Kindersicherung im Auto - Regelungen und Vorschriften

Die Kindersicherung im Auto - das sollten Sie wissen! Tipps, Regelungen, Vorschriften und wichtige Infos zum Kindersitz, Gurt und der Kindersicherung finden Sie hier!

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Die Kindersicherung im Auto

Es ist wahrlich erschreckend, aber nur wenige Kinder sind im Auto so gut abgesichert, wie es sich auch gehört. Dies wird leider bei Unfällen klar ersichtlich! Um das eigene Kind gut zu schützen, sollten Sie die gesetzlichen Bestimmungen kennen.

Machen Sie es richtig und gehören Sie nicht zu den Autofahrern, die keine genügende Sicherheit bieten, obwohl sich ein Kindersitz im Fahrzeug befindet. Immerhin sieht es derzeit so aus, dass nur jedes dritte Kind gut gesichert mit im Auto fährt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder mit den eigenen Eltern unterwegs sind oder mal eben mit den Nachbarn in die Eisdiele fahren oder mit den Großeltern im Auto mitfahren. Egal, wer ein Fahrzeug steuert: Man ist in diesem Moment für die vorschriftsmäßige Sicherung des Kindes zuständig!

Vorschriften zur Kindersicherung im Auto

Es gibt gesetzliche Vorschriften zur Kindersicherung im Auto, an die man sich natürlich zu halten hat. Diese besagen folgendes:

  • Kinder bis 14 Jahre, die die 1,50 Meter nicht überschreiten, müssen eine Rückhaltevorrichtung nutzen, die auf ihre Größe und dem Gewicht angepasst ist. Die Sitze müssen natürlich mit einem Sicherheitsgurt versehen sein.
  • Kinder ab 1,50 Meter, auch wenn Sie jünger als 14 Jahre sind, müssen den normalen Sicherheitsgurt im Auto benutzen und brauchen keinen zusätzlichen Kindersitz mehr.

Diese Angaben entsprechen den Rechtsgrundlagen. Wer sich nicht daran hält, muss Strafen zahlen.

Sonderfälle für die Kindersicherung

Nicht nur die normalen Vorschriften müssen Sie kennen, sondern auch die Sonderfälle. Auch diese wollen wir für das bessere Verständnis aufzeigen:

Airbag und Kindersicherung

Der Airbag muss deaktiviert werden, wenn ein Kind im Reboardsitz entgegen der Fahrbahn transportiert werden soll. Selbst für größere Kinder kann der Airbag eine Gefahr darstellen, weshalb Kinder am besten auf der Rückbank mitfahren.

Die Beckengurtsicherung

Der Beckengurt reicht aus, sobald Kinder 18 kg erreicht haben und alle Sitze im Auto belegt sind.

Kinder dürfen schon mit drei Jahren ohne Kindersitz und mit Beckengurt fahren, wenn es keinen Platz mehr für den Kindersitz gibt.

Wenn das Kind eine Größe von 135 cm erreicht hat, darf man ausnahmsweise den Dreipunktgurt einsetzen und das ohne Kinderpolstersitz. Wichtig ist, darauf zu achten, wie der Gurt verläuft. Über den Hals des Kindes darf er nicht verlaufen. Dies übersehen leider viele Autobesitzer! Kinder dürfen nur dann mit dem höhenverstellbaren Dreipunktgurt angeschnallt werden, wenn der obere Gurtanlenkpunkt verstellbar ist. Lässt sich der Sitz in der Höhe verstellen, kann man das Risiko mit dem Gurt am Hals auch vermeiden!

Kindersitzsysteme und ECE-Gruppen

Wer ein Rückhaltesystem für das Kind nutzt, muss an die Größe und an das Körpergewicht denken. Das Rückhaltesystem muss auf das Kind abgestimmt werden. Es versteht sich im Grunde von selbst, dass jeder Kindersitz, den Sie kaufen wollen, auch ein ECE-Prüfzeichen vorzuweisen hat. So kaufen Sie ein Stück Sicherheit für das Kind im Fahrzeug.

Das ECE-Prüfzeichen befindet sich auf einen Aufkleber am Sitz. Der Kindersitz sollte aber auf die aktuellste Version geprüft sein, dies ist derzeit ECE 44. Wenn die Zahl unter dem eingekreisten E mit einer 04 beginnt, haben Sie genau dies zur Hand.

Die Gesetze sehen vor, dass beim Kauf mindestens auf die ECE Regelung 44.04 zurückgegriffen werden sollte. Bei der Verwendung muss mindestens die ECE-Regelung 44.03 zum Tragen kommen. Die ECE Regelung Nr.129 bei Kindersitzen ist seit 2014 erlaubt.

Verboten sind auf jeden Fall Sitze der Klasse 0,0+ und 1, die bei der Rückhaltung nur den Fahrzeuggurt nutzen und kein eigenes Gurtsystem besitzen. Achten Sie unbedingt bei einem solchen Kindersitz auf den Hosenträgergurt. Dieser bietet den Kleinsten Sicherheit im Fahrzeug.

Das Führerschein Vormerksystem regelt die Strafen

Wer ohne passenden Kindersitz mit Babys und Kindern unterwegs ist, wird dafür bestraft. Wie die Strafen aussehen, zeigt das Führerschein-Vormerksystem auf. Der Strafrahmen dieses Vormerksystems sieht Strafen von bis zu 5000 Euro vor. Außerdem wird auch ein Vermerk im Führerscheinregister erfolgen. Bei der zweiten, sogenannten Vormerkung, in zwei Jahren muss ein Kurs besucht werden, der aufzeigt, wie wichtig die richtige Kindersicherung ist. Sollte es zu weiteren Verstößen kommen, kann die Entziehung des Führerscheins folgen.

Die hohen Strafen sind absolut gerechtfertigt, denn die Sicherheit aller Fahrinsassen gehen den Fahrzeughalter und Fahrzeugführer etwas an. Gerade Kinder können nicht eigenverantwortlich handelnd und brauchen die größtmögliche Sicherheit im Fahrzeug. Das Schlimmste was passieren kann, ist dass das Kind durch die Windschutzscheibe geschleudert wird, wenn es zu einem Unfall kommt. Dies alleine sollte ausreichen, um sich um die Sicherheit mehr Gedanken zu machen.

Praxis Kurse und Beratungen für die Kindersicherung im Auto

Die Kindersicherung sollte sehr ernst genommen werden, immerhin müssen die kleinen Fahrgäste gut geschützt werden. An den verschiedensten Stellen werden Praxis Kurse angeboten. Diese kann man entweder selbst recherchieren oder auch beim Straßenverkehrsamt oder sogar der Polizei erfragen. Es ist nie verkehrt, einen solchen Kurs sogar freiwillig zu besuchen, um die bestmöglichste Sicherheit im Auto bieten zu können, wenn es um die kleinen Fahrgäste geht.

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Stand: 07/2024