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Monatslohn und Stundenlohn in Österreich berechnen
Mit dem Lohnrechner können Sie als Arbeiter in Österreich kostenlos Ihren Monatslohn oder Stundenlohn Netto berechnen. Zusätzlich berechnen Sie dabei die abzuführende Lohnsteuer und die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) für Ihr Einkommen.
Einen Lohn erhalten in Österreich nur Arbeiter. Angestellte dagegen beziehen ein monatliches Gehalt.
Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerinnen erhalten für die im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitsleistungen ein Entgelt. Unter dem Begriff Entgelt versteht man alle Leistungen die der Arbeitgeber erbringt. Arbeiter erhalten einen Lohn, Angestellte bekommen ein Gehalt und Lehrlinge (Auszubildende) werden durch die Lehrlingsentschädigung entschädigt. Die Höhe des Entgelts wird entweder durch einen Kollektivvertrag oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Betriebsvereinbarung sind eher die Ausnahme. Sie werden zwischen der Firma und dem Betriebsrat abgeschlossen und gelten für jene Branchen die keinen Kollektivvertrag haben. Der Kollektivvertrag gilt für einzelne Branchen und ist ein Mindestlohn. Im Kollektivvertrag gibt es verschiedene Stufen, die sich auf das Alter, die Ausbildung, die Verwendung im Betrieb und die Berufserfahrung beziehen.
Bruttolohn
Der Bruttolohn besteht aus dem Lohn laut Kollektivvertrag (Mindestlohn) und allfälligen Überzahlungen die bei der Arbeitsaufnahme vereinbart werden. Dazu kommen noch Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit oder für erschwerte Arbeitsbedingungen.
Nettolohn
Vom Bruttolohn wird die gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherung und die Lohnsteuer abgezogen. Zusätzlich kann es noch Abzüge wie den Gewerkschaftsbeitrag und die Betriebsratsumlage geben. Diese Abzüge sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und daher freiwillig. Der Betrag der verbleibt ist der Nettolohn und steht dem Arbeitnehmer zur freien Verfügung. In der Regel wird der Nettobetrag auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen. In seltenen Fällen kommt es auch zu Barauszahlungen. Der Zeitpunkt der Überweisung bzw. der Barauszahlung ist im Kollektivvertrag geregelt. Es hat sich die Überweisung am letzen Tag des Monats eingebürgert. In manchen Brauchen gibt es aber noch eine wöchentliche Auszahlung. Auch wöchentliche Akontozahlungen sind möglich.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird an das Finanzamt abgeführt. Der Staat bestreitet aus diesen Finanzmitteln seine öffentlichen Ausgaben wie z. B. Bildung, Infrastruktur, Straßenbau etc. Die Besteuerung des Einkommens ist progressiv. Das bedeutet der Bruttolohn wird in Klassen zerlegt und immer der Betrag der über der Grenze liegt unterliegt dem höheren Steuersatz. In Österreich gibt es 6 Steuerklassen. Die Basis für die Lohnsteuerberechnung ist die Bemessungsgrundlage.
Es werden vom Bruttojahreslohn (12 Monate plus 2 Sonderzahlungen = Urlaubs- und Weihnachtsgeld) die Sozialversicherungsbeiträge, diverse Freibeträge und die Pendlerpauschale abgezogen. Für ein Jahreseinkommen bis zu Euro 11.000 muss keine Lohnsteuer bezahlt werden. Von Euro 11.000 bis Euro 18.000 beträgt die Lohnsteuer 25 %. Von Euro 18.000 bis Euro 31.000 ist der Steuersatz 35 %. Liegt das Einkommen zwischen Euro 31.000 und Euro 60.000 werden 42 % Lohnsteuer fällig. Von Euro 60.000 bis Euro 90.000 gilt ein Steuersatz von 48 %. Bei einem Jahreseinkommen zwischen Euro 90.000 und einer Million Euro beträgt die Lohnsteuer 50 % und ab einer Million Euro 55 %.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Sozialversicherung ist in Österreich eine Pflichtversicherung. Sowohl der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer zahlen zu ungefähr gleichen Teilen in die Versicherung ein. Durch die Sozialversicherung wird die Absicherung im Krankheitsfall, bei Arbeitsunfällen, bei Arbeitslosigkeit aber auch die Pension sichergestellt. Die Sozialversicherungsbeiträge dienen dazu, das Sozialsystem in Österreich aufrechtzuerhalten. Es gilt das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, die derzeit Erwerbstätigen zahlen mit ihren Beiträgen auch die Pensionen für die derzeitigen Rentner und Pensionisten. Oft ist die genaue Zusammensetzung der Sozialversicherungsbeiträge auf dem Lohnzettel nicht ersichtlich.
Der Sozialversicherungsbeitrag setzt sich wie folgt zusammen: aus der Krankenversicherung, aus der Arbeitslosenversicherung, aus der Arbeiterkammerumlage, aus der Pensions-versicherung und aus der Wohnbaufördrung. Die Beitragshöhe zur Sozialversicherung richtet sich nach dem Einkommen. Ist das monatliche Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze, die beträgt für 2017 Euro 425,70, sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Liegt der monatliche Verdienst über der Höchstbemessungsgrundlage, die beträgt für 2017 Euro 4.980,--, zahlt man für den übersteigenden Betrag ebenfalls keine Beiträge. Der Sozialversicherungsbeitrag richten sich nach dem Einkommen (Beitragsgrundlage) des unselbständig Erwerbstätigen und beträgt 3,87 %. Der Arbeitgeberbeitrag ist 3,78 %. Dieser Prozentsatz ist bis zu der Höchstbessungsgrundlage von Euro 4980,-- zu bezahlen. Alle Beträge die darüber hinaus gehen sind beitragsfrei.
Die gesetzliche Pensionsversicherung wird ebenfalls vom Bruttolohn abgezogen. Sie beträgt für Unselbständige 10,25 %. Der Dienstgeberanteil ist 12,55 %. Arbeitnehmer müssen eine Unfallversicherung bezahlen. Sie liegt für den Arbeitnehmer und für den Arbeitgeber gleich hoch bei 1,30 %. Die Arbeitslosenversicherung schlägt sich mit 3 % zu Buche und ist sowohl für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich hoch. Rechnet man alle Abgaben für das Sozialsystem in Österreich zusammen so ergibt sich für den Arbeitnehmer ein Prozentsatz von 17,12. Dabei ist aber immer zu bedenken, dass die Höhe der Abgaben durch die Höchstbemessungsgrundlage gedeckelt ist. Die Arbeiterkammerumlage wird nur von den Arbeitnehmern bezahlt. Sie beträgt 0,5 % der Beitragsgrundlage. Die Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer ist eine Pflichtmitgliedschaft.
Jeder unselbständig Erwerbstätige muss seinen Beitrag leisten um die Aufwendungen der Kammer mit zu finanzieren. Die Sonderzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind von der Kammerumlage nicht betroffen. Das österreichische Sozialversicherungssystem gibt darüber hinaus die Möglichkeit, Familienangehörige kostenlos mitversichern zu lassen. Der Wohnbauförderungsbeitrag beträgt 1 % der Beitragsgrundlage und ist sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber zu entrichten. Die Sonderzahlungen sind davon nicht betroffen. Eine Besonderheit ist das Service-Entgelt für die e-card. Jährlich wird für den Arbeitnehmer ein Betrag von Euro 11,35 für die e-card fällig.
Die gesetzlichen Bestimmung sind sehr komplex und nicht ganz einfach zu durchschauen. Um festzustellen, wie hoch bei einem Bruttolohn der Nettolohn ist, bietet das Internet eine gute Hilfestellung. Die sog. Brutto- Nettorechner die von der Gewerkschaft, aber auch von der Arbeiterkammer im Netz angeboten werden, geben einen ersten Überblick. Durch das Eingeben der Eckdaten des Arbeitsverhältnisses, wobei Besonderheiten wie Wohnort, Anzahl der Kinder etc. berücksichtigt werden müssen, kann der zu erwartende Nettolohn ausgerechnet werden. Wer sich trotzdem unsicher ist, bzw. wenn es zu groben Differenzen zwischen dem errechneten und dem tatsächlich ausbezahlten Nettolohn kommt sollte das Serviceangebot der Arbeiterkammer annehmen und sich beraten lassen.
Stand: 09/2024