Familienbeihilfe NEU – Kinderbeihilfe & Kindergeld in Österreich berechnen 2024

Alles rund um die Kinderbeihilfe (Familienbeihilfe) in Österreich: Höhe der Beihilfe berechnen, Antrag stellen, Anspruchsvoraussetzungen und vieles mehr. Jetzt Höhe der Kinderbeihilfe berechnen!

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Kinderbeihilfe & Familienbeihilfe

Die Gründung einer Familie ist nicht nur wunderschön, sondern bedeutet selbstverständlich auch einen gewissen finanziellen Mehraufwand. In Österreich gibt es jedoch genau dafür eine Unterstützung in Form der sogenannten Kinderbeihilfe (Familienbeihilfe), die durch eine gesetzliche Grundlage geregelt ist. Diese soziale Leistung soll nicht nur unterstützend wirken, sondern eine Balance zwischen Familie und Beruf darstellen. Das Kindergeld soll somit Sicherheit geben und die gestiegenen Lebenserhaltungskosten ausgleichen.

Voraussetzungen für den Anspruch

Voraussetzungen: Die Eltern haben in erster Linie Anspruch auf die Kinderbeihilfe, wobei für die Berechnung der entsprechenden Höhe der Beihilfe ausnahmsweise nicht das Einkommen der Eltern entscheidend ist, sondern allgemeine Anspruchsvoraussetzungen bestehen.

Es ist einerseits erforderlich, dass die Familie ihren ständigen Aufenthaltsort in Österreich hat und andererseits ist es notwendig, dass ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und den Eltern besteht.

Bezug der Kinderbeihilfe

Der haushaltsführende Elternteil, in der Regel die Mutter, ist auch der Anspruchsinhaber der Kinderbeihilfe. Es ist jedoch sehr wohl möglich, dass die Mutter auf den Bezug der Kinderbeihilfe verzichtet und ihn dem Vater überlässt. Solange das Kind noch nicht volljährig ist, erfolgt die Auszahlung der Kinderbeihilfe an den anspruchsberechtigten Elternteil.

Ein volljähriges Kind kann seit September 2013 die Kinderbeihilfe auch direkt beziehen. Ein direkter Bezug ist jedoch auch vor Erreichen der Volljährigkeit möglich, wenn die elterlichen Unterhaltsverpflichtungen nicht erfüllt werden oder beide Elternteile verstorben sind.

Wird der Hauptteil des Unterhaltes durch die Eltern an die Kinder bezahlt, besteht – auch ohne einem gemeinsamen Haushalt – ein Anspruch auf Kinderbeihilfe. Rechtlich gesehen muss es sich bei den Eltern nicht zwingend um die leiblichen Eltern handeln, da sowohl Groß-, Stief-, Pflege- oder Adoptiveltern herangezogen werden können, um einen Anspruch aus Kinderbeihilfe zu erlangen.

Personen, die nicht mit dem Kind verwandt sind, jedoch für den maßgeblichen Unterhalt aufkommen, haben zudem auch einen Anspruch auf Kinderbeihilfe, wenn das Kind nicht oder nicht mehr bei den Eltern lebt.

Höhe berechnen

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Zum derzeitigen Stand erhalten Eltern einen festgelegten Grundbetrag pro Kind, welcher bei 111,80 Euro liegt. Hinzu kommt zudem der sogenannte Kinderabsetzbetrag, welcher derzeit 58,40 Euro beträgt und von jedem steuerpflichtigen Kinderbeihilfebezieher in Anspruch genommen werden kann. Sobald das Kind älter als drei Jahre ist, erhöht sich der Betrag der Familienbeihilfe auf 119,60 Euro pro Kind; so auch, wenn das Kind älter als 10 Jahre (138,80 Euro) und älter als 19 Jahre (162,00 Euro) wird. Der Betrag wird – pro Geschwisterkind – erhöht.

Familienbeihilfe neu

Bei zwei Kindern wird der Betrag um 7,10 Euro, bei drei Kindern um 17,40 Euro, bei vier Kindern um 26,50 Euro, bei fünf Kindern um 32,00 Euro, bei sechs Kindern um 35,70 Euro und bei sieben und mehr Kindern um 52,00 Euro erhöht. Eltern, deren Kind eine Behinderung hat, erhalten einen monatlichen Zuschlag von 150 Euro. Für Kinder, die zwischen 6 und 15 Jahre alt sind, gibt es einmal im Jahr das sogenannte Schulstartgeld. Jene 100 Euro werden im September automatisch ausbezahlt.

Höhe pro Monat

Alter des Kindes Familienbeihilfe pro Monat
ab Geburt 114 Euro
ab 3 Jahren 121,90 Euro
ab 10 Jahren 141,50 Euro
ab 19 Jahren 165,10 Euro

Geschwisterstaffelung

Geschwisterstaffelung für Familien mit mehr als einem Kind:

Geschwisterstaffel Beihilfe pro Kind / Monat
2 Kinder 7,10 Euro
3 Kinder 17,40 Euro
4 Kinder 26,50 Euro
5 Kinder 32 Euro
6 Kinder 35,70 Euro
7 Kinder + 52,00 Euro

Die Höhe der Kinderbeihilfe (Kindergeld) in Österreich können Sie hier online berechnen!

2018 wird die Kinderbeihilfe erhöht

Mit 1. Januar 2018 folgt eine weitere Anpassung/Erhöhung der Familienbeihilfe. So erhalten Eltern bis zum dritten Lebensjahres ihres Kindes 114 Euro, ab dem dritten Lebensjahr 121,90 Euro, ab dem zehnten Lebensjahr 141,50 Euro und ab dem 19. Lebensjahr 165,10 Euro pro Monat.

Die Ansprüche der Familienbeihilfe variieren

Hat das Kind das 18. Lebensjahr nicht vollendet, besteht ein Anspruch auf Kinderbeihilfe. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, besteht ein Anspruch auf Kinderbeihilfe, sofern das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Ist das Kind älter als 19 Jahre und studiert, wobei das Studium mindestens 10 Semester lang ist, kann der Anspruch auf Kinderbeihilfe ausgedehnt werden; in diesem Fall besteht ein Anspruch bis zum 25. Lebensjahr.

Das Kind ist aktiv bei einem gemeinnützigen Träger tätigt, besteht ein Anspruch auf Kinderbeihilfe bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Hat das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wobei das Gesamtjahreseinkommen 10.000 Euro nicht übersteigt, besteht weiterhin Anspruch auf Kinderbeihilfe. Das Kind befindet sich im Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst, besteht kein Anspruch.

Antrag und Formulare

Der Antrag auf Auszahlung der Kinderbeihilfe muss schriftlich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt erfolgen und bedarf folgender Unterlagen:

  • Geburtsurkunde vom Kind
  • Meldezettel vom Kind
  • Meldezettel vom Antragssteller

Zudem werden in speziellen Fällen auch folgende Unterlagen benötigt:

  • Bei Volljährigkeit des Kindes: Berufsausbildungsvertrag, Studienerfolgs- oder Studienverzögerungsnachweis
  • Bei ausländischen Staatsbürgern: Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich und vorhandene Staatsbürgerschaftsnachweise
  • Bei Zivil- oder Präsenzdienst: Entsprechende Nachweise
  • Bei aufrechtem Doktortitel: Promotionsurkunde

Um etwaige Fragen klären zu können, ist es ratsam sich beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt vorweg telefonisch beraten zu lassen, um vor Ort alle notwendigen Unterlagen vorweisen zu können.

Vor- und Nachteile

Die Vorteile der Kinderbeihilfe bzw. der Familienbeihilfe in Österreich finden Sie hier:

  • Durch die Einführung der gesetzlich festgelegten Kinderbeihilfe sind einige Vorteile entstanden, die durchaus beachtlich sind:
  • Sicherung des Lebensstandards von Familien durch einen fixen monatlichen Bezug
  • Anstieg der möglichen Berufstätigkeit als teilzeitbeschäftigtes Elternteil
  • Mehr Geburten durch finanzielle Sicherheit
  • Verbesserung der finanziellen Lage von Familien

Natürlich sind mit der Kinderbeihilfe auch ein paar Nachteile entstanden, die man nicht außer Acht lassen sollte:

  • Mehr Ausgaben für den Staat
  • Unzählige Formalitäten
  • Komplizierte Ausnahmeregelungen für Erwerbstätige und Studenten

Achtung: Änderungen, die die Wohn- und Einkommenssituation des Kindes betreffen, müssen der zuständigen Behörde gemeldet werden. Kommt es zu einer unrechtmäßigen Auszahlung, kann die zuständige Behörde eine Nachzahlung der zu viel bezahlten Kinderbeihilfe einfordern.

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Stand: 07/2024