Den KFZ-Kaufvertrag richtig aufsetzen
Ob ein Auto gekauft oder verkauft werden soll: Auf den richtigen Kaufvertrag kommt es an. Wenn Sie einen Wagen kaufen oder verkaufen wollen, gibt es immer wichtige Details für den Vertrag. Bei einem Privatverkauf gelten nicht die gleichen Rechte, wie bei einem Händler. Meist ist die rechtliche Lage bei einem Privatverkauf recht schwierig.
Wer privat kauft, hat kein Rücktrittsrecht. Das heißt, der Kauf muss wirklich gut überlegt werden. Der Kaufvertrag gehört natürlich immer dazu, auch bei einem Privatverkauf. Ansonsten ist man rechtlich gar nicht abgesichert. Es gibt im Internet viele Vorlagen, die recht leicht ausgedruckt werden können. Verkäufer wollen natürlich immer den Ausschluss der Garantie und Gewährleistung, dementsprechend hat der Vertrag eine Klausel dazu. Käufer und Verkäufer wissen so, was genau Sache ist, wenn man gekauft oder verkauft hat!
Nie mündliche Vereinbarungen treffen
Auch wenn man sich noch so sympathisch ist, es sollten keine mündlichen Vereinbarungen getroffen werden. Diese sollten immer im Vertrag festgehalten werden. Dieser lässt genügend Platz für eigene Worte. Es ist egal, worum es bei den mündlichen Vereinbarungen gehen würde, alles wird vertraglich festgehalten, um auf der sicheren Seite zu sein. Beide Parteien profitieren davon, dass alles vertraglich festgehalten wird, was das Fahrzeug betrifft.
Wer ein Auto kaufen möchte, sollte dieses vor dem Kauf am besten im Autofahrerklub oder aber in der Autowerkstatt vorstellen um zu sehen, welche Mängel wirklich vorliegen und ob man dann noch kaufen möchte. Ein Verkäufer, der nichts zu verbergen hat, wird zustimmen, dass auf den Wagen geschaut wird. Sollte der Verkäufer sich sträuben, dann sollten Sie sich lieber gleich nach einem anderen Anbieter umschauen. Denn in dem Fall ist auf jeden Fall etwas nicht ganz stimmig!
Was auf jeden Fall im Vertrag stehen sollte
Im Kaufvertrag sollten auf jeden Fall der Kilometerstand und die Motornummer aufgeführt sein. Dies kann späteren Ärger vermeiden. Auch wenn der Vertag gut ausschaut und der Wagen gefällt, sollten Sie nie überstürzt handeln. Schauen Sie sich das Fahrzeug in Ruhe an, lassen Sie jemanden drüber schauen. Und vor allem, nutzen Sie auch die Probefahrt.
Wartungsberichte, wie ehemalige TÜV-Berichte sollten vorhanden sein. So bekommen Sie einen Eindruck davon, wie es mit dem Wagen steht. Welche Mängel wurden entdeckt, welche wurden beseitigt? Der Zahnriemen sollte gewechselt worden sein, um Schwierigkeiten auszuräumen. Gibt es Extras am Fahrzeug, die angemeldet wurden und liegen die Papiere vor? Extras mögen schön sein, wenn aber die Betriebserlaubnis fehlt, kann dies zu Ärger führen.
Nicht jeder Mangel muss von dem Verkäufer aufgezeigt werden
Ein gewisses Risiko gehen Sie bei jedem Autokauf ein, der privat durchgeführt wird. Verkäufer sind nicht gezwungen, so sieht es das Gesetz, auf Mängel hinzuweisen, die dem Käufer klar ersichtlich sind. Wenn der Käufer jedoch bei der Probefahrt etwas bemerkt oder hört, was ein Mangel sein könnte, muss der Verkäufer dieses auch aufzeigen, wenn dem so ist.
Die Gewährleistung
Viele Verkäufer wollen sich natürlich davor schützen, dass der Käufer noch einmal auf sie zukommt. Daher wird oft in den Vertrag aufgenommen, dass die Garantie-Freiheit gegeben wird. Also keine Gewährleistung besteht, wenn der Käufer später noch einen Mangel bemerken sollte.
Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Gewährleistung nicht vollständig ausgeschlossen wird. Der Bundesgerichtshof hat vor gar nicht so langer Zeit entschieden, dass eine solche Klausel unwirksam ist. Ein solcher Vertrag ist nicht rechtsgültig und der Verkäufer müsste dann doch für alle Schäden haften! Wer hier Bedenken hat, wenn er verkauft, sollte ruhig ein Anwalt hinzugezogen werden. Immerhin geht es um die Sicherheit nach dem Verkauf! Auch der Automobilklub ist eine große Hilfe, wenn es um den korrekten Kaufvertrag geht.
An die KFZ-Haftpflichtversicherung denken
Wer einen Wagen verkauft, sollte sich gleich an die Versicherung wenden und diese informieren, dass der Wagen den Besitzer gewechselt hat. Auch die Zulassungsstelle sollte sofort informiert werden. Diese Pflichten sollten ernst genommen werden, damit man nicht haften muss, falls ein Unfall passiert. Für die Mitteiligen muss natürlich das amtliche Kennzeichen des Wagens vorliegen. Ebenso Namen und Anschriften von Käufer und Verkäufer. Die Unterschriften von Verkäufer und Käufer mit Datum müssen vorliegen, ebenso die Bestätigung für die Übergabe der Zulassungsbescheinigung.
Sie sehen, nicht nur der Vertrag selbst ist wichtig, sondern auch die Bescheinigung, dass die Zulassungsbescheinigung überreicht wurde! Ist dies nicht gegeben, kann es auch hier zu Problemen kommen!
Das Fahrzeug sofort ummelden
Wenn der Wagen erst verkauft wurde, sollte das Fahrzeug natürlich auch umgemeldet werden. Am besten meldet man den Wagen vorab ab, so muss man sich nicht darum sorgen, ob die Abmeldung wirklich erfolgt. Sollte aber die Zeit dazu gefehlt haben oder gar die Lust, sollte man den Käufer unterschreiben lassen, dass dieser für Schäden haftet, die bis zur Ummeldung auftreten. Sollte sich der Käufer gar nicht melden, was die Ummeldung betrifft, sollte man auf jeden Fall den Kontakt suchen!
Stand: 11/2024