Auto abmelden - KFZ-Abmeldung in Österreich

Ein Fahrzeug kann an jeder Zulassungsstelle des Landes abgemeldet werden. Die Zulassungsstellen lassen sich recht schnell im Internet recherchieren oder im Telefonbuch finden.

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Wie läuft die Abmeldung ab?

Sie müssen immer die erforderlichen Unterlagen mit zur Zulassungsstelle nehmen. So lange diese vorliegen, kann auch ein Vertreter geschickt werden. Ob nun der Vater, der Sohn, ein Nachbar oder ein Freund. Sollte der Fahrzeughalter verstorben sein, kann der Erbe das Fahrzeug abmelden.

Die Fahrzeugabmeldung wird vom Straßenverkehrsamt auf der Zulassungsbescheinigung in Teil I und II schriftlich vermerkt. Derjenige der das Fahrzeug abmeldet, behält Teil I. Bei einer neuen Zulassung wird Teil II neu ausgestellt und die bisherigen Zulassungen werden darin erwähnt. Wenn es sich um Scheckkartenzulassungsscheine handelt, werden diese entwertet, was mit der Lochung durchgeführt wird und zurückgegeben.

Sollten Sie einen Teil der Zulassungsbescheinigung nicht vorlegen können, müssen Sie natürlich bei der Zulassungsstelle erklären, wo genau diese Bescheinigung geblieben ist. Selbstverständlich lässt sich ein Wagen trotzdem abmelden, wenn dies so gewünscht ist, aber eben nicht ohne diese Erklärung. In dem Fall sollten Sie auch niemanden mit Vollmacht zur Zulassungsstelle schicken, sondern den Weg selbst auf sich nehmen. So können Sie sich und auch anderen Personen viel Lauferei ersparen!

Notwendige Unterlagen zur KFZ-Abmeldung

Damit Sie sich den erneuten Weg zur Zulassungsstelle ersparen, sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen lieber sofort mitnehmen. Prüfen Sie dieses gut, bevor Sie sich auf den Weg machen. Es ist ja nicht nur die Fahrt zum Straßenverkehrsamt, die ärgerlich wäre, sondern vor allem die lange Wartezeit. Es kommt selten vor, dass jemand unter einer Stunde in diesem besonderen Amt zubringen muss. Meist sind es zwischen 1 und 3 Stunden.

Wir möchten gerne aufzeigen, was Sie alles brauchen, um den Wagen garantiert abmelden zu können:

  • Den Personalausweis der abmeldenden Person
  • Die Zulassungsbescheinigung in beiden Teilen
  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument
  • Falls Sie nicht selbst der Halter sind, die Vollmacht der betroffenen Person
  • Die Zustimmungserklärung des Nachlassverwalters, falls Sterbefall
  • Einantwortsurkunde im Falle des Ablebens
  • Kennzeichen

Welche Gründe gibt es für die Abmeldung eines Fahrzeugs?

Die Gründe für eine Abmeldung sind verschiedene. Wichtig ist, immer recht schnell zu handeln, damit es nicht zu Problemen kommt. Unser Ratgeber möchte Ihnen gerne aufzeigen, wann Sie einen Wagen abmelden müssten:

  • Wenn der Wagen nicht mehr bewegt werden kann oder darf, wie es nach einem Unfall der Fall sein könnte oder nach einem Motorschaden
  • Wenn Sie das Fahrzeug verkauft haben oder dieses vorhaben. In diesem Fall müssen Sie entscheiden, ob Sie hier noch selbst agieren oder der neue Käufer es tun soll
  • Wenn die Versicherung nicht mehr besteht, aus welchen Gründen auch immer, ist das Fahrzeug unverzüglich abzumelden.

Sicherlich gibt es noch andere Gründe, aber diese können wir unmöglich alle aufzeigen. Dieses sind die wichtigsten Gründe, weshalb Fahrzeughalter das Straßenverkehrsamt aufsuchen!

Sollte man dem Käufer die Abmeldung überlassen?

Man kann es tun, aber dies muss gut überlegt sein. Wenn der neue Käufer aus der eigenen Familie kommt oder ein guter Freund ist, kann man dies so machen. Denn in dem Fall wird die Ummeldung und nicht die Anmeldung fällig, was bei den meisten Zulassungsstellen wesentlich günstiger ist. Sie selbst als Verkäufer sparen so natürlich auch an Zeit ein, gerade bei der Zulassungsstelle ist dies eine große Wohltat.

Wenn Sie an einen Händler verkaufen, können Sie sich hier eigentlich auch durch und durch auf den Käufer verlassen. Aber trotzdem sollte schnell gehandelt werden: Die Versicherung muss Bescheid wissen, dass Sie so vorgegangen sind. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Bei privaten Käufern kann man nie genau wissen, was einem erwartet. Im Grunde kann nichts Schlimmes passieren, außer dass der Wagen einfach nicht abgemeldet wird. Da Sie aber der Versicherung sofort Bescheid geben und auch gleich der Zulassungsstelle, müssen Sie für nichts haften, was dem neuen Besitzer mit dem Fahrzeug passiert. Sie sind in der Lage, den Kaufvertrag vorzulegen! Wenn gar nicht abgemeldet wird, hier kommt es auf die Region an, müssen Sie entweder noch einmal zur Zulassungsstelle oder zur Polizei!

Sie müssen also selbst entscheiden, was Sie tun. Aber in dem Fall wäre vielleicht doch gut, selbst zu handeln. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. So sagt es schon dieses alte Sprichwort und wenn Sie selbst zur Abmeldung gehen, könnten Sie sich eventuell so manchen Ärger sparen.

Wissenswertes

Wenn Sie den Wagen abmelden, könnten Sie die Kennzeichen noch für einen späteren Wagen freihalten. In der Regel wird Ihnen dieses Kennzeichen für 6 Monate freigehalten, was Sie aber beantragen müssen. Beantragt wird dies natürlich bei der Zulassungsstelle, direkt wenn Sie den Wagen abmelden. Wenn Sie dieses möchten, müssen Sie den neuen Wagen aber genau bei der gleichen Zulassungsstelle anmelden, wo das alte Fahrzeug abgemeldet wurde. An einer anderen Stelle bringt Ihnen die Freihaltung nichts!

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Stand: 09/2024