Kirchenbeitrag & Kirchensteuer in Österreich

Alles rund um die Kirchensteuer und Kirchenbeiträge in Österreich, sowie den Antrag zum Kirchenaustritt finden Sie hier online in diesem Ratgeber.

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Der überwiegende Teil der österreichischen Bevölkerung gehört einer Glaubenskonfession oder einer Religionsgemeinschaft an. In 2015 gehörten zum Beispiel knapp 60% der Menschen der römisch-katholischen Kirche an. Mit der Zugehörigkeit zu einer Kirche besteht im Regelfall auch die Verpflichtung einen Kirchenbeitrag, volkstümlich auch Kirchensteuer genannt, zu leisten.

Kirchenbeitrag

In Österreich ist die Kirchensteuer eigentlich keine Steuer, sondern ein Kirchenbeitrag, denn nur der Staat ist zur Erhebung von Steuern verpflichtet. Anders als beispielsweise in Deutschland, wird der Kirchenbeitrag nicht durch den Staat, sondern durch die Kirche selbst eingeholt. Der Kirchenbeitrag ist eine solidarische Abgabe aller Gläubigen. Jeder der zum Beispiel der römisch-katholischen Religion zugehört und in einer österreichischen Diözese seinen Hauptwohnsitz hat, ist gegenüber der katholischen Kirche beitragspflichtig. Die Höhe des Beitrags bemisst sich dabei nach dem Bruttoeinkommen.

Die Beiträge aus der Kirchensteuer dienen überwiegend dazu, die Ausgaben der Kirchen für die Gemeindearbeit, für kirchliche Einrichtungen, wie kirchlich getragene Kindergärten und Hospitäler, Einrichtungen für Obdachlose, die Kirchenverwaltung oder zur Erhaltung kunsthistorisch wertvoller Gebäude zu decken. Die Einnahmen der Kirchenbeiträge reichen hierfür im Normalfall jedoch nicht aus, sodass die katholische Kirche die fehlenden Beträge durch Spenden zusätzlich finanzieren muss. Staatliche Hilfe wird hierfür überwiegend nicht in Anspruch genommen

Das österreichische Kirchenbeitragsgesetz wurde nach dem zweiten Weltkrieg neu geordnet und besitzt bis heute seine Gültigkeit. Die Kirchenbeiträge sind in Österreich nicht, wie zum Beispiel in Deutschland, an die staatliche Einklommenssteuern geknüpft. Die Beitragshöhe kann durch die Kirche daher selbst festgelegt werden. Bei der katholischen Kirche sind dies aktuell 1,1 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz wurde aufgrund der steigenden Austritte aus der katholischen Kirche in der Vergangenheit bereits gesenkt. Die evangelische Kirche verlangt dagegen 1,5 % des Bruttoeinkommens.

Bei bestimmten Lebensumständen sind jedoch auch Ermäßigungen hinsichtlich der Höhe der Kirchenbeiträge möglich, wie beispielsweise bei besonderen finanziellen Belastungen. Von den Kirchenbeiträgen befreit sind etwa Personen ohne Einkommen, Präsenz- oder Zivildiener und Lehrlinge.

Jedoch ist nach den staatlichen Gesetzen kein Österreicher verpflichtet, der Kirche sein Einkommen offenzulegen. Daher ist es für die Kirchen nur sehr schwierig, die Höhe des Kirchenbeitrages richtig zu berechnen. Experten gehen davon aus, dass den Kirchen in Österreich so jährlich Millionenbeträge bei der Kirchensteuer verloren gehen. Sie können den Kirchenbeitrag online berechnen unter www.erzdioezese-wien.at.

Wann ist die Kirchensteuer zu bezahlen?

Die Kirchenbeiträge sind nach den Regularien der jeweiligen Kirche monatlich zu zahlen.

Wann passiert, wenn keine Kirchensteuer bezahlt wird? Die Gläubigen sind verpflichtet, regelmäßig monatlich die Kirchensteuer zu zahlen, solange sie der Religionsgemeinschaft angehören. Durch die katholische Kirche wird ein rückständiger Kirchenbeitrag ab einer gewissen Größenordnung gegebenenfalls auch eingeklagt. Der Gläubige haftet dann mit seinem gesamten Vermögen bis zur Begleichung der Schuld. Soweit sollte es jedoch nicht kommen müssen. Besser ist es, zum Beispiel bei finanziellen Schwierigkeiten, den Kontakt zur zuständigen Kirchenbeitragsstelle zu suchen und um eine Lösung zu bitten. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten, um zukünftig keine Beiträge mehr zahlen zu müssen. Rückstände beim Kirchenbeitrag müssen aber dennoch ausgeglichen werden.

Steuerlich absetzen

Die Kirchensteuer kann zu einem geringen Teil von der Steuer abgesetzt werden. Der jährliche Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit beträgt zur Zeit 400 Euro jährlich.

In Österreich treten zunehmend mehr Personen aus der katholischen Kirche aus. Besonders die Jugend tut sich schwer, einen Bezug Kirche herzustellen. Daher ist der Anteil der Kirchenaustritte innerhalb der Jugend besonders groß. Bis vor einigen Jahren gestaltete sich der Kirchenaustritt oft als sehr schwierig. Mittlerweile ist der Austritt jedoch recht einfach vorzunehmen. Die katholische Kirche versucht der steigenden Zahl von Kirchenaustritten jedoch zu begegnen, in dem sie die Kirchenbeiträge in Österreich sehr gering hält. In Deutschland beispielsweise müssen Mitglieder der katholischen oder der evangelischen Kirche wesentlich mehr Kirchensteuer, abhängig vom Einkommen, abführen.

Der Kirchenaustritt in Österreich muss gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde erfolgen, also bei der Bezirkshauptmannschaft oder in Stataturstädten beim Magistrat bzw. beim magistratischem Bezirksamt. Für die Austrittserklärung ist entweder ein persönliches Erscheinen erforderlich oder ein formloses Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift. Im Internet unter www.help.gv.at ist auch ein Formular für den Kirchenaustritt erhältlich. Folgende Unterlagen sind der Austrittserklärung in Kopie beizufügen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Nachweis über die Religionszugehörigkeit

Als Nachweis der Religionszugehörigkeit dienen zum Beispiel:

  • der Taufschein
  • der Trauschein (wegen eventueller Namensänderung nach der Heirat)
  • die Firm- oder Konfirmationsbestätigung
  • jede sonstige Bestätigung über die Religionszugehörigkeit
  • die Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis bzw. Zahlungsaufforderung

Von der Behörde wird die Austrittserklärung dann an die zuständige Vertretung der Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Gleichzeitig ist der Austretende ab diesem Moment ohne Glaubensbekenntnis (o.B.) und muss überall dort, wo eine Angabe zur Religion erforderlich ist, beispielsweise beim Dienstherrn mitgeteilt werden.

Ist ein Kirchenaustritt endgültig oder kann man wieder eintreten?

Wer aus der Kirche austritt, ist nicht mehr Teil der Kirche und darf sich auch nicht als zugehörig bezeichnen. Die Übernahme einer Tauf- oder Firmpatenschaft ist dann nicht mehr möglich. Auch eine spätere gewünschte kirchliche Hochzeit ist nur sehr schwer zu realisieren. Jedoch verschließt die Kirche ihre Türen nicht. Wer wieder zur Kirche zurückkehren möchte, kann dies im Regelfall auch tun. Alle Kirchenbeitragsstellen finden Sie auch hier online.

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Stand: 05/2024