Pendlerpauschale & Pendlereuro in Österreich - Pendlerrechner 2024

Die Pendlerpauschale steht allen österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, deren Weg vom Wohnsitz bis zur Arbeitsstätte einige spezifische Kriterien erfüllt. Neben der Wegstrecke zählt hierzu unter anderem auch die Unzumutbarkeit diese mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurückzulegen.

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In Österreich haben Arbeitnehmer schon seit vielen Jahren den Anspruch auf eine Pendlerpauschale. Dabei wird unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien zwischen der „kleinen Pendlerpauschale“ und der „großen Pendlerpauschale“ unterschieden. Diese Bestimmungen gelten übrigens auch für die sogenannten Grenzgänger, die ihre Tätigkeit in den Nachbarländern Deutschland, Italien und Liechtenstein ausüben.

Pendlerrechner

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Anzahl der Kilometer
Öffentliche Verkehrsmittel zumutbar?

So berechnen Sie Ihren Anspruch und die Höhe der Pendlerpauschale in Österreich mit dem Pendlerrechner:

  1. Geben Sie die Anzahl der Kilometer Ihres täglichen Arbeitswegs ein (Distanz Zuhause - Arbeitsplatz).
  2. Geben Sie an, ob öffentliche Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zumutbar sind.
  3. Klicken Sie auf "Berechnen"!

Die Pendlerpauschale steht allen österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, deren Weg vom Wohnsitz bis zur Arbeitsstätte einige spezifische Kriterien erfüllt. Neben der Wegstrecke zählt hierzu unter anderem auch die Unzumutbarkeit diese mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zurückzulegen.

Dabei gilt grundsätzlich: Die Arbeitnehmer sollten den Weg zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte an mindestens 11 Tagen eines Monats zurückgelegt haben. Denn nur dann kann der vollwertige Bezug der Pendlerpauschale in Anspruch genommen werden.

Pendler können in Österreich ihre Pauschale auch beim Finanzamt beantragen und sich das Geld beim Steuerausgleich zurück holen.

Kleine Pendlerpauschale

Die jeweils unterschiedlichen Stufen beinhalten monatliche und jährliche Beiträge zur Berechnung.

  • Bei mindestens 20 km bis 40 km – 058 € pro Monat – Jahresbeitrag: 696 €.
  • Bei mehr als 40 km bis 60 km – 113 € pro Monat – Jahresbeitrag: 1.356 €.
  • Bei mehr als 60 km – 168 € pro Monat – Jahresbeitrag: 2.016 €.
Entfernung Betrag pro Monat Jahresbetrag
bei mind. 20 km bis 40 km 58,00 Euro 696,00 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km 113,00 Euro 1.356,00 Euro
bei mehr als 60 km 168,00 Euro 2.016,00 Euro

Große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale steht ausschließlich den Arbeitnehmern zu, für die eine Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln eine Unzumutbarkeit darstellt. Auch hier liegen im Rahmen der Berechnung monatliche und jährliche Beiträge zugrunde.

  • Bei mindestens 2 km bis 20 km – 31 € pro Monat – 372,00 € Jahresbeitrag.
  • Bei mehr als 20 km bis 40 km – 123 € pro Monat – 1.476,00 € Jahresbeitrag.
  • Bei mehr als 40 km bis 60 km – 214 € pro Monat – 2.568,00 € Jahresbeitrag.
  • Bei mehr als 60 km – 306 € pro Monat – 3.672,00 € Jahresbeitrag.
Entfernung Betrag pro Monat Jahresbetrag
bei mind. 2 km bis 20 km 31,00 Euro 372,00 Euro
bei mehr als 20 km bis 40 km 123,00 Euro 1.476,00 Euro
bei mehr als 40 km bis 60 km 214,00 Euro 2.568,00 Euro
bei mehr als 60 km 306,00 Euro 3.672,00 Euro

Nutzen Sie jetzt den Pendlerrechner online: So berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale und Ihren Pendlereuro!

Sie können zur Berechnung der Pendlerpauschale auch den Pendlerrechner des Finanzamtes / Finanzministeriums nutzen: bmf.gv.at

Grenzgänger

Auch Grenzgänger können die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen:

Auch die sogenannten Grenzgänger – die in Deutschland, Italien oder Liechtenstein arbeiten – haben einen Anspruch auf die Pendlerpauschale. Hierbei ist lediglich maßgebend, dass sich sowohl der Hauptwohnsitz als auch die Arbeitsstätte in Grenznähe befinden. Als Beispiel zur Grenznähe gilt hierbei: In Deutschland wird eine Entfernung von 30 km Luftlinie bis zur österreichischen Grenze als grenznah bezeichnet.

Darüber hinaus wird als grenznah bezeichnet, wenn der Arbeitsort unter bestimmten Voraussetzungen täglich angefahren werden kann.

Für die in Deutschland und Italien beschäftigten österreichischen Arbeitnehmer liegt hierbei ausschließlich das österreichische Besteuerungsrecht zugrunde. Dagegen steht dem Fürstentum Liechtenstein eigentlich ein gesetzlich verankertes Quellenbesteuerungsrecht zu.

Dieses wird in Österreich allerdings im Rahmen einer Anrechnung der einbehaltenen Quellensteuer verhindert. In diesem Sinne werden die österreichischen Staatsbürger, die bei einem Arbeitgeber in Liechtenstein beschäftigt sind, hervorragend vor einer etwaigen Doppelbesteuerung geschützt.

Der Pendlereuro wird berechnet indem man die Anzahl der zu fahrenden Kilometer zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte mit dem Faktor 2 multipliziert. Beispiel: Ein Arbeitnehmer legt auf dem Weg ins Büro 32 Kilometer zurück. Damit beträgt der Pendlereuro 64 €. Dieser wird jährlich bemessen und danach direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen.

Antrag und Formulare

Den Antrag für die Pendlerpauschale kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer auf direktem Wege beim Arbeitgeber beantragen. Alternativ hierzu besteht auch die Möglichkeit, den Anspruch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen. Weitere Auskünfte rund um die Pendlerpauschale können sicherlich bei dem jeweiligen Arbeitgeber vor Ort eingeholt werden. Man kann die Pauschale auch beim Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) selbst beim Finanzamt beantragen.

Wer die kleine oder große Pendlerpauschale erhält profitiert grundsätzlich durch die Verminderung der maßgebenden Lohnsteuerbemessungsgrundlage. Aus diesem Grund ist dann auch eine Neuberechnung der Lohnsteuer notwendig, bei der die Steuerersparnis des entsprechenden Grenzsteuersatzes zugrunde gelegt wird.

Mit dem Beginn des Jahres 2016 trat in Österreich eine Steuerreform in Kraft. Aus diesem Grund erhalten Arbeitnehmer, die einen Antrag für die Pendlerpauschale stellten, eine erheblich größere Steuergutschrift. Die damt verbundene Erhöhung kann bis zu 500 € im Jahr betragen. Im Rahmen der Steuerreform werden allerdings nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in steuerpflichtigen Arbeitsverhältnissen berücksichtigt.

Der maximal zu berechnende Erstattungsbeitrag aus dem Vorjahr (oder den Vorjahren) wird dabei von 400,00 € auf 450,00 € angehoben. Zudem wird der durch die Pendleerpauschale ersparte Betrag bei den SV-Beträgen des Pendlers vermerkt. Österreichische Kleinverdiener können von der Pendlerpauschale nicht profitieren.

Die Pendlerpauschale wurde in Österreich bereits im Jahr 1970 eingeführt und im Lauf der Jahre mehrfach reformiert. In den Anfangsjahren profitierten überwiegend Bauarbeiter aus der Steiermark und dem Burgenland von den per Gesetz erlassenen Vergünstigungen. Allerdings zeichnen sich in jüngster Zeit einige bemerkenswerte Veränderungen ab.

Nachdem die Pauschale in früheren Jahren größtenteils nur von finanziell benachteiligten Arbeitnehmern genutzt wurde, profitieren in der heutigen Zeit auch immer mehr Arbeitnehmer aus der Mittelschicht von dieser Vergünstigung. Diese Wandlung wurde bereits im Jahr 2013 im Rahmen einer Statistik deutlich sichtbar. Denn aus ihr ging hervor, dass bis dahin mehr als 2,1 Millionen österreichische Arbeitnehmer die zur Steuervergünstigung beitragende Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Aufgrund dieser Bemessung lässt sich hierbei durchaus eine tendenzielle Steigerung erahnen.

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Fragen und Antworten

Bei der Pendlerpauschale in Österreich handelt es sich um ein Fahrtengeld, welches jedem Arbeitnehmer von dessen Wohnung bis zur Arbeitsstätte zusteht. Jedoch müssen bestimmte Faktoren erfüllt sein. Je nach Entfernung des Arbeitswegs wird eine andere Pendlerstufe verwendet. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber monatlich oder jährlich an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Geregelt ist die Pauschale im Einkommenssteuergesetz 1988 und wurde zuletzt im Jahr 2011 angepasst. Im Folgenden weitere Infos über das Thema und worauf es bei der Pendlerpauschale ankommt.

Welche Personen haben Anspruch auf eine Pendlerpauschale?

Um die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen, müssen drei Faktoren berücksichtigt werden. Darunter zählen unter anderem:

  • die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
  • Möglichkeit zur Nutzung von Massenverkehrsmittel
  • wie oft muss die Strecke zurückgelegt werden

Der Anspruch auf eine Pendlerpauschale ist maßgeblich abhängig von den oben genannten Kriterien. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass die Fahrten durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten werden oder dem Arbeitnehmer eine kleine beziehungsweise große Pendlerpauschale zusteht. Beim Verkehrsabsetzbetrag handelt es sich um den tatsächlich zurückgelegten Weg vom Wohnort bin hin zur Arbeitsstätte. Laut Dezember 2017 betrug der Wert 400 Euro im Jahr und wird direkt von der Lohnsteuer abgezogen. Im Prinzip ist es eine Steuervergünstigung.

Was sind die kleine und große Pendlerpauschale?

Sollten die Fahrtkosten nicht über den Verkehrsabsetzbetrag abgeholt werden können, kommt die Pendlerpauschale ins Spiel. Dabei wird zwischen einer kleinen und großen Pauschale unterschieden.

  • Die kleine Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern zu, dessen Entfernung vom Wohnsitz zur Arbeitsstätte größer als 20 Kilometer ist und die Möglichkeit auf Benutzung eines Massenverkehrsmittels besteht.
  • Die große Pendlerpauschale steht Arbeitnehmern bereits ab einer Wegstrecke von 2 Kilometer zu. Außerdem muss die Nutzung eines Massenverkehrsmittels nicht möglich oder zumutbar sein.

Warum spielen Massenverkehrsmittel eine Rolle?

Massenverkehrsmittel spielen bei der Entscheidung zwischen einer kleinen oder großen Pauschale eine entscheidende Rolle. Wer diese Verkehrsmittel nutzen könnte, aber lieber auf den eigenen Pkw zurückgreift, hat generell nur Anspruch auf die kleine Pendlerpauschale. Die größere Variante darf nur in Anspruch genommen werden, wenn Massenverkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen oder die Nutzung unzumutbar ist. Diese Unzumutbarkeit kann aus unterschiedlichen Gründen bestehen:

  • Unzumutbarkeit aufgrund Unmöglichkeit: Diese Variante gilt dann, wenn auf mindestens die Hälfte der Strecke keine Massenverkehrsmittel verkehren. Der gleiche Fall gilt für die Zeit. Sollte kein Massenverkehrsmittel zu den Arbeitszeiten fahren, gilt der Fall als Unzumutbarkeit.
  • Unzumutbarkeit aufgrund Behinderung: Sollte die betroffene Person eine Art von Behinderung haben, muss dies durch einen Behindertenpass nachgewiesen und bestätigt werden.
  • Unzumutbarkeit aufgrund langer Anfahrtszeiten: Sofern die Anfahrtswege der Massenverkehrsmittel die Zeit von 2 Stunden überschreiten, gilt ebenfalls eine Unzumutbarkeit. Fahrtzeiten von bis zu 60 Minuten gelten als zumutbar. Bei einer Dauer zwischen 60 und 120 Minuten wird die Höchstdauer errechnet. Zu der Fahrdauer zählen unter anderem die eigentliche Fahrtzeit, die Einstiegsstelle sowie die Ausstiegsstelle am Arbeitsort.

Wie errechnet sich die Pendlerpauschale?

Bei der Pendlerpauschale wird zunächst die Entfernung zwischen Wohnsitz und der Arbeitsstätte ermittelt. Bei mehreren Wohnsitzen wird der Hauptwohnsitz zur Berechnung herangezogen. Danach wird geprüft, ob Anspruch auf eine kleine oder große Pendlerpauschale besteht. Dabei werden auch die Massenverkehrsmittel miteinbezogen. Die ermittelten Werte werden am Schluss von einer Tabelle abgelesen, um so die Pauschale abzulesen.

Wo kann man einen Antrag auf Pendlerpauschale stellen?

Die Pauschale kann beim jeweiligen Arbeitgeber geltend gemacht werden. Dazu wird ein Pendlerrechner genutzt und anschließend als Formular ausgedruckt. Der Pendlerrechner wird übrigens vom Bundesministerium für Finanzen online zur Verfügung gestellt. Anschließend kann der Arbeitgeber die Beiträge für die laufenden Lohnabrechnungen berücksichtigen.

Wie wird sie ausgezahlt?

In der Regel werden Pauschalen fürs Pendeln nicht direkt ausgezahlt, da sie als Steuervergünstigung gelten. Sie werden bei der Lohnabrechnung von der Lohnsteuer abgezogen. Für eine direkte Auszahlung müssen unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sein. Unter anderem muss das Einkommen gering sein oder keine Pflicht zur Zahlung einer Lohnsteuer bestehen.

Gibt es weitere Pendlerbeihilfen und Förderungen?

Nebenbei bieten einige Bundesländer in Österreich bestimmte Förderungen und Beihilfen zum Thema Pendeln an. Diese gehen über die Pendlerpauschale hinaus. Beispielsweise lassen sich in Kärnten oder Burgenland gesonderte Fahrtkostenzuschüsse beantragen. Unter anderem bietet Niederösterreich eine Pendlerbeihilfe an und Oberösterreich eine Fernpendlerhilfe. Je nach Bundesland können andere Förderungen und Hilfen angeboten werden. Auch die Voraussetzungen und die Höhe der Leistungen unterschieden sich von Bundesland zu Bundesland. Weiterhin haben die einzelnen Bundesländer keinen Einfluss auf die Bestimmungen der Pendlerpauschale und dem Pendlereuro. Der Pendlereuro ist übrigens ein Absetzbetrag und wird jährlich direkt von Steuer abgezogen.

Fazit

Die Pendlerpauschale in Österreich kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da diese keinen Einfluss auf deren Bestimmung haben. Generell handelt es sich bei der Pauschale um ein Fahrtengeld, das jedem Arbeitnehmer zusteht, sofern er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dabei spielen Entfernung von Wohnort zum Arbeitsplatz, Massenverkehrsmittel und Unzumutbarkeit eine wichtige Rolle.

Unterschieden wird zwischen einer kleinen und großen Pendlerpauschale. Die große Pendlerpauschale kommt dann zum Einsatz, sofern keine Massenverkehrsmittel zur Verfügung stehen oder die Person eine Behinderung oder ähnliches nachzuweisen kann. Für alles andere gilt der kleine Satz. Errechnet wird die Pauschale durch die Entfernung von Wohnort und Arbeitsstätte. Mithilfe einer Tabelle werden die Daten abgeglichen, um so den richtigen Betrag zu finden. Am Schluss wird der Betrag von der Lohnsteuer in Form einer Steuervergünstigung abgezogen.

Alle Informationen zur Pendlerpauschale und dem Pendlerrechner in Österreich finden Sie hier:

Regelungen in Deutschland

Die Pendlerpauschale steht dafür, dass Autobesitzer Geld vom Staat erhalten, wenn Sie den Wagen für den Beruf nutzen. Es geht hier vor allem um die Strecke von der eigenen Wohnung aus bis zum Arbeitsplatz und das ganze wieder zurück. Wie weit die Strecke ist, spielt dabei keine Rolle. Auch nicht, ob man die Strecke mit dem Rad, dem Mofa, der Bahn, dem Auto oder einem öffentlichen Verkehrsmittel auf sich nimmt. So oder so ist jeder Arbeitnehmer ein Pendler, wenn er sich nicht für das Home Office entschieden hat. Die Kosten für den Weg zur Arbeit, können dementsprechend steuerlich abgesetzt werden.

Unterschied

Sind Sie mit dem Auto unterwegs, können Sie auch die Pendlerkosten absetzen. Wenn Sie andere Verkehrsmittel wählen, ob nun Motorrad, Fahrrad oder die öffentlichen Verkehrsmittel, ist es so, dass Sie nur bis zu 4500 Euro im Jahr absetzen können. Mehr ist in diesem Fall nicht erlaubt.

So lassen sich die Pendlerpauschalen berechnen

Manche Leute habe es gut und können zur Arbeit laufen. Andere müssen jeden Tag viele Kilometer auf sich nehmen, um zur Arbeit zu gelangen. So kann jemand beispielsweise in Iserlohn leben, aber in der Großstadt Essen einen Job haben. Je nach Stadtteil, beträgt die Entfernung zwischen 70-90 km. Da ist es gut, dass jeder einzelne Kilometer auch abgesetzt werden kann. 30 Cent sind es, die Sie pro Kilometer absetzen können.

Die Berechnung ist also ganz einfach. Neben wir an, es sind 70 km die jeden Tag gefahren werden. Dann brauchen Sie nur noch Ihre Arbeitstage zu nehmen, diese mal 70 nehmen und das mal 0,30 Cent für die Pendlerpauschale. Schon sehen Sie die Summe vor sich, die abgesetzt werden kann.

Die Erstattung der Pendlerpauschale

Die Erstattung als solches findet bei der Pendlerpauschale nicht statt. Das Finanzamt nimmt diese Summe und rechnet diese auf die Steuern an. Hierbei zählt natürlich das gesamte Jahreseinkommen. Der Rest, den eine Person dann noch für die Steuern zahlen muss, fällt dadurch niedriger aus. Dafür muss aber natürlich auch eine Steuererklärung erfolgen. Wie sonst sollte das Finanzamt reagieren können? Diesem muss die Pendlerpauschale vorliegen, um den Vorteil der Steuer anrechnen zu können.

Hier wartet aber gleich der nächste Vorteil. Wer schon lange in seinem Job ist und weiß, dass er diesen auch behalten wird, kann handeln. In dem Fall wenden Sie sich einfach an das Finanzamt und können sich für den Lohnsteuerfreibetrag eintragen lassen. Somit ist Ihr Nettogehalt gleich höher, was natürlich von Vorteil ist.

Immer nur der kürzeste Weg?

Das Finanzamt agiert streng, das weiß man. In der Regel gibt es die Pendlerpauschale nur für den kürzesten Weg und garantiert nicht für die tägliche Fahrt nach der Arbeit in sämtliche Supermärkte, die man noch aufsuchen möchte. Es gibt zwar Ausnahmen, aber diese betreffen weder den Einkauf, noch den Besuch von Freunden, die ein wenig neben dem Arbeitsweg liegen. Die Ausnahmen, die das Finanzamt macht, was den kürzesten Weg betrifft sind die, wenn eine Großbaustelle vorliegt. Wenn Sie dadurch ständig im Stau stehen, dann ist ein Umweg ratsam. In dem Fall brauchen Sie beim Finanzamt nur darzulegen, warum Sie einen Umweg fahren. Es wird eine Notiz beigefügt und schon ist dieses Problem aus der Welt geschaffen.

Ist die Pendlerpauschale immer sinnvoll?

Sicherlich fragen Sie sich jetzt, ob Ihr Weg zur Arbeit immer absetzbar ist. Also das ist er schon, aber ob es sich lohnt, dafür die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen. Im Grunde lohnt sich jeder Weg, denn alles was Sie dadurch absetzen können, wird Ihnen von der eigentlichen Steuerschuld abgezogen. Also reichen im Grunde auch schon 10 km, die Sie jeden Tag zur Arbeit fahren. Umso mehr es ist, umso besser fällt natürlich auch die Pendlerpauschale aus.

Auch wenn man weniger als 15 km am Tag fahren muss, wenn es um den Arbeitsweg geht, kann sich die Pendlerpauschale lohnen. Vor allem, wenn auch noch andere Dinge von der Steuer abgesetzt werden können. Beispielsweise könnte man die Fortbildung absetzen, die man für den Job auf sich genommen hat. Auch Fachbücher lassen sich von der Steuer absetzen. Wer hier weniger Ahnung hat, kann sich von einem Steuerberater oder einem anderen Berater betreuen lassen, der genau weiß, was alles absetzbar ist. Dies verändert sich fast jedes Jahr, daher wäre der Steuerberater eine gute Adresse.

Für steuerliche Absetzungen gilt immer die jeweilige Situation des Arbeitnehmers. Daher ist ein Berater immer sehr hilfreich, um keine Fehler zu begehen. Nicht nur wegen der Pendlerpauschale, sondern auch wegen mehr. Wenn Sie sich beraten lassen, kann es durchaus sein, dass sich dies sehr positiv auswirkt. Wer gut beraten ist, braucht auch keine Angst vor dem Finanzamt zu haben. Es gibt nun einmal die Steuergesetze und diese können durchaus auch einmal von Vorteil sein, wenn man sich nur damit auskennt!

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Stand: 04/2024