellschaften ausgehen kann.

Der Antrag kann beim zuständigen Bezirksamt gestellt werden. Es ist dabei ratsam, wenn man die angebotene Schuldnerberatung als Hilfestellung annimmt. Diese wird von vielen Behörden zur Verfügung gestellt. Des Weiteren gibt es spezielle Anwälte, welche sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert haben. Einen Fachmann an der Seite zu haben, welcher mit Rat und Tat zur Seite steht, kann nie ein Fehler sein. Ein Anwalt kann sowohl bei den Antragsunterlagen weiterhelfen, welche für den Laien oftmals nicht leicht zu verstehen sind, aber auch bei einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern weiterhelfen. Somit kann man sich als Schuldner viele Kosten und Nerven ersparen.

So läuft das Schuldenregulierungsverfahren ab

Stellt man einen Antrag auf eine private Insolvenz (oder Konkurs), so gibt es verschiedene vorgeschriebene Schritte, nach welchen der Konkurs abläuft. Zunächst muss beispielsweise eine Schuldenberatung in Anspruch genommen werden. Auch der Versuch einer vorläufigen Einigung, welche außergerichtlich stattfindet, ist Pflicht. Sollte diese Einigung nicht zustande kommen, so hat man erst die Chance auf ein Sanierungsverfahren. Hat dies keinen Erfolg, so wird das Vermögen verwertet. Im Anschluss besteht die Möglichkeit eines Zahlungsplanes. Hier handelt es sich um eine vereinfachte Form des Sanierungsverfahren.

Zahlungsplan erstellen

Bei einem Zahlungsplan ist keine Mindestquote vorgeschrieben. Es ist jedoch ratsam, wenn man eine Quote von 10 Prozent erreichen kann. Ansonsten läuft man Gefahr, dass die Gläubiger dem Zahlplan nicht zustimmen könnten.

Restschuldbefreiung

Scheitert auch der Zahlungsplan, so bleibt nur noch die Abschöpfung mit einer Restschuldbefreiung. Bei dem sogenannten Abschöpfungsverfahren werden sämtliche Einkünfte und Vermögenswerte über 7 Jahre hinweg an die Gläubiger zur Tilgung der Schuld abgetreten. Natürlich bleibt ein gewisser Teil für den Selbstbehalt. Man kann demnach sagen, dass der Schuldner über 7 Jahre hinweg am Existenzminimum leben muss. Voraussetzung für die Abschöpfung ist, dass der Schuldner eine Erwerbstätigkeit ausübt, oder bereit ist, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen und auch zu verrichten.

Schuldenregulierungsverfahren für 7 Jahre

Konnten in diesen 7 Jahren mindestens 10 Prozent der Schuld zurückgezahlt werden, so kommt es zur Restschuldbefreiung, wenn noch fehlende Beträge ausstehen. Das Gleiche gilt auch, wenn innerhalb von 3 Jahren mindestens 50 Prozent der Schuld getilgt werden konnte. Dabei bedeutet Restschuldbefreiung, dass der Schuldner nach Ablauf der 7 Jahre von allen verbleibenden Schulden befreit ist. Diese sind sozusagen verfallen. Könnte man innerhalb von 3 Jahren mindestens 50 Prozent der Schuld begleichen, so verfallen die Schulden ebenfalls. Das Abschöpfungsverfahren wird jedoch über die Laufzeit von 7 Jahren fortgeführt.

So kann man den Privatkonkurs vermeiden

Um eine Privatinsolvenz zu vermeiden, sollte man zunächst sich gar nicht erst Verschulden. Dies ist jedoch leichter gesagt als getan. Es gibt die Möglichkeit ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchzuführen. Auf diesem Wege kann man eine Privatinsolvenz vermeiden. Man vereinbart mit dem Gläubiger eine individuelle Tilgung der Schuld. Wie dabei die Raten aussehen, bleibt ganz dem Schuldner und dem Gläubiger überlassen. Auch die Tilgungssumme ist variabel. Dabei muss der Schuldner den Gläubiger von den Vorteilen der außergerichtlichen Einigung überzeugen. Je besser dabei die Verhandlungen geführt werden, umso günstiger wird der Schuldner davonkommen. Hierbei ist es ratsam, sich Hilfe von einem Anwalt zu holen.

Was muss bei der Privatinsolvenz beachtet werden?

Es gibt viele Punkte, welche man bei einem Privatkonkurs in Österreich beachten sollte. Zum einen ist ein solches Verfahren nichts innerhalb von 14 Tagen erledigt. Diese dauern mehrere Jahre an und können durchaus Nerven kosten. Des Weiteren sollte man sich einen Überblick über all seine Schulden verschaffen. Nur so weiß man, welche Zahlungen an die Gläubiger ausstehen. Es ist ratsam, wenn man alle Rechnungen aufhebt und verlorene Rechnungen nochmals beim Gläubiger erfragt.

Ebenso sollte man sich im Klaren darüber sein, dass man während einer Privatinsolvenz am Existenzminimum lebt. Nur der Selbstbehalt wird dem Schuldner verbleiben. Es gibt spezielle Tabelle, welche diesen nach dem Nettoeinkommen aufführen. Man sollte sich vorher darüber informieren und die Ausgaben daran anpassen. Ebenfalls gilt es zu beachten, dass größere Anschaffungen während eines Insolvenzverfahrens nicht möglich sind. Für Urlaub oder der Gleichen darf nur das Einkommen genutzt werden, welches als Selbstbehalt verbleibt. Man sollte bedenken, dass jeder Schuldner in einem Insolvenzverfahren in der KSV gelistet ist. Somit werden sich die Banken schwer damit tun, einen Kredit zu vergeben.

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Stand: 09/2024