Das Wunschkennzeichen beantragen
Für den Antrag auf Bewilligung bzw. Reservierung eines Wunschkennzeichens ist die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes aufzusuchen. Als Zulassungsbehörden gelten die Landespolizeidirektion, die Bezirkshauptmannschaften und der Magistrat. Dort wird von einer Privatperson eine Meldebestätigung benötigt bzw. muss von einer Firma ein Firmenbuchauszug vorgelegt werden.
Dort wird für die Reservierung oder Bewilligung eine Bestätigung ausgestellt, mit dieser man sich dann an die Zulassungsstellen der jeweilig zuständigen Versicherungen wendet. Auf das bestellte Wunschkennzeichen muss ungefähr 4 Tage bis 1 Woche gewartet werden. Danach ist es bei der Zulassungsstelle abzuholen.
Dauer der Beantragung
Ein Wunschkennzeichen ist generell 15 Jahre ab Reservierung bzw. Zuweisung gültig. Bei sofortiger Zuweisung, kann das Wunschkennzeichen 15 Jahre lang am Fahrzeug montiert bleiben. Wird das Wunschkennzeichen lediglich reserviert, verliert diese ihre Gültigkeit nach 5 Jahren. Stichtag dafür ist das Datum der Reservierung.
Sofern man das Wunschkennzeichen behalten möchte, muss nach den 15 Jahren um eine Verlängerung für weitere 15 Jahre angesucht werden. Die Verlängerung kann frühestens ein halbes Jahr vor Beendigung der Gültigkeit beantragt bzw. durchgeführt werden.
Wird die Weiterführung des Wunschkennzeichens nicht gewünscht, muss nach Ablauf der Gültigkeit wieder auf die „normalen“ Nummernschilder zurückgegriffen werden. Dafür wird keine neuerliche Zulassung benötigt. Es sind dann nur die üblichen Gebühren für die Kennzeichen zu entrichten.
Eine weitere Möglichkeit nach Ablauf der 15 Jahre wäre ein Antrag auf ein anderes Wunschkennzeichen.
Die zuständige Behörde für Verlängerungen eines existierenden Wunschkennzeichens wäre die Zulassungsstelle der zuständigen Versicherungsgesellschaft.
Mögliche Kombinationen
Entgegen weitläufiger Meinungen, können Buchstaben und Zahlen auf Wunschkennzeichen nicht nach Belieben gewählt und platziert werden. Dafür gibt es genaue gesetzliche Vorgaben, die einzuhalten sind. Zu Beginn eines jeden Wunschkennzeichens steht ganz links die Abkürzung für die Zulassungsbehörde. Das wäre ein Buchstabe für alle Landeshauptstädte (zum Beispiel „W“ für Wien) und zwei Buchstaben für alle anderen Zulassungsbehörden (zum Beispiel „HF“ für Hartberg - Fürstenfeld). Nach dem jeweiligen Landeswappen steht rechts davon die beantragte Buchstaben- bzw. Ziffernfolge. Diese kann zwischen 3 bis 6 Zeichen beinhalten.
Das ist abhängig von folgenden Faktoren: Ob die Abkürzung der Zulassungsbehörde eine oder zwei Stellen benötigt und der Länge des zur Verfügung stehenden Platzes auf der Kennzeichentafel. Bei der PKW Kennzeichentafel sind beispielsweise mehr Zeichen verfügbar, als bei einer Kennzeichentafel für ein Motorrad. Dazu kommt, dass die gewählte Kombination unbedingt zuerst einen Buchstaben aufweisen muss und mit einer Ziffer zu beenden ist. Buchstaben und Ziffern müssen dabei in einem Block zusammengefasst sein.
Kosten für das Wunschkennzeichen
Die hohen Kosten für das Wunschkennzeichen sind mitunter wahrscheinlich ein Grund dafür, dass Anträge auf Ausstellung und Reservierung seit 2004 rückläufig sind. So werden für die Bewilligung eines Kennzeichens stolze 228,30 Euro kassiert. Dieser Preis setzt sich aus mehreren Faktoren zusammen. 200 € gilt als Abgabe für den Österreichischen Verkehrssicherheitsfond. Mit 14 beziehungsweise 14,30 € schlagen Verwaltungskosten bzw. Antragskosten zu Buche. Weitere 18 € sind bei Abholung der Kennzeichentafel bei der Zulassungsstelle zu bezahlen.
Dieselben Kosten wie bei Neuausstellung fallen auch an, wenn das Wunschkennzeichen nur geändert werden soll.
Auch die Verlängerung der Gültigkeit der Wunschkennzeichen kommt unwesentlich billiger. Hier ist mit 200 € für den Verkehrssicherheitsfond zu rechnen. Weitere 14 € werden hier für den Verwaltungsaufwand berechnet. So kostet auch die Verlängerung insgesamt 214 €.
Weitere Tipps und Informationen
Eine weitere wichtige Information wäre, dass Wunschkenneichen nicht an andere Personen weitergegeben werden können.
Der Besitz eines Wunschkennzeichens ist ein höchstpersönliches Recht. Das heißt, der Antragsteller/die Antragstellerin muss identisch mit dem späteren Zulassungsbesitzer sein.
Bei einer Änderung der Adresse, die die Zuständigkeit einer anderen Bezirksverwaltungsbehörde zur Folge hat, ist das Wunschkennzeichen nicht übertragbar.
Wissenswertes
Das Wunschkennzeichen bedeutet für viele Autofahrer seit 29 Jahren eine Möglichkeit von der Menge herauszustechen bzw. aufzufallen. Für viele ist es auch einfach nur eine peinliche Angelegenheit. Wie auch immer. Zum Thema Wunschkennzeichen gibt es auf jeden Fall einige kuriose bzw. lustige Geschichten:
Neben den bereits legendären Texten wie "MAUSI1", "CHEF1" und so weiter, sind viele Autofahrer sehr einfallsreich, wenn es um den Wortlaut des Wunschkennzeichens geht. So bauen viele die Abkürzung der Zulassungsbehörde in ihren Text mit ein. So entstehen Kennzeichen wie "KO-KAIN" oder "HL-JESU1". Hier entstand auch die lustige Geschichte eines Pfarrers, der "AMEN1" als Text wählte. Mit der Abkürzung der Zulassungsbehörde ergab das ganze jedoch "S-AMEN1".
Die Phantasie der Autofahrer scheint unbegrenzt. So versuchten zwei Brüder die Polizei mit beinahe identischen Wunschkennzeichen zu verwirren. "XXVXY1" und "XXYXV1" war die Wahl der Brüder. Auch politische Meinungen wurden schon damit kundgetan. Kreationen wie "W-EHRM8" und "KZ 88" wurden ebenso bereits beantragt und leider auch bewilligt. Genau solch unpassende und lächerliche Textinhalte führten 2015 zu einer Gesetzesnovelle. Hier wurden solche Buchstaben- und Ziffernkombinationen Gott sei Dank in Frage gestellt und untersagt.
Jährlich werden übrigens in Dubai auf Auktionen versteigert. So brachte das Kennzeichen "Dubai 5" 8 Millionen Euro ein. Glückwunsch!
Wunschkennzeichen in Deutschland
Wenn es um das Wunschkennzeichen geht, haben viele Menschen den Anspruch auf etwas Besonderes. Individuelle soll es sein und nicht einfach aus dem allgemeinen Fundus der Vergabestellen. Doch grade in diesem Zusammenhang sind sich viele Menschen mehr als unsicher.
Was muss bei der Beantragung eines Wunschkennzeichens alles beachtet werden und welche wichtigen Hintergrundfakten müssen bedacht werden, damit das gewünschte Zeichen auch schnellstmöglich das eigene Fahrzeug ziert? Hier sollen die Ratschläge gegeben werden, die jedem Autofahrer helfen, das Kennzeichen seiner Wahl zu erhalten.
Regelungen
Bei einem Wunschkennzeichen handelt es sich um ein Kennzeichen, dessen Buchstaben- und Zahlenfolgen, sich der Fahrzeughalter selbst aussuchen kann. Dies betrifft natürlich nicht die ersten zwei oder drei Stellen, denn hierbei handelt es sich um die Ortskennung, die immer den Kreis kennzeichnet, in welchem ein Fahrzeug angemeldet ist. Doch grade bei den hinteren Stellen gibt es eine Menge Freiheit in der Gestaltung.
Das Wunschkennzeichen kann entweder direkt bei der Zulassungsstelle beantragt oder aber im Internet reserviert werden. Da nicht garantiert ist, dass die jeweilige Zeichenfolge auch frei verfügbar ist, sollte im Internet schon im Vorfeld geprüft werden, ob die gewünschte Buchstaben- und Zahlen Kombination auch verfügbar ist.
Welche Kosten entstehen für das Wunschkennzeichen?
Eine wichtige Frage ist, welche Kosten dem Fahrzeughalter entstehen, wenn er sein Wunschkennzeichen prägen lassen will. Dies kann aber leider nicht pauschal beantwortet werden, denn die Gebührensätze für die Zulassung eines Fahrzeuges, sind in allen Regionen des Landes unterschiedlich. Für die reinen Verwaltungskosten müssen Beträge zwischen 26 Euro und 58 Euro eingeplant werden.
Hinzu kommt noch die Gebühr für das Prägen, was pro Paar etwa mit 15 Euro bis 20 Euro zu Buche schlagen kann. Beim Wunschkennzeichen kommt noch eine zusätzliche Verwaltungsgebühr hinzu, sodass weitere 10,20 Euro einkalkuliert werden müssen. Dieser Satz ist im gesamten Bundesgebiet einheitlich. Wer sich das Kennzeichen reservieren lassen will, muss nochmals 2,60 Euro Gebühren aufschlagen. Insgesamt können dem Fahrzeughalter also Gebühren von maximal 90,80 Euro entstehen.
Welche Kombinationen sind möglich?
Eine weitere Frage besteht darin, welche Zahlen- und Buchstabenkombinationen für das Wunschkennzeichen verwendet werden können. Hier gibt es durchaus verschiedenen Optionen, die je nach Geschmack und Verfügbarkeit genutzt werden können.
Das Standard-Kennzeichen verfügt in der Regel über zwei Buchstaben, denen entweder zwei oder drei Ziffern folgen. Als Beispiel:
AB - CD 123 oder AB - CD 12
Eine andere Variante besteht darin, einen Buchstaben und vier Ziffern zu verwenden. Dieses Kennzeichen stellt sich dann wie folgt dar:
AB - C 1234
Die längste Variante beinhaltet dabei sogar zwei Buchstaben und vier Ziffern. Diese werden meist dann genutzt, wenn in einer Region besonders viele Fahrzeuge zugelassen sind und somit die Bandbreite der Wunschkennzeichen im normalen Bereich nicht mehr ausreicht, um ein passendes Schild zu finden. Allerdings kann jederzeit auch ein solches Kennzeichen ohne Not gewählt werden. Die Optik stellt sich dann wie folgt dar:
AB - CD 1234
Für Motorräder gilt, dass jeweils nur die Varianten mit zwei Buchstaben und zwei Ziffern sowie mit einem Buchstaben und drei Ziffern gewählt werden kann.
Welche Kombinationen und Zeichen sind nicht erlaubt?
Aus verständlichen Gründen können keine Umlaute geprägt werden. Ä; Ü und Ö sind also ausgeschlossen. Dies hat nicht nur etwas mit der heute vorherrschenden digitalen Verwaltung zu tun, sondern auch mit der Tatsache, dass zumindest in der EU, alle offiziellen Stellen die Zeichen erkennen und verarbeiten können müssen. Da es in vielen Ländern diese Umlaute nicht gibt, können sie auch nicht verwendet werden.
In Deutschland gelten aufgrund der Historie des Landes noch weitere Beschränkungen. So sind die Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SD und SS grundsätzlich verboten, da diese einen Bezug zur Nazi-Epoche herstellen. Daher können Initialen wie zum Beispiel Sybille Schult - also SS - nicht verwendet werden.
Was konkret im Einzelnen verboten ist, muss jeweils bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfragt werden. Da es auch landesinterne Einschränkungen gibt, regeln die Bundesländer selber, welche Kombinationen gestattet sind und welche nicht.
Altkennzeichen als besondere Note
Seit der Liberalisierung des Kennzeichengesetzes sind auch Altkennzeichen wieder zugelassen. Dies bedeutet, dass auch Kennzeichen, die vor den großen Kreisgebietsreformen gültig waren, heute wiederverwendet werden können. Dies kann aber nur auf Wunsch des Halters geschehen, sodass es sich hier tatsächlich um ein Wunschkennzeichen handelt. Die Beantragung muss nicht begründet werden.
Welche Dokumente sind erforderlich?
Bei der Beantragung des Wunschkennzeichens müssen keine speziellen Dokumente mitgebracht werden. Es genügt, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie der Fahrzeugbrief vorgelegt wird. Zudem sollte ein gültiger Personalausweis vorhanden sein und auch ein Führerschein kann verlangt werden. Dies ist aber keine Verpflichtung, denn der Halter des Fahrzeuges muss nicht zwangsläufig auch der Fahrer sein und somit auch nicht notwendigerweise über einen Führerschein verfügen. Das Wunschkennzeichen kann dann ganz normal beantragt werden.
Wunschkennzeichen bei Ummeldung
Wer ein Fahrzeug gebraucht kauft und dieses mit einem Nummernschild erhält, muss nicht zwangsläufig die alte Buchstabenfolge behalten. Auch in diesem Fall kann bei der Ummeldung sofort ein eigenes Wunschkennzeichen beantragt werden. Bei einer Überführung des Fahrzeuges in einen anderen Kreis, wird ohnehin ein neues Nummernschild ausgestellt, sodass in diesem Zusammenhang auch gleich das individuelle Kennzeichen ausgesucht werden kann.
Weitere Tipps
Wer ein Wunschkennzeichen beantragen will, der sollte sich im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde melden. Dies kann heute - dies wurde schon eingangs erwähnt - auch über das Internet geschehen. Hier lohnt es sich, am ehesten einen Blick zu riskieren, denn die Systeme der Behörden geben auch sofort Auskunft darüber, ob ein Kennzeichen in der gewünschten Kombination noch verfügbar ist oder bereits vergeben wurde. Eines muss nämlich klar sein, jedes Kennzeichen in jedem Kreis und Zulassungsbezirk, muss einzigartig sein.
Stand: 12/2024