Weihnachtsgeld – Weihnachtsremuneration 2024 in Österreich

Alle Informationen zum Weihnachtsgeld (13. Gehalt), der Höhe, Berechnung und dem Anspruch für Arbeitnehmer in Österreich finden Sie hier!

Neue App für den Steuerausgleich!
Jetzt schnell und einfach Geld vom Finanzamt zurückholen!

In Österreich ist die Auszahlung des Weihnachsgeldes in den Kollektivverträgen festgelegt und steht damit grundsätzlich jedem Arbeitnehmer zu.

Weihnachtsgeld berechnen

Brutto Netto Rechner
Einkommen (€):
Berechnung:
AVAB:

Alle Angaben sind ohne Gewähr auf ihre Richtigkeit!

So berechnen Sie Ihr 13. Gehalt mit dem Weihnachtsgeld-Rechner:

  1. Geben Sie Ihr Brutto-Gehalt oder Ihren Brutto-Lohn ein.
  2. Wählen Sie aus, ob Sie Angestellter oder Arbeiter sind.
  3. Wählen Sie einen Zeitraum aus.
  4. Wählen Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) aus.
  5. Klicken Sie auf "Berechnen", um die Höhe Ihres Weihnachtsgelds zu erhalten!

Weihnachtsremuneration für Arbeitnehmer

Alle Kollektivverträge haben gemeinsam, dass der österreichisches Arbeitgeber (Dienstgeber) zur Zahlung eines vollen 13. und 14. Monatsgehaltes gesetzlich verpflicht ist. Im Arbeitsvertrag ausverhandelte geringere Weihnachtsgelder – wie oft in Deutschland praktiziert – sind unüblich. Das Weihnachtsgeld entspricht also einem vollen Monatsgehalt. In Österreich wird es auch unter dem Begriff Weihnachtsremulation, Weihnachtsgratifikation oder schlicht 13. Gehalt geführt. Gezahlt wird es sowohl an Angestellte, Arbeiter und Auszubildende gleichermaßen.

Ein weiterer Vorteil bei der Auszahlung des Weihnachtsgeldes in Österreich ist seine Besteuerung. Einige Bezüge werden nämlich in Österreich steuerlich begünstigt behandelt. Um dies zu berechnen muss zuerst das sogenannte Jahressechstel ermittelt werden. Es dient als Berechnungsgrundlage beziehungsweise legt die Grenze für die Besteuerung fest.

Zur Ermittlung des Jahressechstel berechnet man zunächst den durchschnittlichen (in Österreich auch aliquot genannten) Monatsbezug. Dies erfolgt, indem man als erstes die Anzahl der bisherigen Gehälter des Kalenderjahres durch die Anzahl der Monate im Jahr (inklusive dem aktuellen Monat)dividiert. Dies ergibt den aliquoten Monatsbezug. Diesen multipliziert man anschließend mit 12. Somit erhält man den fiktiven Jahresbezug. Diesen dann durch 6 dividieren und Sie haben das Jahressechstel errechnet.

Das Weihnachtsgeld fällt in Österreich unter dem Begriff der sonstigen Bezüge, wie zum Beispiel auch das 14. Gehalt (Urlaubsgeld). Die Sonstige Bezüge werden hierbei grundlegend mit 6% versteuert. Bevor dies geschieht wird allerdings die Sozialversicherung, sowie einen Freibetrag von 620 Euro abgezogen. Die Freigrenze des Jahressechstel liegt bei 2.100 Euro (Dies gilt für die Jahre 2011 bis jetzt aktuell 2017.) Nun wird überprüft, ob das Jahressechstel diese Freigrenze übersteigt. Es erfolgt keine Besteuerung, wenn das Ergebnis unter dieser Freigrenze liegt.

Aliquot berechnen

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang noch der Jahressechstelüberhang. Von diesem spricht man, wenn die Summe der sämtlichen „Sonstigen Bezüge“ den Wert des ermittelten Jahressechstel übersteigt. Der dabei ermittelte Überhang wird nun mit dem normalen (höheren) Steuertarif versteuert und nicht mit 6 Prozent.

Wechselt man im Laufe des Jahres die Anstellung erfolgt die aliquote Berechung des Weihnachtsgeld, sowohl bei dem alten wie auch bei dem neuen Arbeitgeber. Unterjährige Gehaltsanpassungen sind natürlich auch zu berücksichtigen.

Beispielberechnung

Arbeitgeber A: 2000 EUR Gehalt, Zeitraum der Anstellung Januar bis April

Arbeitgeber B: 2200 EUR Gehalt, Mai bis Juni, 2500 EUR Juli bis Dezember

In diesem Falle würde man beim Ende der ersten Beschäftigung im April, anteilig 4/12 Weihnachtsgeld von 2000 EUR erhalten. Im Dezember beim neuen Arbeitgeber würde dann 2/12 von 2200 EUR und 6/12 2500 EUR berücksichtigt werden.

Grundlegend ist es im österreichischen Arbeitsvertrag (auch Dienstvertrag genannt) geregelt, wann die Auszahlung des 13. bzw 14. Gehaltes erfolgt. Es gibt hier unterschiedliche Modelle.

Viele Unternehmen zahlen den Betrag zusammen mit dem November-Gehalt, zum Beispiel am 30. November, aus.

Einige zahlen auch das Gehalt im November, wie in den anderen Monaten auch, aus. Das Weihnachtsgeld folgt hier dann als gesonderte Zahlung am 15. Dezember. Meist gibt es hier unternehmensweit eine einheitliche Regelung. Dies sollte man nach Möglichkeit direkt beim Bewerbungsgespräch erfragen.

Kollektivverträge

Die Gehälter in Österreich sind oft etwas geringer als in anderen Nachbarstaaten. Da aber in Österreich kollektiv die Zahlung des 13. und 14 Monatsgehalt für alle Arbeitgeber verpflichtend ist, lohnt sich trotzdem ein zweiter Blick. Oft ist das angebotene Bruttogehalt in Österreich niedriger, aber durch die sehr arbeitnehmerfreundliche Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes, sieht der Vergleich beim Jahresgesamtnetto anders aus. Es ist daher anzuraten mit einem Brutto Netto Rechner genau auszurechnen, in welcher Höhe Weihnachts- und Urlaubsgeld ausgezahlt werden.

Im Jahres-Nettovergleich hat die österreichische Anstellung meist trotz geringerem Bruttolohn die Nase vorne und ist oft sehr lukrativ. In der Praxis schaut es so aus, dass die Höhe des ausgezahlten Weihnachtsgeldes tatsächlich fast dem normalen monatlichen Gehaltes entspricht und man somit wirklich ein real doppeltes Gehalt zur Verfügung hat.

Desweiteren sei erwähnt, dass es in Österreich nicht ausgeschlossen ist, dass auch ein 15. und manchmal auch ein 16. Gehalt gezahlt wird. Meist ist dies verknüpft mit Firmenzugehörigkeiten oder Dienstjahren. Um sich hier im Vorfeld zu erkundigen, lohnt sich ein Blick in den jeweiligen Kollektivvertrag der Branche. Diese sind meist recht gut im Internet zu finden.

Tipp zum Steuerausgleich!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen ihr Geld vom Finanzamt zurück.

Stand: 12/2024