Motorradführerschein in Österreich - Führerscheinklassen A, A1 und A2

Der österreichische Motorradführerschein wird in verschiedene Klassen eingeteilt. Für den sogenannten A-Führerschein gelten die folgenden Voraussetzungen: Man darf ein Motorrad fahren, wenn man entweder über einen Führerschein der Klassen A1, A2 oder A verfügt oder seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B innehält und eine zusätzliche Ausbildung absolviert hat (Berechtigung bis 125 ccm).

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Voraussetzungen

Als Mindestalter für die einzelnen Klassen ist folgendes vorgeschrieben:

Klasse A1: 16 Jahre, die Klasse berechtigt zur Führung von Motorrädern mit oder ohne Beiwagen mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW (15 PS) sowie maximal 0,1 kW/kg Eigengewicht. Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (20 PS) dürfen geführt werden.

Klasse A2: 18 Jahre, die Klasse berechtigt zur Führung von Motorrädern mit und ohne Beiwagen mit maximal 35 kW (48 PS) und 0,2 kW/kg Eigengewicht.

Gedrosselte Versionen dürfen sich nur von Fahrzeugen ableiten, die nicht mehr als die doppelte Leistung haben.

Klasse A: 20 Jahre (nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2), die Klasse berechtigt zur Führung von Motorrädern Motorräder mit und ohne Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung sowie dreirädrigen Kraftfahrzeugen über 15 kW (20 PS).

Klasse A bei Direkteinstieg: 24 Jahre

Darüber hinaus kann man auch über das sogenannte Stufenmodell in den Klassen aufsteigen. Es erleichtert das Erreichen einer höheren Klasse. Die Voraussetzungen dafür sehen wie folgt aus:

  • Mindestens zweijähriger Besitz der niedrigeren Klasse
  • Absolvierung der 2. Ausbildungsphase
  • Mindestens sieben Stunden Praxistraining bei einer Fahrschule oder eine Fahrprüfung

Erste Ausbildungsphase

Der theoretische Teil der Ausbildung erfordert eine Mindestanzahl von 20 absolvierten Unterrichtseinheiten im allgemeinen Teil sowie sechs Stunden im klassenspezifischen Segment. Wer nebenher den Führerschein der Klasse B macht, kann sich den allgemeinen Teil für beide Klassen anrechnen lassen und muss in so nicht doppelt absolvieren.

In der Praxis werden mindestens 14 Fahrstunden vorgeschrieben, von denen mindestens zehn auf Straßen mit öffentlichem Verkehr stattgefunden haben müssen. Wer 39 oder älter ist, muss sogar 16 Fahrstunden vorweisen können. Zusätzlich wird ein mindestens sechsstündiger Erste-Hilfe-Kurs vorausgesetzt.

Innerhalb von 18 Monaten nach Abschluss der Ausbildung muss man die Prüfung antreten, da sie sonst verfällt und die Ausbildung wiederholt werden muss. Die 1. Ausbildungsphase gilt als abgeschlossen, wenn man die Prüfung bestanden hat. Die Probezeit beträgt drei Jahre, innerhalb derer man ein Alkoholverbot mit Limit von 0,1 Promille einzuhalten hat. Für Absolventen der Klasse A1 endet die Probezeit mit Vollendung des 21. Lebensjahres.

Bei schweren Verstößen wie beispielsweise einer Fahrerflucht oder eines Geschwindigkeitsdelikts ordnet die zuständige Behörde eine Nachschulung an, sofern das Vergehen in die Probezeit fällt. Sie ist kostenpflichtig und verlängert die Probezeit um ein Jahr.

Personen, die einen ununterbrochenen Besitz des Führerscheins der Klasse B mit dem Code 111 über zwei Jahre hinweg nachweisen können, werden sechs der dafür absolvierten Stunden angerechnet.

Ablauf der Prüfung

So läuft die Prüfung ab:

Der theoretische Teil

Der theoretische Teil der Prüfung wird an einem PC durchgeführt. Die Fragen werden im Multiple-Choice-Verfahren gestellt, es sind also mehrere Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Dabei kann mal eine, mal mehrere und teilweise sogar jede Antwort richtig sein. Eine Frage wird nur als richtig beantwortet eingestuft, wenn auch alle zutreffenden Antwortmöglichkeiten markiert wurden.

Der praktische Teil

Der praktische Teil nimmt mindestens 25 Minuten in Anspruch. Wer einen der beiden Bestandteile der Prüfung nicht bestehen sollte, darf den Test erst nach Ablauf einer zweiwöchigen Frist wiederholen.

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhält man unmittelbar im Anschluss den vorläufigen Führerschein. Er ist für vier Wochen gültig und erstreckt sich nur auf österreichisches Gebiet. Zwar gab es nach der Umsetzung der Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG eine Anfrage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie hinsichtlich einer möglichen Harmonisierung des österreichischen Führerscheins in mehreren EU-Staaten, dies scheiterte jedoch an den Zusatzvoraussetzungen der Kombination der A- und B-Klassen. Diese konnten nicht mit den gesetzlichen Vorschriften der anderen Länder vereinbart werden.

Ebenfalls bekommt man nach Bestehen der Prüfung ein Kostenblatt. Der Steckkartenführerschein hingegen wird per Post versandt, nachdem man die angefallenen Gebühren bezahlt hat.

Zweite Ausbildungsphase

Selbst Inhaber eines Führerscheins der Klasse B müssen die Ausbildung durchlaufen, die für die Klasse A vorgesehen ist.

Sie beinhaltet ein eintägiges Fahrsicherheits-Training, welches etwa achteinhalb Stunden in Anspruch nimmt. Außerdem zählen ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch und ein Gefahrenwahrnehmungstraining zum Programm. Diese Phase muss in einem Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten nach Bestehen der Führerscheinprüfung durchgeführt werden. 4 - 14 Monate nach Bestehen muss eine Perfektionsfahrt gemacht werden. Sie dauert zwei Mal jeweils 50 Minuten. Daran ist ein Gespräch über das während der Fahrt erlebte angeschlossen. Zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der Perfektionsfahrt muss mindestens ein Zeitraum von zwei Monaten liegen.

Wer die Ausbildung entweder nicht oder nicht vollständig im vorgesehenen Zeitraum absolviert, muss unter Umständen mit der Setzung einer Nachfrist rechnen. Dies hat eine Verlängerung der Probezeit sowie im Extremfall sogar die Entziehung der Lenkberechtigung bis zum Abschluss der Ausbildung zur Folge.

Deutschland

Viele Jugendliche und Erwachsene in Deutschland träumen vom Zweiradfahren. Deshalb wird der Motorradführerschein immer populärer. Immer mehr Menschen, egal ob Männer oder Frauen, machen einen Zweiradführerschein. Wahrscheinlich überlegen auch sie, ob sie den Führerschein machen sollten, um die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen. Lohnt es sich den Motorradführerschein zu machen? Welche Scheine gibt es? Welche Vor- und Nachteile hat das Motorradfahren?

Arten von Motorradführerscheinklassen

Die verschiedenen Führerscheinklassen für Motorräder in Deutschland:

Die Mofaprüfbescheinigung

Der kleinste Schein für das Fahren eines Zweirads ist die Mofaprüfbescheinigung. Sie erlaubt es ab 15 Jahren Roller und Mofas mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h zu fahren. Die Mofaprüfbescheinigung ist ein guter Einstieg in das Zweiradfahren, weil man durch die geringe Geschwindigkeit keine schwerwiegenden Unfälle verursachen kann. Außerdem gewöhnt man sich an das Fahrgefühl von Zweirädern. Der wahrscheinlich ausschlaggebende Punkt für viele 15-Jährige ist die Unabhängigkeit, die man mit einem Roller oder einem Mofa genießt. Die Prüfbescheinigung wird mit sechs Theoriestunden, einer Praxisstunde und einer theoretischen Prüfung erworben. Der Preis für die Fahrerlaubnis liegt je nach Gegend zwischen ca. 70 und 150 €.

Führerscheinklasse AM

Die nächstgrößere Führerscheinklasse ist die Klasse AM. Sie erlaubt das Fahren von Rollern mit einem maximalen Hubraum von 50ccm oder, bei Elektrorollern, mit einer Leistung von 4 kW. In beiden Fällen liegt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h. Der AM-Führerschein kann mit 16 Jahren erworben werden. Dafür muss man Theorie- und Praxisunterricht besuchen. Abschließend müssen Prüfungen in Theorie und Praxis gemacht werden. Der AM-Schein ist auch in dem normalen Autoführerschein enthalten. Somit hat jeder Besitzer der Führerscheinklasse B auch die AM-Klasse und darf einen Roller fahren. Die Kosten für die Führerscheinklasse AM liegen je nach Gegend und Anzahl der Fahrstunden, zwischen ca. 500 und 800 €.

Führerscheinklasse A1

Mit der nächsten Klasse kommen wir von den Rollern und Mofas zu den Motorrädern. Der A1-Führerschein, auch 125er-Führerschein genannt, ist der kleinste Motorradführerschein. Er kann mit 16 Jahren erworben werden und erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum von 125 ccm. Außerdem darf die Leistung maximal 11 kW, also 15 PS betragen. Eine weitere Einschränkung ist das maximale Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg. Die Begrenzung auf 80 km/h wurde aufgehoben, sodass die Höchstgeschwindigkeit nicht vorgeschrieben ist. Bauartbedingt liegt sie bei ca. 120–130 km/h. Die A1 Klasse stellt somit einen sehr guten Einstieg in das Motorradfahren dar, weil Fahrverhalten und Abmessungen sehr ähnlich zu großen Motorrädern sind. Außerdem ist man mit dem 125er-Führerschein unabhängig und man darf auf allen Straßen fahren, auch auf Autobahn und Bundesstraße. Auch für den Erwerb der Klasse A1 müssen Theorie, sowie Praxisunterrichte absolviert und Prüfungen in Theorie und Praxis gemacht werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf zwischen ca. 1.200 und 1.400 €. Der Preis ist abhängig von der Anzahl der Fahrstunden.

Führerscheinklasse A2

Die Führerscheinklasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer maximalen Leistung von 35 kW, also 48 PS. Der Hubraum wird nicht begrenzt. Jedoch beträgt das maximale Leistungsgewicht 0,2 kW/kg. Somit können auch Maschinen, die serienmäßig eine höhere Leistung haben gedrosselt werden, wenn das Leistungsgewicht stimmt. Hierbei gibt es aber eine Einschränkung. Die serienmäßige Ausgangsleistung des zu drosselnden Motorrades darf 70 kW, das entspricht 95 PS, nicht übersteigen. Wenn man bereits in Besitz des A1-Führerscheins ist, muss zum Erwerb des A2-Scheins lediglich eine praktische Prüfung gefahren werden. Theorie- und Praxisunterrichte, sowie die theoretische Prüfung fallen also weg. Erweitert man also nur auf A2 fallen nur die Prüfungsgebühren zur praktischen Prüfung an. Steigt man mit A2 ein betragen die Gesamtkosten der Führerscheinausbildung ca. 1200–1400 €. Der Preis variiert je nach Anzahl der Fahrstunden.

Führerscheinklasse A

Die von vielen angestrebte Führerscheinklasse A erlaubt das Fahren von allen Zweirädern. Es gibt also keine Einschränkung in Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht. Wer den Führerschein der Klasse A2 bereits zwei Jahre besitzt, kann mit einer praktischen Prüfung auf den A-Führerschein aufrüsten. Es müssen keine Theorieunterrichte mehr besucht und auch keine Fahrstunden gemacht werden. Auch die Theorieprüfung fällt weg. Wer jedoch direkt in der A-Klasse einsteigt, kann dies erst im Alter von 24 Jahren und über eine komplette Fahrschulausbildung mit Theorieunterrichten, Fahrstunden und Prüfungen in Theorie und Praxis. Die Kosten liegen dabei je nach Fahrstundenanzahl, Wohnort und Erfahrung zwischen 1.100 und 1.700 €. Wer bereits mit 18 Jahren den A2-Schein gemacht hat, kann schon mit 20 Jahren den A-Schein besitzen und bezahlt nur die Prüfungsgebühren zur praktischen Prüfung.

Vor- und Nachteile

Ein Nachteil des Motorradfahrens, der sehr oft erwähnt wird, ist das hohe Unfallrisiko. Motorradfahrer werden schnell übersehen oder in ihrer Geschwindigkeit unterschätzt und so können schnell Unfälle passieren. Dabei besteht bei Motorrädern ein höheres Verletzungsrisiko als bei Autos, da es keine Knautschzone und Fahrgastzelle gibt.

Außerdem ist Motorradfahren ein teures Hobby. Hohe Versicherungskosten, teure Verschleißteile und auch die Schutzbekleidung in Form von Helm, Jacke, Hose, Handschuhen und Stiefeln schlagen mit hohen Kosten zu Buche.

Andererseits hat Schutzausrüstung mittlerweile ein sehr hohes Niveau. Viele Verletzungen werden bei Unfällen vermieden und auch die Allwettertauglichkeit kann gewährleistet werden. Darüber hinaus nehmen Assistenzsysteme wie ABS (Antiblockiersystem) und Traktionskontrolle dem Fahrer viel Arbeit ab und verhindern Unfälle.

Der wichtigste Punkt ist jedoch der Spaß am Motorradfahren. Das Gefühl der Freiheit im Fahrtwind, die Schräglage und das Gemeinschaftsgefühl unter den Motorradfahrern sind einzigartig. Letztendlich muss jeder für sich selbst abwägen welche Aspekte für ihn überwiegen und ob er die finanziellen Mittel für den Motorradführerschein hat.

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Stand: 09/2024