Der überwiegende Teil der österreichischen Bevölkerung gehört einer Glaubenskonfession oder einer Religionsgemeinschaft an. In 2015 gehörten zum Beispiel knapp 60% der Menschen der römisch-katholischen Kirche an. Mit der Zugehörigkeit zu einer Kirche besteht im Regelfall auch die Verpflichtung einen Kirchenbeitrag, volkstümlich auch Kirchensteuer genannt, zu leisten.
Kirchenbeitrag
In Österreich ist die Kirchensteuer eigentlich keine Steuer, sondern ein Kirchenbeitrag, denn nur der Staat ist zur Erhebung von Steuern verpflichtet. Anders als beispielsweise in Deutschland, wird der Kirchenbeitrag nicht durch den Staat, sondern durch die Kirche selbst eingeholt. Der Kirchenbeitrag ist eine solidarische Abgabe aller Gläubigen. Jeder der zum Beispiel der römisch-katholischen Religion zugehört und in einer österreichischen Diözese seinen Hauptwohnsitz hat, ist gegenüber der katholischen Kirche beitragspflichtig. Die Höhe des Beitrags bemisst sich dabei nach dem Bruttoeinkommen.
Die Beiträge aus der Kirchensteuer dienen überwiegend dazu, die Ausgaben der Kirchen für die Gemeindearbeit, für kirchliche Einrichtungen, wie kirchlich getragene Kindergärten und Hospitäler, Einrichtungen für Obdachlose, die Kirchenverwaltung oder zur Erhaltung kunsthistorisch wertvoller Gebäude zu decken. Die Einnahmen der Kirchenbeiträge reichen hierfür im Normalfall jedoch nicht aus, sodass die katholische Kirche die fehlenden Beträge durch Spenden zusätzlich finanzieren muss. Staatliche Hilfe wird hierfür überwiegend nicht in Anspruch genommen
Das österreichische Kirchenbeitragsgesetz wurde nach dem zweiten Weltkrieg neu geordnet und besitzt bis heute seine Gültigkeit. Die Kirchenbeiträge sind in Österreich nicht, wie zum Beispiel in Deutschland, an die staatliche Einklommenssteuern geknüpft. Die Beitragshöhe kann durch die Kirche daher selbst festgelegt werden. Bei der katholischen Kirche sind dies aktuell 1,1 % des jährlichen Bruttoeinkommens. Der Beitragssatz wurde aufgrund der steigenden Austritte aus der katholischen Kirche in der Vergangenheit bereits gesenkt. Die evangelische Kirche verlangt dagegen 1,5 % des Bruttoeinkommens.
Bei bestimmten Lebensumständen sind jedoch auch Ermäßigungen hinsichtlich der Höhe der Kirchenbeiträge möglich, wie beispielsweise bei besonderen finanziellen Belastungen. Von den Kirchenbeiträgen befreit sind etwa Personen ohne Einkommen, Präsenz- oder Zivildiener, Lehrlinge, Arbeitslose sowie Mütter und Väter in Karenzzeit.
Jedoch ist nach den staatlichen Gesetzen kein Österreicher verpflichtet, der Kirche sein Einkommen offenzulegen. Daher ist es für die Kirchen nur sehr schwierig, die Höhe des Kirchenbeitrages richtig zu berechnen. Experten gehen davon aus, dass den Kirchen in Österreich so jährlich Millionenbeträge bei der Kirchensteuer verloren gehen. Sie können den Kirchenbeitrag online berechnen unter www.erzdioezese-wien.at.
Wann ist die Kirchensteuer zu bezahlen?
Die Kirchenbeiträge sind nach den Regularien der jeweiligen Kirche monatlich zu zahlen.
Wann passiert, wenn keine Kirchensteuer bezahlt wird? Die Gläubigen sind verpflichtet, regelmäßig monatlich die Kirchensteuer zu zahlen, solange sie der Religionsgemeinschaft angehören. Durch die katholische Kirche wird ein rückständiger Kirchenbeitrag ab einer gewissen Größenordnung gegebenenfalls auch eingeklagt. Der Gläubige haftet dann mit seinem gesamten Vermögen bis zur Begleichung der Schuld. Soweit sollte es jedoch nicht kommen müssen. Besser ist es, zum Beispiel bei finanziellen Schwierigkeiten, den Kontakt zur zuständigen Kirchenbeitragsstelle zu suchen und um eine Lösung zu bitten. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, aus der Kirche auszutreten, um zukünftig keine Beiträge mehr zahlen zu müssen. Rückstände beim Kirchenbeitrag müssen aber dennoch ausgeglichen werden.
Steuerlich absetzen
Die Kirchensteuer kann zu einem geringen Teil von der Steuer abgesetzt werden. Der jährliche Höchstbetrag für die steuerliche Absetzbarkeit beträgt zur Zeit 400 Euro jährlich.
In Österreich treten zunehmend mehr Personen aus der katholischen Kirche aus. Besonders die Jugend tut sich schwer, einen Bezug Kirche herzustellen. Daher ist der Anteil der Kirchenaustritte innerhalb der Jugend besonders groß. Bis vor einigen Jahren gestaltete sich der Kirchenaustritt oft als sehr schwierig. Mittlerweile ist der Austritt jedoch recht einfach vorzunehmen. Die katholische Kirche versucht der steigenden Zahl von Kirchenaustritten jedoch zu begegnen, in dem sie die Kirchenbeiträge in Österreich sehr gering hält. In Deutschland beispielsweise müssen Mitglieder der katholischen oder der evangelischen Kirche wesentlich mehr Kirchensteuer, abhängig vom Einkommen, abführen.
Der Kirchenaustritt in Österreich muss gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde erfolgen, also bei der Bezirkshauptmannschaft oder in Stataturstädten beim Magistrat bzw. beim magistratischem Bezirksamt. Für die Austrittserklärung ist entweder ein persönliches Erscheinen erforderlich oder ein formloses Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift. Im Internet unter www.help.gv.at ist auch ein Formular für den Kirchenaustritt erhältlich. Folgende Unterlagen sind der Austrittserklärung in Kopie beizufügen:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Nachweis über die Religionszugehörigkeit
Als Nachweis der Religionszugehörigkeit dienen zum Beispiel:
- der Taufschein
- der Trauschein (wegen eventueller Namensänderung nach der Heirat)
- die Firm- oder Konfirmationsbestätigung
- jede sonstige Bestätigung über die Religionszugehörigkeit
- die Beitragskontonummer laut Zahlungsnachweis bzw. Zahlungsaufforderung
Von der Behörde wird die Austrittserklärung dann an die zuständige Vertretung der Religionsgemeinschaft weitergeleitet. Gleichzeitig ist der Austretende ab diesem Moment ohne Glaubensbekenntnis (o.B.) und muss überall dort, wo eine Angabe zur Religion erforderlich ist, beispielsweise beim Dienstherrn mitgeteilt werden.
Ist ein Kirchenaustritt endgültig oder kann man wieder eintreten?
Wer aus der Kirche austritt, ist nicht mehr Teil der Kirche und darf sich auch nicht als zugehörig bezeichnen. Die Übernahme einer Tauf- oder Firmpatenschaft ist dann nicht mehr möglich. Auch eine spätere gewünschte kirchliche Hochzeit ist nur sehr schwer zu realisieren. Jedoch verschließt die Kirche ihre Türen nicht. Wer wieder zur Kirche zurückkehren möchte, kann dies im Regelfall auch tun. Mehr zum Kirchenaustritt in Österreich finden Sie hier online!
Alle Kirchenbeitragsstellen in Österreich finden Sie hier online:
Kirchenbeitragsstelle Wien
- Wien: Wollzeile 7, 1010 Wien
- Stockerau-Hollabrunn: Kirchenplatz 3, 2000 Stockerau
- Mistelbach-Gänserndorf: Bahnstraße 28/1, 2130 Mistelbach
- Mödling: Ungargasse 5, 2340 Mödling
- Bruck/Leitha: Hauptplatz 5/1, 2460 Bruck/Leitha
- Wr. Neustadt-Baden-Neunkirchen: Domplatz 1, 2700 Wr. Neustadt
Kirchenbeitragsstelle Vorarlberg
- Feldkirch: Marktplatz 4, 6800 Feldkirch
- Dornbirn: Annagasse 5, 6850 Dornbirn
Kirchenbeitragsstelle Steiermark
- Graz: Bischofplatz 2, 8010 Graz
- Weiz: Weizberg 13, 8160 Weiz
- Hartberg: Hauptplatz 13, 8230 Hartberg
- Feldbach: Pfarrgasse 5, 8330 Feldbach
- Leibnitz: Bahnhofstraße 1, 8430 Leibnitz
- Deutschlandsberg: Hauptplatz 38, 8530 Deutschlandsberg
- Voitsberg: C.-v.-H_tzendorf-Stra?e 25, 8570 Voitsberg
- Bruck an der Mur: Kirchplatz 1, 8600 Bruck an der Mur
- Judenburg: Kaserngasse 8, 8750 Judenburg
- Liezen: Ausseer Straße 10, 8940 Liezen
Kirchenbeitragsstelle Tirol
- Kirchenbeitrag-Servicestelle Innsbruck: Ing.Etzel-Straße 1, 6020 Innsbruck
- Kirchenbeitrag-Servicestelle Schwaz: Andreas-Hofer-Straße 4/1, 6130 Schwaz
- Kirchenbeitrag-Servicestelle Imst: Dr.C.Pfeiffenberger-Straße 6, 6460 Imst
- Kirchenbeitrag-Servicestelle Reutte: Schulstraße 25, 6600 Reutte
- Kirchenbeitrag-Servicestelle Lienz: Antoniusgasse 2, 9900 Lienz
Kirchenbeitragsstelle Salzburg
- Salzburg: Kaigasse 18/2, 5010 Salzburg
- Neumarkt: Kirchenstraße 3, 5202 Neumarkt/Wallersee
- Hallein: Ferchlstraße 12, 5400 Hallein
- Bischofshofen: Gasteinerstr. 23, 5500 Bischofshofen
- Tamsweg: Dechantsbühel 4, 5580 Tamsweg
- Zell am See: Kitzsteinhornstraße 1, 5702 Zell am See
- Wörgl: Brixentalerstraße 5, 6300 Wörgl
- Kufstein: Kirchgasse 1, 6330 Kufstein
- Kitzbühel: Josef-Pirchl-Straße 16, 6370 Kitzbühel
Kirchenbeitragsstelle Oberösterreich
- Linz: Hafnerstr. 18, 4021 Linz
- Urfahr: Friedrichstr. 14, 4040 Linz
- Traun: Johann-Roithner-Str. 3, 4050 Traun
- Rohrbach: Gerberweg 6, 4150 Rohrbach
- Freistadt: Dechanthofplatz 1, 4240 Freistadt
- Perg: Bahnhofstr. 2, 4320 Perg
- Steyr: Grünmarkt (Dominikanerhaus) 1, 4400 Steyr
- Kirchdorf: Schiedermayrstr. 19, 4560 Kirchdorf/Krems
- Wels: Herrengasse 2, 4600 Wels
- Kirchenbeitragstelle Grieskirchen: Manglburg 4, 4710 Grieskirchen
- Schärding: Oberer Stadtplatz 20, 4780 Schärding
- Gmunden: Kirchenplatz 4, 4810 Gmunden
- Bad Ischl: Kirchengasse 3, 4820 Bad Ischl
- Vöcklabruck: Pfarrhofgries 1, 4840 Vöcklabruck
- Ried im Innkreis: Kirchenplatz 15, 4910 Ried/Innkreis
- Kirchenbeitragstelle Braunau: Kirchenplatz 17, 5280 Braunau
Kirchenbeitragsstelle Niederösterreich
- Region St.Pölten: Klostergasse 10, 3100 St. Pölten
- Region Amstetten: Rathausstraße 19, 3300 Amstetten
- Region Melk: Abbe-Stadler-Gasse 23, 3390 Melk
- Region Tulln: Kirchengasse 17, 3430 Tulln
- Region Krems: Spitalgasse 2, 3500 Krems an der Donau
- Region Oberes Waldviertel: Kirchengasse 37, 3950 Gmünd
Kirchenbeitragsstelle Kärnten
- Klagenfurt: Benediktinerplatz 10, 9020 Klagenfurt
- Völkermarkt: Kirchgasse 9, 9100 Völkermarkt
- St. Veit: Kirchplatz 2, 9300 St.Veit/Glan
- Wolfsberg: Markusplatz 4, 9400 Wolfsberg
- Villach: Kirchenplatz 9, 9500 Villach
- Feldkirchen: Kirchengasse 36, 9560 Feldkirchen
- Hermagor: Dechant-Pietschnigg-Gasse 1, 9620 Hermagor
- Spittal/Drau: Litzelhofenstraße 9, 9800 Spittal/Drau
Kirchenbeitragsstelle Burgenland
- Eisenstadt: Pfarrgasse 32 A, 7000 Eisenstadt
- Neusiedl/See: Hauptplatz 3, 7100 Neusiedl/See
- Mattersburg: Bahnstraße 6, 7210 Mattersburg
- Oberpullendorf: Hauptplatz 9/1/3, 7350 Oberpullendorf
- Oberwart: Steinamangerer Straße 13, 7400 Oberwart
- Güssing: Franziskanerplatz 1, 7540 Güssing
Alle Kirchenbeitragsstellen finden Sie auch hier online.
Stand: 09/2023