Einkommensteuer 2024 - Einkommensteuer in Österreich berechnen

Jede natürliche Person ist in Österreich verpflichtet eine Einkommensteuer abzuführen. Berechnen Sie jetzt die Steuer anhand Ihres Jahreseinkommens mit dem Einkommensteuerrechner!

Neue App für den Steuerausgleich!
Jetzt schnell und einfach Geld vom Finanzamt zurückholen!

Steuertarife und Steuerklassen

Das Einkommensteuermodell und alle Steuerklassen in Österreich:

Tabelle

Einkommensstufen (€) Grenzsteuersatz
11.000 und darunter 0 %
über 11.000 bis 18.000 25 %
über 18.000 bis 31.000 32,5 %
über 31.000 bis 60.000 42 %
über 60.000 bis 90.000 48 %
über 90.000 bis 1.000.000 50 %
über 1.000.000 55 %

Einkommensteuer pro Kind (AVAB)

Der Alleinverdienerabsetzbetrag pro Kind beträgt:

  • 1 Kind: 494 €
  • 2 Kinder: 669 €
  • 3 Kinder: 889 €
  • Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um weitere 220 €

Berechnen Sie auch Ihr monatliches Gehalt beziehungswese Ihren Lohn mit dem Brutto Netto Rechner und führen Sie zudem Ihren Lohnsteuerausgleich durch!

Mit dem Einkommensteuerrechner erfahren Sie, wie viel Einkommensteuer Sie in Österreich pro Jahr bezahlen müssen.

Wer muss in Österreich Einkommensteuer zahlen?

Die Einkommenssteuer ist eine Steuer die auf das Einkommen erhoben wird. Einkommenssteuerpflichtig sind jene, die Ihren Wohnsitz bzw. Aufenthalt in Österreich haben. Besteuert werden also natürliche Personen. Neben diesen gibt es auch juristische Personen. Darunter versteht man eine Vereinigung von Menschen oder Vermögensmassen. Diese werden juristisch genannt weil sie rechtsfähig sind. Im Gesetz gibt es sieben Arten von Einkünften. Sollte also eine Person Einkünfte erzielen die nicht darunter zählen dann sind diese nicht einkommenssteuerpflichtig.

Die sieben Einkunftsarten lassen sich in zwei Sparten untrerteilen: die betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünfte. Unter den betrieblichen Einkünften zählen Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft, selbstständige Arbeit und der Gewerbebetrieb. Die außerbetrieblichen Einkünfte ergeben sich aus Einkünften die aus nicht selbstständiger Arbeit erworben wurden, aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften wie z.B. Spekulationsgewinne, Funktionsgebühren etc. Spiel und Lotteriegewinne sowie Schenkungen unterliegen nicht der Einkommenssteuer da diese Gewinne in keine der sieben Einkunftsarten fallen.

Wie wird die Einkommenssteuer berechnet?

Der Gesamtbetrag aller Einkünfte, sofern sie in diese sieben Arten fallen, wird als Basis zur Berechnung summiert. Freibeträge und Sonderausgaben werden ausgenommen.

Das Existenzminimum bleibt bei jeder natürlichen Person steuerfrei. Für dieses Jahr beträgt die Summe für ArbeitnehmerInnen 12.600 Euro und für Selbstständige 11.000 Euro jährlich. Beträgt die Summe der Einkünfte 11.000 bis 18.000 Euro dann wird man mit 25% versteuert. Mit 35% wenn die Einkünfte zwischen 18.000 und 31.000 Euro liegen. Liegt die summe der Einkünfte zwischen 31.000 und 60.000 Euro dann sind es 42%. 60.000 bis 90.000 Euro werden mit 48% versteuert und ab 90.000 bis zu 1.000.000 Euro sind es 50 %. Einkünfte die darüber liegen werden mit 55 % versteuert.

In der Einkommensteuertabelle finden Sie die Bemessungsgrundlagen und Steuerklassen, die je Einkommenstufe in Österreich abgeführt werden müssen.

2016 wurden die Tarifstufen neu geregelt und die Steuersätze gesenkt. Bisher gab es drei Tarifstufen die auf insgesamt sechs erweitert wurden.

Steuerabsetzbeträge werden ebenfalls berücksichtigt:

Der Verkehrsabsetzbetrag liegt jährlich bei 400,00 Euro, Alleinverdienerabsetzbeträge mit einem bzw. zwei Kindern liegen bei 494,00 und 669,00 Euro jährlich, der Kinderabsetzbetrag beträgt monatlich 58,40 Euro pro Kind, Pensionisten können den Pensionistenabsetzbetrag mit je 400,00 Euro jährlich nutzen bzw 764,00 Euro für den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag. Ist man Pendler dann kann man zusätzlich pro gefahrenen Kilometer, zwischen Wohn- und Arbeitsort, 2 Euro anrechnen.

* monatliches Einkommen ohne SV-Beiträge und Freibeträge

Informieren Sie sich auch unter www.arbeiterkammer.at oder der Webseite des Finanzministeriums auf bmf.gv.at.

Tipp zum Steuerausgleich!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen ihr Geld vom Finanzamt zurück.

Stand: 09/2024