Strafenkatalog - Verkehrsstrafen und Bußgelder

Strafenkatalog: Was ist im Straßenverkehr erlaubt und was nicht? Eine Übersicht über Verkehrsstrafen und Bußgelder in Österreich, sowie Organmandate finden Sie hier!

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Verkehrsstrafen zählen in Österreich zu den häufigsten verhängten Strafmandaten, dies es gibt. Laut aktuellen Statistiken werden jährlich durchschnittlich bis zu 70 Prozent aller Bundesbürger von solchen erfasst. Doch was sind die häufigsten Straftaten in diesem Bereich und was muss der Fahrer dabei beachten? An dieser Stelle wurden die hauptsächlichen und häufigsten Vergehen zusammengetragen und auch die zu erwartenden Strafen sollen dabei im Fokus der Betrachtung liegen.

Das sollte der Fahrer wissen

Anders als in vielen anderen Ländern Europas, gibt es in Österreich keinen einheitlichen Strafkatalog. Dies bedeutet, dass jedes Bundesland seine eigenen Vorschriften zu den jeweiligen Vergehen macht. Somit sollten sich besonders Reisende aus dem Ausland im Vorfeld gut informieren, mit welchen Bußgeldern und Strafen sie in jeweiligen Bezirk zu rechnen haben. Aus diesen Umständen heraus ergibt sich die Tatsache, dass in manchen Gegenden nur ein Bußgeld verhängt wird, während in anderen Regionen schon der Verlust des Führerscheins droht.

Alle Verkehrsstrafen und Bußgelder in Österreich findet man im Bußgeldkatalog auf Strafenkatalog.at.

Alkohol am Steuer

Das mit am häufigsten begangene Delikt im Straßenverkehr ist das Fahren unter Alkohol. Dabei gilt, dass eine Grenze von 0,5 Promille nicht überschritten werden darf. Für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren liegt diese Grenze in den meisten Bundesländern Österreichs sogar bei 0,1 Promille.

Wer mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird, muss mit einer Verwaltungsstrafe und einer Vormerkung rechnen. Sollten sogar mehr als 0,8 Promille im Blut festgestellt werden, kann dies schon den Entzug der Lenkberechtigung nach sich ziehen. Dies ist aber nur in speziellen Fällen gegeben, meistens dann, wenn Alkohol innerorts festgestellt wurde.

Sollte sogar ein Unfall verursacht worden sein, so ist nicht nur automatisch die Fahrerlaubnis eingezogen, sondern die Versicherung kann vom Fahrzeugführer auch bis zu 11.Euro Schadensersatz verlangen. Diese muss der angetrunkene Fahrzeugführer dann zurückzahlen, denn grundsätzlich werden Fahrten unter Alkoholeinfluss nicht von den Versicherungsanstalten abgedeckt.

Geschwindigkeitsübertretungen

Geschwindigkeitsübertretungen sind auch in Österreich keine Seltenheit. Daher wurden die Strafen für diese in den letzten Jahren deutlich angezogen. So kann es sein, dass nicht nur Bußgelder verhängt werden, sondern auch die Lenkberechtigung eingezogen wird.

Dabei gilt, dass wer innerorts mit einer Geschwindigkeit zwischen 50 und 60 Km/h erwischt wird, schon mit einem Entzug der Fahrerlaubnis von bis zu zwei Wochen rechnen muss. Sollte man sogar mit mehr als 90 km/h unterwegs gewesen sein, wird die Fahrerlaubnis für ganze sechs Monate eingezogen.

Auf der Autobahn gilt eine Begrenzung von 130 km/h. Sollte hier dieser Wert überschritten werden, so kann sofort der Führerschein auf Dauer entzogen werden. Zudem wird ein heftiges Bußgeld verhängt, dass sich in den Bereich von mehreren tausend Euro erstrecken kann. Wer als Ausländer nach Österreich fährt, sollte sein Tempo also entsprechend anpassen. Besonders wenn man aus Deutschland kommt, ist eine sofortige Reduktion der Geschwindigkeit ratsam, denn dort gibt es keine Begrenzung auf der Autobahn.

Park- und Halteverbote

An dieser Stelle hat man im Strafenkatalog den absoluten Spitzenreiter erreicht. Nichts wird so häufig übertreten, wie die Regelungen zum Parken und Halten.

So ist das Parken im direkten Einzugsgebiet von Schutzwegen für Fußgänger oder an Kreuzungen eines der häufigsten Probleme. Sollte man hier erwischt werden, kann dies teuer werden. In Extremfällen droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn zum Beispiel auf einem Überweg gehalten wird, der speziell für Schulkinder gedacht ist.

Parken am Radweg

Auch das einspurige Parken auf dem Radweg kann in Österreich zu erheblichen Konsequenzen führen. Wer den Weg mit seinem Fahrzeug blockiert und somit die freie Fahrt der Räder behindert, erhält eine Strafe von bis zu 726 Euro und kann zudem auch noch abgeschleppt werden. In leichten Fällen belassen es die Ordnungshüter meist aber bei einer Verwarnung.

Organmandat / Strafmandat

Grundsätzlich sollte beachtet werden, dass die meisten Behörden ein sogenanntes Organmandat ausstellen. Dieses ist mit einem Bußgeld zwischen 26 und 36 Euro behaftet. Die Verwaltungsstrafe wird erst bei erheblichen Vergehen oder Wiederholungen angewandt, sodass man es besser nicht darauf anlegen sollte. Auch bei Abschleppmaßnahmen sind die Österreicher nicht grade kleinlich. Hier kann schnell ein Wagen abgeholt werden, was dann mit bis zu 240 Euro zu Buche schlagen kann.

Reisende aus dem Ausland sollten sich gleich nach dem Grenzübertritt noch eine passende Parkscheibe kaufen. Die aus anderen Ländern Europas bekannten blauen Parkscheiben hinter der Windschutzscheibe haben in Österreich keine Gültigkeit. Daher muss eine speziell zugelassene Scheibe erworben werden, die den österreichischen Anforderungen entspricht.

Das Telefonieren im Auto

Wer in Österreich im Auto telefoniert, der riskiert ebenfalls viel. Nicht nur dass das Leben und die Sicherheit anderer in Gefahr sind, auch der eigene Führerschein kann sehr schnell seine Gültigkeit verlieren.

In den aller meisten Fällen wird aber nur ein sogenanntes Organmandat in Höhe von 50 Euro verhängt. Allerdings kann auch ein Strafmandat erstellt werden, wenn der Fahrer durch eine entsprechende Aufzeichnungsanlage bei hohen Geschwindigkeiten mit einem Telefon fotografiert wurde. Diese umgangssprachlich als Blitzer bezeichneten Systeme, haben in Österreich nämlich auch in diesem Punkt Rechtskraft. So kann ein Strafmandat von bis zu 2180 Euro drohen und ein Entzug des Führerscheins ist in jedem Fall zu erwarten. Über welchen Zeitraum sich dieser erstreckt, hängt vom Ort und der jeweiligen Situation ab.

Allerdings geht der österreichische Staat hier noch deutlich weiter. Auch wer mit einer Freisprecheinrichtung telefoniert, kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Unfall geschieht. Hier gilt das Prinzip der Ablenkung genauso, als wenn der Fahrer das Gerät direkt in der Hand gehalten hat.

Wissenswertes

Es könnten noch viele weitere Vergehen aufgezählt werden, aber dies sind wohl die Häufigsten. Ein wichtiger Tipp kann vor allem beim Telefonieren gegeben werden. Sollte man ein dringendes Gespräch führen müssen, ist es angebracht, an den Rand zu fahren oder sich einen Parkplatz zu suchen. Nur so können am Ende schwere Unfälle und horrende Strafen wirklich verhindert werden. Zudem sollte jeder Fahrer auf die strengen Parkregelungen achten, wenn er nicht seinen Führerschein riskieren will.

Strafen in Deutschland

Nachdem im Jahr 2014 die Straßenverkehrsordnung in Deutschland reformiert wurden ist, konnte diesen ihren Bußgeldkatalog nun erheblich umgestalten. Neben den erhöhten Strafen wurde nun auch das Punktesystem empfindlich angepasst. Strafen sind nun schneller mit Punkten verbunden und die Entziehung des Führerscheins kann schneller in die Wege geleitet werden, wenn die entsprechenden Vergehen begangen wurden.

Gestaltung der Bußgeldtabelle

In der neuen Bußgeldverordnung wurde bedacht, dass all die Verkehrsvergehen strenger geahndet werden, die auch einen erheblichen Gefahrenpunkt in der Verkehrssicherheit setzen. Somit sind alle Geschwindigkeitsvergehen, aber auch Abstandsvergehen höher zu bestrafen als das Vergessen der Umweltplakette.

Eine detaillierte Übersicht aller Verkehrsstrafen und Zuwiderhandlungen in Deutschland finden Sie auf der Website des ADAC.

Bei der Messung der Geschwindigkeit und auch des Abstandes wurden in diesem Zuge die Verfahren verbessert. Neben der üblichen Toleranz, die aufgrund von Messfehlern immer mit beachtet wird, sind die Abstände zur Erhöhung der Strafe geringer geworden. Ein Geschwindigkeitsübertritt kann nun schon schneller zu einem Punkt in Flensburg führen.

Bußgelder und Punkte - wann werden sie gefährlich?

Es sind im Grunde genommen nicht die Bußgelder, die einem Fahrer zum Verhängnis werden können, sondern die Aufrechnung der vergebenen Punkte, die in Zusammenhang mit einer groben Verkehrswidrigkeit stehen. Diese werden in der Punktekartei in Flensburg geführt. Nach der neuen Regelung können aktuell nur noch maximal acht Punkte auf diesem Konto eingetragen werden, bevor der Führerschein entzogen wird.

In den Jahren davor waren mehr als 13 Punkte möglich und konnten durch den Besuch einer Schulung oder das ordnungsgemäße Verhalten im Straßenverkehr wieder abgebaut werden.

Wann werden Punkte vergeben?

Verkehrsdelikte, die die Verkehrssicherheit in einem sehr hohen Maße gefährden, werden nun nicht mehr nur mit einem Bußgeld bestraft, sondern es erfolgt auch eine Eintragung in die Verkehrssünderkartei mit einem entsprechenden Punkt.

Sobald acht Punkte auf diesem Konto erreicht sind, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Punkte werden aber nicht einzeln vergeben. Mit einer Straftat können bis zu 3 Punkte mit einem Mal vergeben werden. Dabei staffelt sich die Vergabe des Punktes nach der Schwere der Ordnungswidrigkeit.

Vergabe 1 Punkt

Hierbei handelt sich es um eine Ordnungswidrigkeit, die einen schweren Verstoß gegen das geltende Gesetz darstellt. Zunächst werden Falschparker nicht direkt dafür mit einem Punkt belangt. Findet das Parken aber in einer Zufahrt statt, die für Einsatzfahrzeuge vorgesehen ist oder wird das Einsatzfahrzeug aktiv behindert, dann führt diese Ordnungswidrigkeit zu einer Geldstrafe und einem Punkt.

Vergabe 2 Punkte

Neben der Vergabe der 2 Punkte wird in diesem Zusammenhang auch ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Diese Strafe ergeht dann, wenn Abstände nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. Grundsätzlich gilt dies nicht für alle Abstandsverstöße, aber sobald die Abstände bei einer hohen Geschwindigkeit nicht beachtet werden oder ein Überholverbot missachtet wird, dann erfolgt diese Art der Ahndung.

Vergabe 3 Punkte

Alle gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr werden mit 3 Punkten und dem direkten Entzug der Fahrerlaubnis geahndet. Dabei ist es nicht wichtig, ob die 8 Punkte in Flensburg bereits erreicht sind.

Wie können diese Punkte getilgt werden?

Mitunter kann es vorkommen, dann innerhalb einer sehr kurzen Zeit mehrere kleine Verstöße zu einer Ansammlung von Punkten führen. Hierbei ist es notwendig zu wissen, dass jeder Punkt eine eigene Tilgungsfrist hat. Dabei beginnt der Ablauf der Frist mit Erwerb des jeweiligen Punktes und steht nicht im Kontext zu den anderen Punkten.

  • Die Tilgungsfristen richten sich nach der Art des Vergehens und dem Bußgeld, dass in diesem Zusammenhang verhängt wurden.
  • Schwere Ordnungswidrigkeiten, die nur einen Punkt ergeben haben, verfallen frühestens nach zweieinhalb Jahren.
  • Alle Vergehen, die mit 2 Punkten geahndet werden, können frühestens nach 5 Jahren aus der Datei gelöscht werden.
  • Sollte es zu einem Entzug des Führerscheins gekommen sein und 3 Punkte wurden vergeben, dann bleiben diese für 10 Jahre bestehen.

Neue Richtlinien bei der Punktebewertung

Durch die Anpassung des neuen Systems ist es nun schon ab 6 Punkten in Flensburg nicht mehr möglich, dass die Punkte aktiv ohne Einhaltung der Frist abgebaut werden können, da bereits bei 8 Punkten der Führerschein entzogen wird. Somit ergibt sich eine neue Regelung:

  • Bis zu 3 Punkten, die nicht auf einmal erworben wurden, erfolgt nur eine Vormerkung beim Bundeskraftfahramt in Flensburg.
  • Sollten bereits 4 oder 5 Punkte stehen, dann erfolgt eine offizielle Ermahnung und es kann ein Seminar besucht werden, dass den Punkteabbau aktiv fördert.
  • Zwischen 6 und 7 Punkten ist zwar der Punkteabbau aktiv nicht mehr möglich und die Tilgungsfristen müssen eingehalten werden, aber die Teilnahme an einem Seminar wird dennoch angeraten. Weiterhin wird eine Verwarnung ausgesprochen.
  • Sind die 8 Punkte erreicht, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen. In diesem Zusammenhang kann eine Wiedererteilung erst nach 6 Monaten beantragt werden.

Anpassung der Bußgelder

Während Verstöße in der Vergangenheit mehr mit einem Ordnungsgeld geahndet wurden, sind aktuell Verstöße nicht nur mit Punkten behaftet, sondern auch die Geldbußen sind erhöht wurden. Telefonieren am Steuer kostet so nun schon 60€, ebenso wie Kinder, die nicht angeschnallt sind. Bereits die Missachtung der Vorfahrt ohne weitere Schäden oder Folgen schlägt mit 70€ zu Buche.

Mit der Anpassung der Bußgelder, werden auch Verstöße ohne Punkt teurer. Sie dienen zur Abschreckung und zur Ermahnung. Verkehrsregeln sind bindend und sollen eingehalten werden. Darum wurde auch die Punktevergabe reglementiert, dass Verkehrssünder nicht mehr zu viele Chancen bekommen, sich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.

Rechtliche Hilfe und Antworten auf Fragen zu Verkehrsstrafen findet man auch beim ÖAMTC.

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Stand: 05/2024