Einzelunternehmen in Österreich gründen: Alles zur Firmengründung als Einzelunternehmer, Tipps und Informationen, sowie Rechtliches und Voraussetzungen finden Sie hier!
Viele Menschen spielen mit dem Gedanken sich selbstständig zu machen und eine Firma in Österreich zu gründen. Doch wie kann man dies am einfachsten erreichen. Um sein Vorhaben in die Tat umzusetzen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine ist beispielsweise die Gründung einer sogenannten Einzelunternehmung. Doch wo liegen darin die Vorteile? Was ist eine Einzelunternehmung und was gilt es bei der Gründung zu beachten?
Einzelunternehmen in Österreich
Wie der Name bereits vermuten lässt, handelt es sich bei dem Einzelunternehmen um das Unternehmen eines Einzelnen. Das bedeutet, dass der Betreiber und der Inhaber der Firma ein und dieselbe Person ist. Als Inhaber kann man dann auftreten, wenn man der Eigentümer der Firma ist. Somit gehört einem die Firmierung und kann diese nach den eigenen Vorstellungen führen. Des Weiteren kann man ebenfalls als Inhaber des Einzelunternehmens auftreten, wenn man ein Pächter ist.
Als Einzelunternehmer haftet man unbeschränkt. Das bedeutet, dass man für das Unternehmen sowohl mit dem privaten als auch mit dem Firmenvermögen haftet. Diesen Aspekt sollte man sich vor der Gründung eines Einzelunternehmens bewusst sein. Natürlich bedeutet ein Einzelunternehmen nicht, dass man die Last des Betriebes vollkommen allein tragen muss. Es steht jedem Unternehmer frei Arbeitnehmer einzustellen. Mit diesen kann man ganz normale Arbeitsverträge abschließen und die vertraglichen Regelungen frei gestalten. Des Weiteren ist es möglich, Familienmitglieder im Rahmen der familienhaften Mithilfe zu beschäftigen. So kann auch ein Einzelunternehmen auf ein großes Team zurückgreifen.
Die Gründung des Einzelunternehmens
Die Gründung eines solchen Unternehmens fällt einfach und unkompliziert aus. Ein Startkapital ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Somit eignet sich dieses Modell vor allem für Einsteiger auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Es muss lediglich die Genehmigung für die Betreibung eines Gewerbes für den Einzelunternehmer vorliegen. Diese muss selbstverständlich auch bewilligt werden.
Ab einem bestimmten Jahresumsatz tritt die sogenannte Rechnungslegungspflicht ein. Dieser Umsatz beläuft sich auf 700.000 Euro im Jahr. Ist diese Summe erreicht, so muss sich der Einzelunternehmer in das Firmenbuch eintragen lassen. Wird ein solcher Umsatz nicht erreicht, so kann man sich dennoch freiwillig eintragen lassen. Insbesondere von den vielen Vorteilen, welche eine Firmierung in ihrer rechtlichen Stellung genießt, kann man an dieser Stelle profitieren.
Der Name des Einzelunternehmens
Ist man im Firmenbuch eingetragen, so kann man den Namen für die Einzelunternehmung relativ frei wählen. So kann man jeden Personen-, Sach- oder Fantasienamen verwenden. Wichtig jedoch ist, dass der entsprechende Rechtsformzusatz im Namen abgehangen wird. So muss die Bezeichnung „eingetragener Unternehmer“ vorhanden sein. Diese Bezeichnung kann natürlich mit einer gängigen Abkürzung abgekürzt werden.
Der Name muss auf jeder Geschäftsurkunde und auf der äußeren Bezeichnung der Betriebsstätte ausgewiesen sein. So kann jeder Kunde oder Geschäftspartner sofort erkennen, mit wem er es zu tun hat. Ist man jedoch nicht im Firmenbuch eingetragen, so besteht der Name des Einzelunternehmens oftmals aus dem Vor- und dem Nachnamen des Inhabers. Abkürzungen dürfen dabei jedoch nicht verwendet werden.
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Steuern und Sozialversicherung
Die sozialen und steuerlichen Abgaben spielen eine wichtig Rolle, wenn man sich dafür entscheidet, ein Einzelunternehmen zu gründen. Selbstverständlich muss man als Einzelunternehmen die sogenannte Einkommensteuer abführen. Des Weiteren genießt man den enormen Vorteil, dass man als Gewerbetreibender die Umsatzsteuer ausweisen kann. So kann man diese beispielsweise als sogenannte Vorsteuer absetzen und direkt auf den Kunden und das Produkt umlagern.
Unter der Berücksichtigung des gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes ist auch der Einzelunternehmer versicherungspflichtig in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Es gibt jedoch verschiedene Varianten, wie man an einer Versicherungspflicht vorbei kommt. Ist man beispielsweise nur nebenberuflich selbstständig, so kann man sich von der Vollversicherungspflicht als Kleinstunternehmer befreien lassen. Ebenso gibt es gewisse Ausnahmen für Studierende und Personen, die im Haushalt tätig sind.
Im Gegensatz zum Einzelunternehmen gibt es noch weitere Unternehmensformen in Österreich, wie etwa die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Gmbh).
Die Berechtigung ein Gewerbe zu betreiben
Damit man ein Einzelunternehmen gründen kann, bedarf es einen Gewerbeschein. Nur mit diesem darf man als Einzelunternehmer auftreten und sein Gewerbe betreiben. Es gibt einige Auflagen und Richtlinien, welche man erfüllen muss, damit man eine Berechtigung für ein Gewerbe erhält. Oftmals sind dies fachmännische oder kaufmännische Voraussetzungen. Doch auch wenn man diese nicht erfüllt, kann man einen Gewerbeschein erhalten.
Beispielsweise kann man an dieser Stelle einen sogenannten gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Diesen kann man als Arbeitnehmer einstellen, welcher die Geschäftsführung übernimmt. Wichtig ist, dass der gewerberechtliche Geschäftsführer voll versicherungspflichtig beschäftigt wird. Des Weiteren muss sich die Arbeitszeit über mindestens die Hälfte der normalen wöchentlichen Arbeitszeit erstrecken. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann man dennoch einen Gewerbeschein erhalten und ein Einzelunternehmen gründen.
Vorteile und Nachteile
Mit einem Einzelunternehmen sind natürlich allerhand Vorteile verbunden. So fällt die Gründung beispielsweise sehr schnell und einfach aus. Lediglich die Anmeldung für ein Gewerbe muss vorliegen und schon steht der Selbstständigkeit nichts mehr im Wege. Auch ein Startkapital wird nicht vorgeschrieben. Des Weiteren gestaltet sich die Buchführung bis zu einem Jahresumsatz von 700.000 Euro sehr einfach. So genügt an dieser Stelle eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Ebenfalls hat man den Vorteil, dass man das Unternehmen nicht allein zum Erfolg führen muss. Es steht dem Inhaber jederzeit frei Arbeitnehmer einzustellen.
Darauf sollten Sie achten!
Es gibt jedoch auch ein paar Nachteile, welche man nicht vernachlässigen sollte. So ist man beispielsweise unbeschränkt haftbar. Man haftet als Einzelunternehmer also sowohl mit dem Firmenvermögen als auch mit dem privaten Vermögen. Somit sollte man seine Geschäfte gut überdenken und die anfallenden Forderungen stets begleichen. Des Weiteren ist es notwendig, dass man über ausreichend Erfahrung in der Branche des Einzelunternehmens verfügt. Ist dies nicht der Fall, so muss man jemanden einstellen, der über dieser Erfahrung verfügt. Dieser muss dann als Geschäftsführer eingestellt und eingetragen werden. Somit gibt man an dieser Stelle leider die Geschäftsführung ab, um an einen Gewerbeschein zu gelangen.
Weitere Informationen zur Gründung eines Einzelunternehmens in Österreich finden Sie hier:
Stand: 12/2024