Mopedführerschein in Österreich - Prüfung & Kurs

Der Mopedführerschein der Klasse AM gilt in Österreich für Mopeds, Mopedautos und Quads. Sofern man bereits einen Führerschein einer anderen, beliebigen Klasse (beispielsweise A, B, C, D oder F) besitzt, ist der Mopedführerschein nicht vonnöten.

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Der Mopedführerschein der Klasse AM kann für die folgenden Fahrzeuge erworben werden:

  • Moped
  • Mopedauto
  • Quad

Mopedfahren ab 15 Jahren

Das Mindestalter für die Absolvierung des Mopedführerscheins beträgt 15 Jahre. Dabei kann man mit der Ausbildung frühestens zwei Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres beginnen. Der Führerschein selbst kann aber erst mit dem 15. Geburtstag ausgestellt werden.

Wer noch nicht 16 ist, muss außerdem eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten vorlegen, damit der Führerschein schon mit 15 Jahren ausgegeben werden kann.

Die Ausbildung

Ein sechsstündiger Theoriekurs muss als Voraussetzung für den Motorradführerschein absolviert werden. Außerdem gilt es, die Theorieprüfung zu bestehen und eine praktische Schulung mit Dauer von acht Stunden zu absolvieren, von denen zwei im Straßenverkehr stattfinden.

Man muss sich einfach nur zu einem Mopedkurs anmelden und das dazugehörige Lernbuch anschaffen. Nach Besuch des Mopedkurses kann die Prüfung abgelegt werden. Anschließend steht eine praktische Schulung über sechs Unterrichtsstunden an. Im Rahmen dieser Schulung muss nachgewiesen werden, dass man über eine ausreichende Beherrschung des Fahrzeugs verfügt. Zwei der Unterrichtseinheiten müssen im Straßenverkehr abgeleistet werden.

Welche Unterlagen sind bei der Anmeldung mitzubringen?

Um sich für den Mopedführerschein anzumelden, wird ein Reisepass oder Personalausweis benötigt. Außerdem muss ein Passfoto vorgelegt werden, das eine Größe von 35 mm x 45 mm im Hochformat aufweist. Sofern man das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist zudem eine Einwilligungserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen. Wer bereits 20 Jahre oder älter ist, benötigt ein Gutachten des Führerschein- oder Amtsarztes. Die Anmeldung kann sowohl bei einer Fahrschule als auch einem Autofahrerclub wie dem ÖAMTC oder dem ARBÖ vorgenommen werden.

Der Berechtigungsumfang

Welches Fahrzeug man mit dem Mopedführerschein genau lenken darf, hängt von der genauen Ausbildung ab, die man absolviert hat. Sie wird durch einen speziellen Code im Führerschein gekennzeichnet. Ausschließlich mit dem Führerschein der Klasse AM ohne Code ist man dazu berechtigt ein Moped und eines Mopedauto zu lenken.

  • Moped (AM + Code 79.01)
  • Vierrädriges Leichtkraftfahrzeug („Mopedauto“) (AM + Code 79.02)
  • Quad (mit Bauartgeschwindigkeit 45 km/h und max. 50 ccm) (AM + Code 79.02)
  • Invalidenkraftfahrzeug (AM + Code 79.02)
  • alle oben genannten = AM (ohne Code)
  • Die Erweiterung von zwei auf vier Räder

Ein alter Mopedausweis, der nicht auf eine bestimmte Fahrzeugart beschränkt ist, gilt nur für Mopeds. Wer zusätzlich ein Mopedauto steuern möchte, muss dafür eine Praxisschulung auf einem Übungsplatz durchlaufen, die sechs Stunden in Anspruch nimmt. Anschließend stellt die Behörde den Scheckkartenführerschein der Klasse AM ohne Code aus. Er gilt für beide Fahrzeugarten.

Die Praxisschulung

Die Praxisschulung absolviert man entweder auf einem Moped oder einem Mopedauto. Die Lenkberechtigung hat dann aber auch nur Gültigkeit für diese eine Fahrzeugklasse. Um für beide Fahrzeugarten lenkberechtigt zu sein, muss der sechsstündige Praxisunterricht auch mit beiden Fahrzeugen durchgeführt werden.

Die Theorieprüfung

Der Fragenkatalog besteht aus 230 Fragen rund um Verkehrszeichen, Regeln, das Tragen eines Sturzhelms oder Alkohol am Steuer. Daraus wird für die Prüfung ein Fragebogen aus 30 Fragen zusammengestellt. Diese weisen Multiple-Choice-Charakter auf, das heißt, sie zeigen vorgegebene Antwortmöglichkeiten.

Die Verkehrsvorschriften

  • Der Mopedführerschein muss, genau wie die Zulassungsbescheinigung, bei sämtlichen Fahrten mitgeführt werden.
  • Besitzer des Mopedführerscheins haben bis zu ihrem 20. Geburtstag ein Alkohollimit mit einer Grenze von 0,1 Promille zu beachten.
  • Es darf lediglich eine einzige weitere Person auf dem Moped mitgenommen werden.
  • Ist der Mitfahrer dabei jünger als acht Jahre, muss ein Kindersitz angebracht werden.
  • Sowohl Lenker als auch Mitfahrer unterliegen der Helmpflicht.
  • Es muss stets mit Abblendlicht gefahren werden und außerdem Verbandszeug mitgeführt werden.
  • Das Tragen eines Sturzhelms ist auch für den Fahrer eines Quads vorgeschrieben.

Kann man mit dem Moped ins Ausland fahren?

Der Führerschein der Klasse AM besitzt in allen EWR-Staaten Gültigkeit. Somit berechtigt er im gesamten Gebiet der EWR zum Lenken eines Mopeds oder Mopedautos. Für seine Anerkennung gilt das EWR-weite Mindestalter von 16 Jahren.

Um mit dem alten grünen Mopedführerschein ins Ausland zu fahren, muss dieser zuvor in einen Steckkartenführerschein umgewandelt worden sein. Nur letzterer wird in den EWR-Staaten anerkannt.

Was geschieht mit den alten Mopedausweisen?

Alte Mopedausweise behalten weiter ihre Gültigkeit. Jedoch gelten sie für österreichisches Gebiet als Lenkberechtigung für die Klasse AM. Gleichzeitig finden die Beschränkungen für Motorradfahrer oder vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge Anwendung. Bis spätestens 19. Jänner 2033 müssen sie in Führerscheine umgeschrieben werden.

Die Kosten des Mopedausweises

Die genauen Kosten für den Mopedausweis sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Unter anderem beeinflussen der Standort der jeweiligen Fahrschule, das verwendete Lehrmaterial oder die Anzahl der Kursteilnehmer den letztendlichen Preis. Grundsätzlich aber bewegt sich der Preis zwischen 150 und 300 Euro. Die Gebühr der Ausstellung der Lenkberechtigung beläuft sich nach aktuellem Stand auf 60,50 Euro.

Deutschland

Mopedfahren ist der erste Schritt in Richtung eines richtigen Motorrads. Gerade junge Leute können von dieser Ausbildung profitieren. Seit dem 19. Januar 2013 gab es einige Änderungen im Bereich aller Führerscheinklassen. Dabei wurde die neue 3. EG-Richtlinie eingeführt, damit die Klassen sowie der Führerschein in allen europäischen Ländern angeglichen wird. Eine besonders große Veränderung erlebte die ehemaligen Führerscheinklassen S und M, die aufgrund des neuen Gesetzes zur Klasse AM umgewandelt wurden. Im Folgenden alles Wissenswerte rund um den Mopedführerschein.

Welche Fahrzeuge können mit dem Mopedführerschein bewegt werden?

Grundsätzlich lassen sich mit dieser Klasse vier unterschiedliche Arten von Krafträdern bewegen. Dazu zählen zweirädrige Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, dreirädrige Krafträder als auch normale Krafträder. Zur besseren Übersicht eine kleine Info zu jedem Bereich.

Zweirädrige Krafträder

Bei zweirädrigen Krafträdern handelt es sich im Prinzip um alle Fahrzeuge, die maximal 45 km/h schnell werden können. Laut dem Gesetz dürfen sie mit einer maximalen Nutzleistung von 4 kW fahren. Bei herkömmlichen Verbrennungsmotoren ist der Hubraum auf 50 ccm begrenzt. Derselbe Fall gilt auch für elektrisch betriebene Motoren. Als Beispiel für zweirädrige Krafträder sind Roller, Mopeds oder Mokicks.

Vierrädrige Krafträder

Mit dem Erwerb des Mopedführerscheins können nicht nur Zweiräder gefahren werden, sondern auch vierrädrige Fahrzeuge. Die Höchstgeschwindigkeit muss in diesem Fall auf 45 km/h gedrosselt sein. Außerdem darf das Fahrzeug, auch bei Elektrofahrzeugen, eine Nutzleistung von 4 kW nicht überschreiten. Herkömmliche Verbrennungsmotoren sind ebenfalls auf 50 ccm zu begrenzen. Ohne Batterien darf das Fahrzeug ein maximales Gewicht von 350 Kilogramm besitzen. Ein gutes Beispiel hierfür wäre ein MiniCar.

Dreirädrige Krafträder

Weiterhin dürfen mit dem Mopedführerschein auch dreirädrige Krafträder gefahren werden. Diese können aufgrund ihrer Bauweise eine Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Zu den Fahrzeugen gehören um Beispiel Trikes und dreirädrige Motorräder. Wie auch bei den anderen Arten ist der Hubraum auf 50 ccm begrenzt. Jeder Verbrennungsmotor darf eine maximale Leistung von 4 kW auf die Straße bringen.

Krafträder

Die letzte Variante sind Krafträder, welche aufgrund ihrer Bauart als Kraftfahrzeug definiert werden. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h. Nicht erlaubt sind technische Manipulationen, welche die Leistung des Kraftfahrzeugs verbessern. Weiterhin lässt sich das Kraftrad mit einem Elektromotor betreiben. Beispiel hierfür wären Fahrräder mit einem Hilfsmotor.

Theoretischer und praktischer Unterricht für die Prüfung

Die Theorie in der Fahrschule läuft nach einem vorgegebenen Plan ab, der insgesamt zwölf Doppelstunden umfasst. In dieser Zeit wird dem Schüler der Stoff für die Grundlagen vermittelt. Dabei wird eine Stunde mit 90 Minuten verrechnet. Danach gibt es 2 weitere Doppelstunden mit je 90 Minuten, die weitergehendes Wissen beinhalten. In der Prüfung gibt es insgesamt 30 verschiedene Fragen, welche in der Fahrschule behandelt wurden. Der Schüler darf maximal 10 Fehlerpunkte haben, ansonsten ist er durchgefallen und muss die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt nochmal wiederholen. Außerdem wird die Teilnahme an der Praxisprüfung verwehrt.

Im praktischen Unterricht ist keine bestimmte Anzahl an Fahrstunden vorgeschrieben. Dennoch bestehen viele der Fahrschulen darauf, ausreichend mit ihren Schülern zu üben. Im Grunde genommen hängen die Fahrstunden vom individuellen Talent und vom Fahrlehrer ab. Bei der Klasse AM existieren an sich keine Sonderfahrten sowie Überland- oder Nachtfahrten. Am Tag der Prüfung muss die zu testende Person eine Fahrt von rund 30 Minuten absolvieren. Meistens findet der Ort der Prüfung im Inneren eines Ortes statt. Wer den Führerschein zu Klasse A1 macht, ist nicht dazu verpflichtet die AM-Klasse zu machen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Neben den Kosten spielen auch die Voraussetzungen für den Führerschein eine wichtige Rolle. Unter anderem wird ein Sehtest benötigt sowie ein Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses. Weiterhin notwendig ist ein Personalausweis mit einem Passbild. Am Schluss muss lediglich der Antrag auf den Führerschein ausgefüllt werden.

Der Mopedführerschein ist unbegrenzt gültig und muss nicht erneuert werden. Er besitzt das ganze Leben lang eine Gültigkeit. Sollte der Führerschein vor dem 01. April 1980 erstellt worden sein, darf der Besitzer auch die Klasse A1 fahren. Nach Austausch des Führerscheins überträgt die zuständige Behörde die Fahrzeuge des Inhabers auf den neu erhaltenen Schein. Seit 2013 gab es neue Regelungen in Bezug auf Führerscheine aller Art. Diese sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden. Allerdings ist damit ein neues Dokument gemeint und keine neue Prüfung.

Wovon sind die Kosten beim Mopedführerschein abhängig?

Wie bei anderen Fahrzeugklassen auch können die Kosten unterschiedlich ausfallen. Abhängig sind sie vom Talent des Fahrschülers und der gewählten Fahrschule. Doch auch ein Sehtest, Passbild, Lehrmittel und der Erste-Hilfe-Kurs beanspruchen Geld für sich. Darüber hinaus fließen Gelder für die Prüfungen und dem Antrag in die Kosten mit ein.

Fazit

Der Mopedführerschein ist der erste Schritt, um ein richtiges Motorrad zu fahren. Aus diesem Grund eignet sich der Führerschein vor allem für junge Menschen. Infolgedessen werden Fahrzeuge der Klasse AM auf eine bestimmte Leistung gedrosselt. Der Unterricht besteht aus einem Theorie- sowie einen Praxisteil. In der Theorie werden in Doppelstunden die Basisinformationen vermittelt. Anschließend erfolgen Übungsfahrten. Diese können mehr oder weniger sein und hängen vom Fahrlehrer sowie vom Fahrschüler ab. Für den Antrag benötigt werden unter anderem ein Personalausweis sowie ein gültiges Passbild. Außerdem ist der Mopedführerschein unbegrenzt gültig und muss seit dem neuen Gesetz alle 15 Jahre erneuert aber nicht neu abgelegt werden.

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Stand: 05/2024