Haftpflichtversicherung
Mit der KFZ-Haftpflichtversicherung können alle Schäden abgedeckt werden, die durch das eigene Fahrzeug, das Fahrverhalten oder andere Ursachen an einem Fremdfahrzeug entstehen. Dabei muss es sich nicht um einen großen Unfall handeln. Die meisten Unfälle passieren im Alltag. Beim Einparken, dann die Entfernung schlecht geschätzt werden oder der tote Winkel lässt ein Auto ignorieren. Beim Aussteigen eckt die Tür am nebenstehenden Fahrzeug an und hinterlässt einen Kratzer.
Wichtig ist, dass man in diesem Moment nicht panisch die Stelle verlässt, sondern den Halter des anderen Fahrzeuges über den Schaden informiert. Im Anschluss werden die Versicherungsdaten ausgetauscht, denn nun kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung zum Einsatz.
Doch welche wichtigen Informationen sollten noch über die KFZ-Haftpflichtversicherung bekannt sein? Dieser Ratgeber klärt auf.
Eine KFZ-Haftpflichtversicherung kann von jedem abgeschlossen werden, der berechtigt ist ein Fahrzeug zuführen oder das Alter erreicht hat theoretisch ein Fahrzeug in Betrieb zu nehmen. Dabei muss der Fahrzeughalter nicht immer dem Versicherungsnehmer entsprechen. Viele junge Menschen lassen diese Versicherung über ihre Eltern machen, da sie noch keine ausreichende Schadenfreiheitsklasse besitzen.
Wer ist mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung versichert?
Zunächst der Versicherungsnehmer auf dessen Namen die Versicherung eingetragen ist. In den meisten Fällen ist es bei Abschluss der Versicherung notwendig, dass der Versicherungsnehmer angibt, welche Personen das das Fahrzeug noch führen werden. Somit kann auch der Eigentümer oder Halter des Wagens benannt werden.
Grundsätzlich greift die Versicherung bei allen Fahrern des Fahrzeuges, sofern sie in der Versicherung mit benannt sind. Aber auch Einweiser oder Insassen fallen unter den Versicherungsschutz, wenn sie in Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug einen Schaden verursachen.
Steigt der Beifahrer also aus und schlägt die Wagentür an einem anderen Fahrzeug an, dann greift die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Was ist alles versichert?
Grundsätzlich werden alle Schäden reguliert, die bei dritten Personen oder bei ihrem Besitz mit dem Wagen verursacht wurden. Dabei gibt es lediglich die Grenze, dass mit dem Abschluss der Versicherung eine maximale Schadenssumme angegeben wird. Bis zu diesem Betrag kann der Schaden dann reguliert werden.
Weiterhin ist der Versicherungsnehmer, aber auch der Fahrer des Fahrzeuges, versichert, wenn gegen ihn Ansprüche erhoben werden, die zu Unrecht erfolgen.
Was gilt für den Versicherungsschutz?
Sobald die KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde und das Versicherungspapier übergeben wurde, ist die Versicherung aktiv. Durch die Übergabe der Versicherungspolice verpflichtet sich der Versicherungsnehmer zur Zahlung der monatlichen Prämie, im Gegenzug gewährt die Versicherung die Regulierung der Schäden.
Werden die monatlichen Prämien nicht bezahlt, dann ist die Versicherung nach nicht erfolgter Zahlung und Mahnung nicht mehr gültig. Leistungen können nicht erwartet werden.
Mit Abschluss der KFZ-Haftpflichtversicherung sind lediglich Schäden an Personen oder Gegenständen Dritter versichert.
Nicht-regulierbare Schäden
Mit der KFZ-Haftpflichtversicherung können folgende Schäden nicht reguliert werden:
Schäden am eigenen Fahrzeug: Das versicherte Fahrzeug kann diese Schäden nur über eine Kaskoversicherung regulieren. Dabei wird unterschieden in die Teilkasko und Vollkasko. Entsprechend werden alle Schäden oder nur ein Teil der Schäden reguliert werden können. Die Kaskoversicherung ist unabhängig von der KFZ-Haftpflichtversicherung.
Sachschäden am Eigentum: Wenn der Fahrer oder der Versicherungsnehmer der KFZ-Haftpflichtversicherung mit dem versicherten Fahrzeug an seinen privaten Gegenständen einen Schaden verursacht, dann wird dieser nicht durch die Versicherung übernommen. Diese Kosten müssen selbst getragen werden.
Schäden am Ladegut: Wird mit dem versicherten Auto während der Fahrt die Ladung beschädigt, dann greift auch hier nicht die KFZ-Haftpflichtversicherung. Hier muss die private Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters oder des Beförderers greifen.
Anspruch und Voraussetzungen
Grundsätzlich es möglich, dass bei der Wahl der KFZ-Haftpflichtversicherung freie Auswahl besteht. Wer allerdings die Prämie nicht zahlt oder aus anderen Gründen bei den unterschiedlichsten Versicherern abgelehnt wird, der hat die Möglichkeit, dass durch den Versicherungsverband eine Zuweisung des Versicherers erfolgen kann. Hierbei muss bedacht werden, dass neben der zuverlässigen Zahlung auch eine höhere Versicherungsprämie die Bedingung darstellt.
Laufzeit
Die Prämienhöhe kann sich über die Jahre der Versicherung verändern. Grundsätzlich richtet sich der Betrag nach der Art des Fahrzeuges und dessen Motorleistung. So kann eine Risikoeinschätzung erfolgen. In jedem Jahr wird die Prämie neu berechnet. Gab es in einem Jahr keine Schäden, kann damit gerechnet werden, dass die Prämie sinkt. Sollten Schäden erfolgen kann die Prämie auch innerhalb eines Jahres hochgesetzt werden.
Weiterhin richtet sich die Beitragshöhe nach den gefahrenen Kilometern je Jahr. Je weniger Kilometer gefahren werden, desto niedriger ist die Risikoeinschätzung.
Ein Versicherungsvertrag verlängert sich jedes Jahr automatisch, sofern er nicht innerhalb der Kündigungsfrist gekündigt wurde. Ein Wechsel zwischen den Versicherungen ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Sollte ein großer Schaden eintreten, der von der KFZ-Haftpflichtversicherung reguliert wurde, dann kann die Versicherung den Vertrag ohne weitere Begründung sofort auflösen.
Wird ein Fahrzeug verkauft, dann wird die Versicherung automatisch dem Käufer übergeben. Er kann diese Versicherung weiterführen oder binnen eines Monats kündigen und eine neue Versicherung abschließen.
Stand: 03/2025