Spezielle Profilstruktur erforderlich
Aufgrund ihrer speziellen Materialmischung und Profilstruktur sind in den Wintermonaten auch Ganzjahresreifen erlaubt, die einen Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen darstellen. Der zur Herstellung von Ganzjahresreifen verwendete Gummi besitzt eine ausreichende Härte, um unterschiedlichen Temperaturen gerecht zu werden. Im juristischen Sinne sind die Ganzjahresreifen deshalb den Winterreifen gleichgestellt und damit erlaubt.
Beschriftung M + S (Matsch und Schnee)
Allerdings müssen die Reifen zusätzlich die Beschriftung M + S (Matsch und Schnee) oder das Schneeflocken- und Alpinsymbol aufweisen, um die besondere Eignung zur Verwendung bei winterlichen Straßenverhältnissen zu erfüllen. Während in Deutschland und Italien im Winter bereits Reifen mit einer Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern genutzt werden dürfen, gilt in Österreich erst ein Reifenprofil ab 4 Millimetern als fahrtauglich. Dadurch soll die Sicherheit im Straßenverkehr auch bei Schnee, Eis und Glätte auf allen Straßen gewährleistet werden. Unfälle bei Glatteis können schwerwiegende Folgen für Fahrzeug und Insassen haben. Besonders ärgerlich ist ein Fahrzeugschaden, wenn es sich um ein Neufahrzeug, das kurz zuvor erworben wurde, handelt.
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Am Jahresende nutzen viele Autokäufer günstige Autopreise, um ein neues Auto oder einen Gebrauchtwagen anzuschaffen. Niedrigzinsen erleichtern häufig die Kreditaufnahme zur Finanzierung des neuen Fahrzeugs. Ein Online Kfz Kredit kann jederzeit abgeschlossen werden. Die Kreditsumme steht erfahrungsgemäß innerhalb weniger Werktage zur Verfügung. Gegenüber einer Händlerfinanzierung besitzt der Autokredit einen entscheidenden Vorteil.
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Schneeketten zählen zur Winterausrüstungspflicht
Zur Winterausrüstungspflicht zählt in Österreich auch die Schneekettenpflicht, die zwischen dem 01. November und dem 15. April für alle Autofahrer, die bei winterlichen Fahrbedingungen unterwegs sind, gilt. Bei Fahrten in die Berge oder während des Winterurlaubs in den Alpen gehören Schneeketten unbedingt zur Ausrüstung. Eine Kombination aus Schneeketten und Sommerreifen ist nur gestattet, wenn die Fahrbahn aus einer durchgehend dichten Decke aus Eis und Schnee bedeckt wird. Da das Metall der Schneeketten den Straßenbelag beschädigen kann, dürfen trotz Schneekettenpflicht nicht bei jeder Wetterlage Ketten angelegt werden.
Verbote
Das Fahren mit Schneeketten ist nach geringem Schneefall und bei freigefahrenen Straßen verboten. Bei extremen Fahrbedingungen wird unter Umständen eine situative Schneekettenpflicht ausgerufen. Deshalb sollten Schneeketten immer mitgeführt werden. Nach Gebrauch müssen Schneeketten gründlich gereinigt werden, das Nässe und Schmutz das Material angreifen kann. Mit angelegten Schneeketten sollte maximal 50 km/h schnell gefahren und ausreichend Abstand zum Vordermann eingehalten werden, da der Bremsweg durch die Schneeketten erheblich verlängert wird. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen ist verantwortungsbewusstes Fahren selbstverständlich.
Beim Autofahren auf winterlichen Straßen empfiehlt es sich, frühzeitig das Licht einzuschalten. Eine einwandfreie Beleuchtung ist in der dunklen Jahreszeit besonders wichtig. Bei schlechter Sicht sollte zunächst das Abblendlicht eingeschaltet werden, da das Tagfahrlicht nicht ausreicht. Das Einschalten von Nebelleuchten ist allerdings nur bei Sichtweiten von weniger als 50 Metern erlaubt.
Stand: 09/2024