NoVA-Rechner - Normverbrauchsabgabe in Österreich berechnen

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NoVa berechnen

NoVA-Rechner

Für welches Fahrzeug möchten Sie die NoVA berechnen?

Alle Angaben sind ohne Gewähr auf ihre Richtigkeit!

Berechnen Sie die NoVA mit dem Online-Rechner:

  1. Auswählen für welches Fahrzeug die Normverbrauchsabgabe berechnet wird: PKW oder Motorrad.
  2. CO2-Emissionen (g/km) bzw. Hubraum (ccm³) eingeben.
  3. Nettopreis (ohne MwSt. und NoVA) eingeben.
  4. Berechnung starten!

NoVA für PKW / Kombi

Steuersatz = (CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer (g/km) – 90) : 5

NoVA für Motorräder

Steuersatz = (Hubraum in Kubikzentimeter (ccm) – 100) * 0,02

In Österreich gibt es eine Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim Kauf eines neuen Kraftfahrzeuges. Fällig wird die NoVA beim ersten Kauf eines Automobils, Wohnmobils oder Motorrads in Österreich. Bezahlen muss die NoVA der Käufer. Eingeführt wurde diese Abgabe im Jahr 1991.

Betroffene Fahrzeuge (KFZ)

Die NoVA gilt für alle Motorräder, auch wenn diese einen Beiwagen haben. Für Personenkraftwagen müssen ebenfalls NoVA Abgaben entrichtet werden und zwar für normale Kraftfahrzeuge und Kombinationskraftwagen und auch für Rennwagen.

Ebenfalls befreit von der NoVA sind Fahrzeuge, die ausschließlich elektrisch betrieben werden. Oldtimer sind von der Abgabe befreit, diese müssen lediglich Seltenheitswert haben oder als Sammlerstücke gelten. Auch für Lastkraftwagen braucht man keine NoVA Abgaben zahlen. Es sind auch alle Fahrzeuge von der NoVA befreit, die aus Österreich exportiert werden.

Vorführkraftfahrzeuge, Fahrschulkraftfahrzeuge und Mietwagen, sowie Taxis und Gästewagen und auch Kraftfahrzeuge mit kurzfristiger Vermietung, sowie Fahrzeuge des Rettungswesens und weitere spezielle Fahrzeuge wie beispielsweise Begleitfahrzeuge für Sondertransporte und Diplomatenfahrzeuge werden ebenfalls von der Abgabe befreit. Hingegen fällig wird die NoVA bei neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen die aus dem Ausland nach Österreich importiert wurden und dann zugelassen werden sollten. Auch für Kraftfahrzeuge, die als Übersiedlungsgut nach Österreich gebracht wurden und nun zugelassen werden sollen.

Hintergrund der Steuer

Die Steuer ist als einmalige Abgabe gedacht, die von der CO2-Emission von PKW oder Kombi abhängig ist. Bei Motorrädern ist die Steuer vom Hubraum abhängig. Berechnet wird die Steuer als Prozentsatz vom Nettopreis vom Fahrzeugwert.

Es gibt außerdem eine CO2-Malus-Regelung, die bei PKW und Kombis eingesetzt wird und dabei wird ein Fixbetrag abgezogen. Die NoVA wird vom Käufer beim Händler direkt bezahlt und dieser führt die Steuer an das Finanzamt ab. Bei der NoVA wird stets das Fahrzeug komplett zusammen mit allen Extras wie Sonderausstattungen mit ABS, Airbag, Schiebedach und Klimaanlage, sowie weiterem Zubehör berechnet und muss entsprechend kalkuliert und versteuert werden.

Rückvergütung

Beim Finanzamt kann eine Rückvergütung geltend gemacht werden, wenn der PKW nicht mehr zum Verkehr zugelassen wird oder fünf Jahre nach Lieferung des Kraftfahrzeugs keine Zulassung zum Verkehr erfolgte. Auch ist eine Steuerbefreiung von Fahrschulfahrzeugen, Taxis, Miet- und Gästewagen und von Rettungsfahrzeugen möglich.

Als Nachweis benötigt man beispielsweise eine Bescheinigung vom Leasinggeber über den Betrag der abgeführten NoVA, eine Rechnung mit dem gesondert aufgeführten NoVA-Ausweis, einen Nachweis von dem damals angewandten Steuersatz in einer Rechnung oder Bescheinigung, oder die Höhe des gemeinen Wertes im Zollwert, der Eurotax-Listung oder in dem Händlerlistenpreis. Dem Finanzamt muss die Fahrgestellnummer bzw. die Fahrzeugidentifikationsnummer bekannt gegeben werden.

Außerdem benötigt das Finanzamt einen Nachweis über die Verbringung oder die Lieferung des Fahrzeugs beispielsweise ins Ausland. Nur falls das Fahrzeug nicht mehr zum Verkehr zugelassen wird besteht ein Anspruch auf die Vergütung. Eine ausländische Zulassung kann als Nachweis dienen.

Abgabenpflicht bei Eigenimport

Falls ein Fahrzeug durch Eigenimport ins Land geholt wurde, muss das Auto in Österreich angemeldet werden. Es entstehen dabei einige Abgaben, die an das Finanzamt abzuführen sind. Die NoVA wird nur bei der erstmaligen Zulassung in Österreich für alle Neu- oder Gebrauchtwagen fällig. Es muss bei einem Neuwagen aus der EU keine Mehrwertsteuer im Ausland bezahlt werden, dafür allerdings in Österreich die Erwerbssteuer.

Bei einem Gebrauchtwagen hingegen muss man Mehrwertsteuer an den ausländischen Händler bezahlen. Bei einem Fahrzeug aus einem Drittland, das nicht Teil der EU ist, muss man Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Außerdem gibt es bei Importen aus solchen Ländern noch den Zoll, der beglichen werden muss.

Die NoVA ist eine Abgabe, die für Fahrzeuge einmalig entrichtet werden muss. Diese Abgabe wird dabei direkt von dem Händler an das Finanzamt abgeführt.

Rechner verwenden

So berechnen Sie kostenlos die NoVA (Normverbrauchsabgabe) für die Zulassung Ihres Fahrzeugs in Österreich mit dem Online-Rechner:

  1. Wählen Sie den Typ des Fahrzeugs aus (Motorrad oder PKW).
  2. Tragen Sie den Hubraum in ccm bzw. die CO2-Emissionen in g/km ein.
  3. Tragen Sie den Nettowert des Fahrzeugs (ohne MwST. und NoVA) ein.
  4. Klicken Sie auf "Berechnen".
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Stand: 05/2024