Der Scheckkartenzulassungsschein
Der Kunde muss nicht die herkömmliche Papierzulassungsbescheinigung für Teil 1 wählen, sondern kann sich auch für den Scheckkartenzulassungsschein entscheiden. Dieser ist so groß wie andere Chipkarten. Die Papierzulassungsbescheinigung Teil 2 bleibt allerdings so erhalten.
Der Kartenzulassungsschein wird mit der Post gesendet und sollte nach zwei Wochen beim Antragsteller sein. So lange gibt es einen befristeten Teil 1, so dass das Fahrzeug sofort eingesetzt werden kann. Nach Erhalt des Scheckkartenzulassungsscheins erlischt die Gültigkeit des befristeten Teil 1 aus Papier. Die Scheckkartenversion kostet derzeit 22 Euro, ebenso wie die Zweitkarte zum Scheckkartenzulassungsschein.
Voraussetzungen um ein KFZ anmelden zu können
Sie müssen Ihr Kraftfahrzeug zuerst versichern. Erst wenn mindestens die Haftpflichtversicherung besteht, kann der Wagen angemeldet werden. Wenn die Versicherung keine Zulassungsstelle im Wohnbezirk oder Firmenbezirk hat, muss die Zulassung von einer anderen Versicherung durchgeführt werden.
Verfahrensablauf bei der KFZ Zulassung
Sie müssen alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, um den Weg nicht zwei Mal auf sich nehmen zu müssen. Bei der Zulassungsstelle, werden dann die Daten eingetragen, der Antragsteller muss danach dann nur noch unterschreiben. Selbstverständlich kann auch ein Vertreter mit einer Vollmacht geschickt werden. Nach der Unterschrift wird die Zulassungsbescheinigung überreicht. Der Auftraggeber kann auch gerne zwei Ausfertigungen verlangen. Die Genehmigung muss bei jeder erneuten Zulassung dieses Wagens vorgelegt werden.
Wurde die Gebühr für die Zulassungsstelle bezahlt, erhalten Sie als Auftraggeber auch gleich die Kennzeichen und selbstverständlich auch die Begutachtungsplakette. Wer nicht alleine als Besitzer gelten möchte, kann auch gerne mit mehreren Personen ein Fahrzeug anmelden. Dies nennt sich dann Zulassungsbesitzergemeinschaft. Alle Personen müssen jedoch bei der Zulassungsstelle den Besitz des Wagens nachweisen können. Hier reicht eine Benutzungsüberlassungserklärung aus. Ist dies gegeben, steht der Anmeldung nicht mehr viel im Wege.
Nun wollen wir in unserem Ratgeber noch auf die erforderlichen Unterlagen für die Zulassungsstelle zu sprechen kommen. Wie schon erwähnt, müssen alle von uns aufgeführten Unterlagen mit zu der Zulassungsstelle gebracht werden. Wenn dem nicht so ist, war der Weg umsonst. Wer einen Vertreter in seinem Namen schickt, muss diesem dazu noch den Personalausweis mitgeben und eine Vollmacht ausstellen. Nun aber kommen wir zu den Unterlagen, die mitgebracht werden müssen:
- Versicherungsbestätigung
- Genehmigungsdokument oder Nachweis
- Bei einer erstmaligen KFZ Zulassung wird der Typenschein oder die Einzelgenehmigung verlangt. Oder der Nachweist für die Zulassung
- Bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis wird bei der erstmaligen Zulassung auch die gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank verlangt
Neuwagen
Wenn es ein Neuwagen ist, werden folgende Unterlagen zusätzlich gebraucht:
- Eintrag der Eigentümer im Typenschein oder der Kaufvertrag
- Die Verkaufsbestätigung, wenn der Name des Käufers darin festgehalten wurde und die Rechnung
Gebrauchtwagen
Bei einem Gebrauchtwagen müssen folgende Unterlagen zusätzlich vorhanden sein:
- Prüfgutachten, natürlich gültig
- Persönliche Erklärung der vorherigen Besitzer oder Kaufvertrag und Rechnung
- Verkaufsbestätigung, mit Namen des Käufers oder Schenkungsvertrag oder ein gerichtliches Urteil/ Beschluss
- Einantwortungsbeschluss, Zustimmungserklärung der Vertretung
- Zuschlag der Versteigerung o
- Einbringungsvertrag
- Bei Leasing, die Leasingbestätigung
Firmenwagen
Handelt es sich um einen Firmenwagen, brauchen Sie zusätzlich folgendes:
- Firmenbuchauszug oder Gewerbeberechtigungsschein der juristischen Personen für den Nachweis des Firmensitzes
- Bestätigung der Kammer oder Konzessionsdekret bei Freiberuflern als nachweist des Firmenstandorts
- Aktueller Vereinsregisterauszug oder aber die Abfrage beim zentralen Vereinsregister, wenn es sich um einen Verein handelt
Bei einer neuerlichen Zulassung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden können:
- Das Fahrzeug-Genehmigungsdokument der letzten Zulassung
- Personen unter 18 Jahren brauchen die Vollmacht der Eltern, wie deren Personalausweis und die Bestätigung der Meldung
- In Vertretung eine Vollmacht
Eigenimport
Wenn es sich um einen Eigenimport handelt, brauchen Sie zusätzlich:
- Die Entrichtung beim Finanzamt
- Die Daten müssen in der Genehmigungsdatenbank eingetragen worden sein
- Beglaubigung durch die Behörde, falls die Echtheit der Unterschriften angezweifelt wird
Das sollten Sie noch wissen!
Die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung entfällt bei:
- Der Zulassung für Motorräder oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenfahrzeuge ab 15 Jahren
- Ab 16 Jahren bei der Zulassung von Motorkarren und Zugmaschinen, bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, bei Fahrzeugen mit einer Bauartgeschwindigkeit unter 50 km/h. Bei Sonderkraftfahrzeugen, bei Transportkarren und bei Ein-Achs-Maschinen
- Ab 17 Jahren bei Kombinationskraftwagen und dem Klein-LKW bis zu 3,5 t, dazu die Zulassung der Klassen MI und N1
- Behinderte Minderjährige
Kosten für die Zulassung
Sie zahlen folgende Kosten bei der Zulassung:
- Der Behördenanteil beträgt 119,80 Euro
- Die Bearbeitungsleistung kostet Sie 49,70 Euro
- Für die Abfrage beim zentralen Melderegister müssen Sie 1,10 Euro entrichten
- Für die Begutachtungsplakette werden 1,90 Euro fällig
- Die Kennzeichentafeln, sofern diese neu ausgestellt und nicht übernommen werden, zahlen Sie für PKW und LKW 21 Euro, für das Motorrad 12 Euro, für ein Motorfahrrad 7,50 Euro und für den Anhänger oder für die Zugmaschine 10,50 Euro.
- Bei der Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins müssen Sie 22 Euro bezahlen
Zulassung in Deutschland
Die Zulassung eines Fahrzeuges ist mitunter mit vielen Hürden verbunden. Diese scheinen für sehr viele Menschen nicht leicht zu überwinden zu sein. Dennoch geht der Prozess einfacher von statten, als man glauben mag. Grade junge Menschen, die sich zum ersten Mal ein eigenes Fahrzeug anschaffen, stehen mit dem Gang zur Zulassungsstelle oftmals mit einem großen Fragezeichen dar. Hier sollen nun alle wichtigen Fragen zum Thema beantwortet werden. Welche Papiere sind nötig und was muss man sonst noch wissen, wenn man sein Fahrzeug auf die deutschen Straßen bringen will.
KFZ versichern lassen
An erster Stelle steht die Tatsache, dass das Fahrzeug eine Versicherung benötigt. Die deutschen Zulassungsbehörden erteilen keinem Fahrzeug eine Zulassung, wenn dieses nicht über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt. Daher ist der erste Gang nicht jener zur Zulassungsstelle, sondern zum Versicherungsvertreter. Heute können entsprechende Angebote aber schon im Internet gefunden werden, wobei hier sehr günstige Kostensätze offeriert werden.
Wichtig ist dabei, dass für eine sofortige Zulassung die elektronische Versicherungsnummer, die eVB-Nummer, zur Verfügung steht. Diese setzt sich aus sieben Stellen zusammen und kann in der Regel über ein einfaches Telefonat mit der Versicherung erhalten werden. Bei einem Online-Abschluss wird diese zumeist sogar sofort vergeben, sodass eine umgehende Zulassung des KFZ möglich wird.
Diese Papiere müssen mitgebracht werden
Zur eigentlichen Zulassung müssen neben der elektronischen Versicherungsnummer auch noch weitere Dokumente eingereicht werden. In jedem Fall, so viel kann an erster Stelle gesagt werden, muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorliegen. Allerdings unterscheiden sich die Unterlagen, je nach dem was für ein Fahrzeug zugelassen werden soll.
Handelt es sich um einen Neuwagen, dann muss die EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorgelegt werden. Zudem sind der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein mitzubringen, denn anhand dieser Daten kann erkannt werden, wer der Halter ist und welche technischen Eigenschaften das Fahrzeug besitzt. Diese Werte entscheiden dann später auch über die Besteuerung. Diese Dokumente sind bei jeder Fahrzeuganmeldung unbedingt vorzulegen.
Des Weiteren muss auch eine gültige HU-Bescheinigung bei jedem Fahrzeug vorhanden sein. Mittlerweile ist auch die Einzugsermächtigung für die Autosteuer zu erteilen, das entsprechende Dokument kann aber vor Ort ausgefüllt werden. Handelt es sich beim Fahrzeug gar um ein gewerblich genutztes KFZ, dann muss eine Gewerbeanmeldung oder aber ein Auszug aus dem Handelsregister nachgewiesen werden.
Lediglich bei der Beantragung eines Kurzkennzeichens entfallen die meisten Dokumente. Hier müssen nur der Personalausweis und die eVB vorgelegt werden.
Kennzeichen vor Ort bestellen
Die Kennzeichen für die Zulassung können schon vor der eigentlichen Anmeldung des Fahrzeuges geprägt werden. Diese sind dann in der Regel gleich mitzubringen, wenn die Zulassung ansteht. Wer sein altes Kennzeichen behalten will, kann das alte Fahrzeug sofort außer Betrieb setzen und die Nummernschilder am neuen Gefährt anbringen lassen.
Wer noch keine Kennzeichen besitzt, der kann diese auch gleich vor Ort bestellen. In der Regel findet die Prägung sofort statt, sodass die Zulassung auch ohne vorhandene Nummernschilder auf der Stelle stattfinden kann. Es muss dann nur ein wenig geduld aufgebracht werden, denn die Herstellung der Schilder kann bis zu 15 Minuten in Anspruch nehmen.
Wer hier einen besonderen Wunsch hat, der kann auch sofort ein Wunschkennzeichen beantragen. Dieses ist mit einer zusätzlichen Gebühr verbunden, wird aber in der Regel bei Verfügbarkeit auch sofort vor Ort ausgestellt.
Diese kosten fallen bei einer Zulassung an
Grundsätzlich ist die Zulassung eines Fahrzeuges mit entsprechenden Gebühren verbunden, die von Bezirk zu Bezirk und von Bundesland zu Bundesland anders ausfallen können. Die allgemeinen Sätze belaufen sich aber auf ein festgelegtes Maß, sodass man sich an den folgenden Werten orientieren kann.
Die Neuzulassung eines KFZs kann rund 28 Euro in Anspruch nehmen. Diese Sätze variieren auch hier, sodass es sich lohnt, bei der zuständigen Stelle nachzufragen. Sollte man ein gebrauchtes Fahrzeug erworben haben und es ändert sich innerhalb eines Bezirks lediglich der Halter, dannmüssen bis zu 20 Euro gezahlt werden.
Ein Kurzeitkennzeichen schlägt mit einer Gebühr von rund 10 Euro zu Buche, während das Wunschkennzeichen – hier ist die Prägung noch nicht enthalten – 10,20 Euro an Gebühren verursacht. Eine vollständige Neuzulassung mit Wunschkennzeichen und Herstellung der Schilder kann also bis zu 90 Euro in Anspruch nehmen. Diesen betrag sollte man schon im Vorfeld einkalkulieren, denn er ist sofort auf der Behörde zu entrichten. In vielen Fällen werden auch Kartenzahlungen an den Terminals vor Ort akzeptiert.
Muss man persönlich auf der Zulassungsstelle erscheinen?
Eine bedeutende Frage ist für viele, ob sich der Halter selbst auf der Zulassungsstelle melden muss. In der Tat ist es so, dass die Zulassung immer von der Person durchgeführt werden muss, die im Besitz des Fahrzeugbriefes ist. Allerdings kann auch eine Zulassungsvollmacht ausgestellt werden, sodass der Halter diese Aufgabe auch an eine andere Person übertragen werden kann. Hierzu gibt es Vordrucke auf den Internetseiten der Zulassungsbehörden, die dann zu diesem Zweck genutzt werden können. Dabei muss auf jeden Fall der Ausweis des Halters mitgebracht werden.
Zudem muss eine Meldebestätigung der jeweiligen Person mitgebracht werden, sodass in Zusammenhang mit dem Ausweis, die reelle Anschrift des Halters ausgibt. Auch der Bevollmächtigte muss sich entsprechend ausweisen und einen gültigen Personalausweis vorlegen.
Wissenswertes
Wer bereits ein Fahrzeug über lange Zeit besitzt, dass nicht mehr zugelassen ist, kann dieses dennoch an Kinder oder Enkel weitergeben. Dabei muss der Halter keine Sorge haben, dass die Betriebserlaubnis schnell erlischt. Stand das Fahrzeug nicht länger als 7 Jahre stillgelegt an einem Ort, kann das Gefährt einfach wieder angemeldet werden. Erst nach dem Ablauf dieser Frist muss der Wagen wieder mittels einer Vollabnahme zugelassen werden. Diese beinhaltet dann eine komplette technische Überprüfung sowie einen umfassenden HU und eine Abgasuntersuchung. Die Kosten hierfür sind natürlich vom Besitzer zu tragen.
Stand: 12/2024