Führerscheinklasse B
Um dazu berechtigt zu sein ein Auto zu fahren, wird ein Führerschein der Klasse B benötigt.
Das Mindestalter hierfür beträgt 17 Jahre. In diesem Alter bekommt man die vorgezogene Lenkberechtigung. Das ist der sogenannte L17. Ab einem Alter von 18 Jahren ist man zum Erwerb des üblichen Führerscheins berechtigt.
Um diesen zu bekommen, ist zuerst eine Ausbildungsphase inklusive Prüfung zu bestehen.
Diese unterteilt sich in Theorie, Praxis und einen Erste-Hilfe-Kurs. Der Theoriebereich unterteilt sich im allgemeinen Teil in 20 Unterrichtseinheiten. 12 Unterrichtseinheiten sind klassenspezifisch. Der allgemeine Teil kann auch für beide Führerschein-Klassen gültig sein. Bedingung hierfür ist, dass gleichzeitig der B-Führerschein absolviert wird.
1. Ausbildungsphase
Die praktische Grundausbildung umfasst 18 Fahrstunden. Auch Sonderfahrten, Prüfungsvorbereitungen und zusätzliche Übungsstunden kommen hinzu. Die Anzahl dieser Stunden ist abhängig von den Fähigkeiten des Fahrschülers.
Zusätzlich muss ein Erste-Hilfe-Kurs absolviert werden. Dieser umfasst insgesamt 6 Stunden.
Ist die Ausbildung abgeschlossen, muss die Prüfung in den darauffolgenden 18 Monaten angetreten werden. Ist dies nicht der Fall, muss die Ausbildung wiederholt werden.
Führerscheinprüfung
Die erste Ausbildungsphase ist abgeschlossen, sobald die Prüfung bestanden wurde. Die Probezeit nach Erhalt des Führerscheins beträgt in Österreich 3 Jahre. Das Lebensalter spielt hierbei keine Rolle. Während der Probezeit besteht ein Alkoholverbot. Dabei beträgt das Limit 0,1 Promille.
Der Erwerb des Führerscheins der B-Klasse bringt folgende Berechtigungen mit sich:
- es darf ein Kraftwagen gelenkt werden, der maximal 3.500 kg Gesamtmasse aufweisen darf. Der Fahrer ist berechtigt bis zu 8 Personen zusätzlich zum Lenker zu befördern.
- es dürfen Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und über 15 kW Leistung gefahren werden. Dies gilt allerdings erst ab 21 Jahren und ausschließlich in Österreich.
- nach entsprechender Ausbildung und mit Code 111 im Führerschein dürfe Leichtmotorräder bis zu 125 ccm gefahren werden.
- leichte (ungebremste) Anhänger bis zu 750 kg dürfen befördert werden.
- schwere Anhänger dürfen befördert werden, wenn die maximale Gesamtmasse von Auto und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet.
- schwere Anhänger sind berechtigt, wenn die maximale Fahrzeugkombination 4.25 Tonnen nicht überschreitet. Für diesen Transport wird eine siebenstündige Ausbildung benötigt. Diese umfasst 3 Theorie- und 4 Praxisstunden. Die Eintragung des Code 96 im Führerschein ist ebenfalls Pflicht.
- bei noch schwereren Anhängern ist der BE-Führerschein notwendig. Der Erwerb dessen stellt nur wenig Mehraufwand dar. Mit diesem ist der Fahrer berechtigt, mit einem üblichen PKW schwere Anhänger, wie zum Beispiel Wohnwagen, Bootsanhänger und ähnliches bis zu 3,5 Tonnen maximal zulässiger Gesamtmasse zu transportieren. Bei schweren, auflaufgebremsten Anhängern muss der Fahrer beachten, dass das eigentliche Anhängergewicht (Eigengewicht + Zuladung) das maximal erlaubte Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt. Bei Geländefahrzeugen ist dies das 1,5-fache.
2. Ausbildungsphase
Für die zweite Ausbildungsphase gilt: Trotz eventuellem Besitz des B-Führerscheins muss die Ausbildung für die Klasse A zusätzlich absolviert werden.
Perfektionsfahrt
Diese Phase besteht zum einen aus einer Perfektionsfahrt, als auch aus einem Fahrsicherheitstraining und einer weiteren Perfektionsfahrt.
Die erste Perfektionsfahrt umfasst 2x 50 Minuten. Diese findet in einem Zeitraum von 2-4 Monaten nach bestandener Führerscheinprüfung statt. Dazu zählt auch ein Gespräch. Hierbei wird sich über das Erlebte ausgetauscht.
Fahrsicherheitstraining
Das Fahrsicherheitstraining ist eintägig. Es dauert insgesamt ungefähr 8,5 Stunden an. Zusätzlich enthält es ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch. Dieses findet innerhalb von 3-9 Monaten nach der bestandenen Führerscheinprüfung statt.
Zusätzlich erfolgt noch eine weitere Perfektionsfahrt. Diese umfasst wie die erste Perfekionsfahrt 2x50 Minuten. Ebenso ist auch hier ein Gespräch mit inbegriffen, in dem der Fahrschüler über seine Erlebnisse währenddessen berichten kann. Diese Fahrt findet in einem Zeitraum von 6-12 Monaten, nachdem der Führerschein erworben wurde, statt.
Die beiden Perfektionsfahrten dürfen nicht direkt nacheinander absolviert werden. Mindestens 3 Monate müssen zwischen ihnen liegen. Sie sind nur in Fahrschulen möglich.
Informationen zum B-Führerschein mit 17 (L17)
Der Erwerb des L17 für die B-Klasse findet ebenfalls in zwei Ausbildungsphasen statt. Die erste Ausbildungsphase umfasst die folgenden Schritte:
- der Fahrschüler muss sich an einer Fahrschule anmelden. Die Teilnahme an dem Kurs ist bereits ab einem Alter von 15,5 Jahren möglich.
- darauf folgt die Grundausbildung in der Fahrschule. Hier gibt es 32 Theorieeinheiten sowie 12 Praxiseinheiten zu absolvieren.
- nach der Grundausbildung ist die Fahrpraxis an der Reihe. Hierbei sitzt stets eine Begleitperson neben dem Fahrschüler. Die Ausbildungsfahrt besteht aus 3 Praxisblöcken mit je 1.000 km. Beide sind jeweils auf mindestens zwei Wochen verteilt. Ein Fahrtenprotokoll zählt hier dazu.
- zudem erfolgt eine begleitende Schulung in der Fahrschule. Nach Erreichen von jeweils 1.000 Kilometern werden die Lerninhalte und Erfahrungen mit einem geschulten Fahrlehrer besprochen. Danach wird eine gemeinsame Ausbildungsfahrt unternommen.
- hat der Fahrschüler mindestens 3.000 km Fahrpraxis hinter sich gebracht, finden eine Perfektionsschulung, eine Perfektionsfahrt und 3 weitere Fahrstunden statt.
- die theoretische und praktische Führerscheinprüfung erfordert ein Mindestalter von 17 Jahren. Der Ablauf ist derselbe wie es bei dem Führerschein der B-Klasse beschrieben wurde.
Die zweite Ausbildungsphase besteht aus einem Fahrsicherheitstraining und einer Perfektionsfahrt. Das Training erfolgt innerhalb eines Tages. Zu diesem zählt ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch. Auch dieses findet in einem Zeitraum von 3-9 Monaten nach der bestandenen Führerscheinprüfung statt.
Die Perfektionsfahrt muss innerhalb von 6-12 Monaten nach Bestand der Führerscheinprüfung absolviert werden. Die Probezeit dauert bis zum vollendeten, 21. Lebensjahr an. Es gilt währenddessen ein Alkoholverbot. Die Grenze von 0,1 Promille darf nicht überschritten werden.
Prüfung und Kurs in Deutschland
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Im Leben gehört der Führerschein einfach dazu, viele Jugendliche freuen sich schon, wenn sie endlich das 17. Lebensjahr vollendet haben und starten dürfen, hier zwar erst bevor sie 18 Jahre alt sind mit einer Begleitperson, die natürlich den Führerschein bereits besitzt und keine Punkte auf ihrem Punktekonto in Flensburg vorzuweisen hat.
Viele Menschen scheuen es auch, den Führerschein zu machen, einfach aus Prüfungsangst oder die Kosten sind einfach zu hoch, doch der Erwerb des Führerscheins hat viele Vorteile. Wie ist der Ablauf, wenn man den Führerschein machen möchte? Was muss man beachten? Welche Kosten kommen auf einen zu?
Ganz am Anfang steht die Wahl der Fahrschule, auch hier sollte man die Preise vergleichen, denn auch wenn die Prüfungskosten von Bundesland zu Bundesland variieren, jedoch von Stadt zu Stadt gleich sind kann man bares Geld an dem theoretischen Unterricht und an den Fahrstunden sparen.
Anmeldung zum Führerscheinkurs
Vorab gilt es, wenn man sich für eine Fahrschule entschieden hat, sich dort anzumelden. Die Fahrschule erhebt eine Anmeldegebühr und man muss 14 Mal am theoretischen Unterricht teilnehmen, dieser Unterricht findet in den meisten Fällen abends statt. 12 Stunden kann man einfach absitzen jeweils à 90 Minuten, jedoch 2 Stunden, wo es um Zusatzstoff geht sind Pflicht. In der Zeit wo man den theoretischen Unterricht besucht kann man bereits her gehen und einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen, die Bescheinigung, dass man einen solchen besucht hat, muss man vorlegen, sonst wird man nicht zur Prüfung zugelassen.
Manche Fahrschulen bieten meistens an Samstagen einen solchen Kurs an, aber auch andere Stellen, wie beispielsweise Hotels oder die Caritas erteilen solche Kurse. Ebenso benötigt man einen Sehtest, welchen man bei jedem Optiker machen kann, auch diese Bescheinigung muss man später vorlegen. Des Weiteren müssen Passbilder gemacht werden, eines dieser Bilder wird für den späteren Führerschein benötigt.
Theorie und Praxis
Es ist anzuraten sich vorab um die Theorie zu kümmern, die Fragen, welche man von der Fahrschule bei der Anmeldung erhält, oftmals auf CD oder mit einem online Zugang über das Internet zu lernen.
Hat man den theoretischen Unterricht, die 14 Stunden durchlaufen, so geht man zu seiner Fahrschule und macht mindestens 3 Vortests, wenn diese gut verlaufen sind bekommt man von der Fahrschule eine Bescheinigung das man zur theoretischen Prüfung gehen kann. Mit dieser Bescheinigung und etwa 20 Euro macht man sich auf den Weg zum TÜV, dort wird die theoretische Prüfung abgelegt, hat man diese bestanden erhält man wieder eine Bescheinigung für die Fahrschule, sollte es so sein, dass man diese Prüfung nicht bestanden hat, so muss man 14 Tage warten und erneute Vortests in der Fahrschule machen, bis man wieder zum TÜV gehen kann, um die Prüfung zu wiederholen.
Straßenverkehrsamt
Wenn die theoretische Prüfung bestanden ist, ist es ratsam sich einen Termin bei seinem Straßenverkehrsamt zu holen und sich dort für den Führerschein anzumelden, alle erforderlichen Unterlagen stellt einem die Fahrschule zusammen. Das Straßenverkehrsamt erhebt ebenfalls eine Gebühr, etwa um die 130 Euro, jedoch ist es sehr wichtig sich hier rechtzeitig anzumelden, da die Bearbeitungszeit beim Straßenverkehrsamt bis zu 6 Wochen in Anspruch nimmt und man vorher nicht zur praktischen Prüfung zugelassen wird.
Fahrstunden
Hat man nun die theoretische Prüfung bestanden und war beim TÜV kann man mit den Fahrstunden beginnen, hier muss man wiederum zu seiner Fahrschule und Termine für die Fahrstunden machen. Man bekommt einen Fahrlehrer zugewiesen, mit dem man in der Regel später auch die praktische Prüfung fahren wird.
In der Regel fährt der Fahrlehrer immer 90 Minuten, also eine Doppelstunde. Man hat 12 Sonderfahrstunden, welche auch teurer sind als die regulären Fahrstunden. Diese Sonderfahrtstunden bestehen aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. In der Regel benötigt man mindestens 18 Fahrstunden, jedoch variiert die Zeit von Fahrschüler zu Fahrschüler.
Manche Fahrschulen richten jedem Fahrschüler ein Konto ein, auf dieses Konto kann der Fahrschüler Geld einzahlen 100, 200, 300 Euro und solange Guthaben auf diesem Konto vorhanden ist, kann der Fahrschüler Fahrstunden buchen, danach muss das Konto wieder aufgeladen werden. Andere Fahrschulen lassen sich die Fahrstunden nach jeder Fahrt in bar gleich im Auto bezahlen. Den genauen Vorgang bekommt man jedoch von der jeweiligen Fahrschule genaustens erklärt.
Praktische Prüfung
Hat man die sogenannten Pflichtstunden absolviert und auch alle Sonderfahrten wird der Fahrlehrer bestimmte Situationen wiederholen, die einem etwas schwergefallen sind, doch dann ist es so weit, der Fahrlehrer wird den Fahrschüler zur praktischen Prüfung anmelden, sollten bei der Fahrschule noch Fahrstunden offen sein so müssen diese vor der Prüfung unbedingt beglichen werden, ansonsten ist eine Prüfung nicht möglich.
Kommt der Tag der Prüfung, wird der Fahrlehrer die Schilder, welche besagen, dass es sich um ein Fahrschulauto handelt abnehmen, man trifft sich mit dem Prüfer meistens auf dem TÜV-Gelände, der Fahrlehrer setzt sich auf den Beifahrersitz und der Prüfer dahinter, dann wird der Fahrprüfer den Prüfling Kommandos geben wo lang gefahren werden soll, einparken und ein Stück Autobahn sind hierbei verpflichtend.
In der Regel dauert eine solche Prüfung zwischen 30 und 45 Minuten, wenn der Prüfer alles geprüft hat, dann lässt dieser den Prüfling in der Regel zurück zum TÜV fahren, bespricht dann alles und wenn die Fahrt gut wahr hat der Prüfling den Führerschein bestanden, er erhält von dem Prüfer einen Beleg, dass dieser den Führerschein bestanden hat, mit diesem Beleg muss er wieder zum Straßenverkehrsamt und den Führerschein beantragen. Das Straßenverkehrsamt händigt vorab eine vorläufige Fahrerlaubnis aus, mit dieser darf bereits gefahren werden, der richtige Führerschein wird mit der Post versandt und dauert etwa 3 Wochen.
Stand: 12/2024